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Beitrag von: kredenschel Date: 25.11.2007 Thema: Kurze Frage bzgl. Garantie bei Handys ---------------------------------------------------------- Hi! Verkaufe momentan ein K550i bei ebay. Habe das Handy im Rahmen einer Vertragsverlängerung im Juli 2007 gekauft. 2 Monate später (09/2007) habe ich das Gerät auf Garantie tauschen lassen, da es einen Software-Fehler hatte. Sprich ich habe ein neues Gerät erhalten. Jetzt die Frage: Ich habe doch auch auf das Tausch-Gerät 24 Monate Garantie, oder!? (Restgarantie 22 Moante) Oder bezieht sich die Garantie auf das ursprüngliche Gerät? (Restgarantie 20 Monate) Logisch wäre in meinen Augen die erste Variante. Vielen Dank Gruß Michael "Wenn du den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wenn du ihn nur hörst, hast übersteuern" (Walter Röhrl) |
Autor: freakin park Datum: 25.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Garantie bezieht sich auf das Kaufdatum. Stummelheck und Stolz drauf.... Ich muss nichts kompensieren :-p |
Autor: kredenschel Datum: 28.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alles klar, danke! "Wenn du den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wenn du ihn nur hörst, hast übersteuern" (Walter Röhrl) |
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