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Beitrag von: herr_welker Date: 26.11.2007 Thema: Ausfallentschädigung / Aufwandsentschädigung ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 26.11.2007 um 21:00:58 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Hi, ich hab da mal ne Frage. Wenn ich nach einem Unfall mein Fahrzeug in eine Werkstatt gebe. Dann bekomm ich doch für diese Zeit normalerweiße ein Leihfahrzeug oder eine Ausfallentschädigung. Wenn ich das Fahrzeug nun nicht reparieren lasse. Steht mir dann auch so etwas zu? Weil ich das Fahrzeug ja zum Kostenvoranschlag in die Werkstatt geben muss. Bearbeitet von - angry-playboy am 26.11.2007 21:00:58 |
Autor: FRY Datum: 26.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- da das fahrzeug direkt mit der schadensregulierung über die werkstatt abgerechnet wird könnte sich das als problematisch erweisen. hab mal einen schaden bei BMW reparieren lassen und mir das geld für den leihwagen auszahlen lassen weil ich keinen brauchte. aber das ist ja was anderes. mfg FRY Bearbeitet von - fry am 26.11.2007 19:38:13 Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: marueg Datum: 26.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leihwagen bzw. Nutzungsausfall steht dir zwar prinzipiell zu, ist i.d.R. aber sehr schwammig geregelt. Es kann von dir verlangt werden nachzuweisen, daß du auf dein Fahrzeug angewiesen bist. Beispiel: solltest du ein zweites Fahrzeug besitzen entfällt dein Anspruch komplett. Gruß Markus ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: SuMo-Driver Datum: 26.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, die Kosten für einen Leihwagen werden Dir jedoch nur erstattet, wenn Du entweder den Wagen reparierst (wie ist egal, ob über eine Werkstatt oder selber, Nachweis zu Not über Lichtbilder etc.) oder Dir einen neuen Besorgst. Der Gutachter gibt hierbei die mögliche Dauer für den Leihwagen vor. Also selber langsam reparieren und auf längere Zeit einen Leihwagen fahren ist nicht :-) Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: b-mw-323 Datum: 26.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey, kosten für einen leihwagen bekommst du erst dann, wenn diese auch tatsächlich angefallen sind. hatte das vor kurzem selber. ich hatte da das geld von der versicherung ausgezahlt bekommen laut gutachter und hatte dann die möglichkeit die leihwagenrechnung noch ersetzt zu bekommen, allerdings erst im nachhinein |
Autor: herr_welker Datum: 26.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Un eine Aufwandserschädigung? Ich muss das Fahrzeug ja in die Werkstatt tun und da dann auch lassen. Weis hal nicht wielange sowas dauert. Die ham ja nich nur mein Fahrzeug da rumstehen. Wenn's einen Tag dauert, dann muss ich auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen (Gott bewahre) ;-) |
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