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Beitrag von: Gr33nAcid Date: 23.11.2007 Thema: D1 Handyvertrag - Zurücktreten? Wichtig! ---------------------------------------------------------- Oh man, also erstmal Frauen *g* Ich habe für meine Freundin zum Geburtstag nen Vertrag für sie abgeschlossen, wo sie auch nen neues Handy bekommt (eins was sie auch haben wollte), gestern komme ich nach nach Hause, da liegt das Handy noch eingepackt aufem Tisch. Ich frage sie recht verdutzt: Äh wieos issen das schon da? Sie: Das habe ich mir heute bei nem T-Punkt mit Vertrag geholt. Daher einfach die Frage: kann sie von ihrem Vertrag noch zurücktreten? Handy unbenutzt, Vertrag gestern abgeschlossen. Mein Vertrag den ich für sie abgeschlossen habe ist eindeutig besser, aber das war nen Inet Anbieter, und das Handy ist noch nicht da, oder sollte ich besser den stonieren, weil noch nix ausgeliefert wurde? Bearbeitet von - gr33nacid am 23.11.2007 11:23:40 Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Sunny-E46 Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- guck doch mal in den AGBs rein,bei Kündigung. Da müssteste alles finden :-) Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!! |
Autor: nemexx` Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schildere dein Problem, dann sollten sie eigentlich kulant sein. Normal ist das nicht möglich! Du hast einen Vertrag unterzeichnet in dem du meist eine Vertagslaufzeit von 24 Monaten hast. Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen! |
Autor: Ch3ckZ Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- In der Regel, hast du trotzdem ein Widerrufsrecht von 2 Wochen, musst du mit dem T-Punkt klären. - Kölsche Grüße - Fotostory geupdatet 26.06.08 Kommentare erwünscht |
Autor: theblade Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: genau! Widerrufsfrist innerhalb von 14 Tagen |
Autor: nemexx` Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- FALSCH, genau das eben nicht! Das gibt es nur bei Hastürverkäufen! Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen! |
Autor: Powerpack Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So ist es richtig. Wenn ich es richtig verstanden habe ist der erste Vertrag den Du für Deine Freundin geschlossen hast übers Internet gemacht worden. Ab dem Tag wo Du das Handy bekommst hast du das 14- tägige Rücktrittsrecht dann wieder. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also kann ich quasi meinen Vertrag dann wiederrufen (läuft auf meinem namen) und sie ihren nicht? Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Sandy20 Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe mir auch gerade eins geholt (Vertragsverlängerung) und da sagte sie noch zu mir: Das handy kann nicht umgetauscht werden! Das gilt denke ich auch für den Vertrag!? Versuch das du deinen Auftrag stornieren kannst... LG |
Autor: RaverOnDope Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normal ist es überall möglich, vom Rücktrittsrecht gebrauch zu machen. Dumm halt von der Freundin, sich kurz vor dem Geburtstag selbst was zu kaufen ;) Das macht man doch net ^^ Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss... |
Autor: BensheimerGamer Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich verkaufe Handy-Verträge. Es ist nicht möglich von einem Vertrag oder einer Vertragsverlängerung zurückzutreten. 14 Tage Widerrufsrecht gibts nur bei Online-Abschluss und wenn nicht mehr als 2 min mit der Karte telefoniert wurde. Und nochmal um das klarzustellen. Es gibt wenn kein 14 Umtauschrecht, Widerufsrecht oder Rückgaberecht in Deutschland. Nur bei Versand und Onlineabschluss, bzw. bei Veträgen bei Haustürgeschäften. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- tjo da die mir das handy ja zuschicken, kann ich es dann ja zurückschicken. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Powerpack Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Absolut richtig, Rückgabe usw. bei einem Kauf in nem Ladengeschäft ist reine Kulanzsache des Händler! Zurücknehmen muss keiner was, ist nur so ein Irrglaube der Bevölkerung, den ich jeden Tag höre. Was mir da schon Rechtsanwälte angedroht wurden wenn ich was nicht zurücknehme geht auf keine Kuhhaut. Bis jetzt wart ich immer noch auf diese ganze Post. |
Autor: Powerpack Datum: 23.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Annahme verweigern und fertig, solltest Dich allerdings drum kümmern das auch wirklich storniert wird, nicht das Monat für Monat Rechnungen ins Haus flattern. |
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