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Beitrag von: SilversurferASL Date: 21.11.2007 Thema: Hilfe bei § 69 (a) StGB ---------------------------------------------------------- Hallo Ich habe einen Unfall mit 0,56 o/oo gebaut. Habe jetzt das Urteil in dem steht: Dem Angeklagtem war gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubniss zu entziehen, der Führerschein einzuziehen und gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubniss von 4 Monaten zu verhängen. Hierbei war gemäß § 69a Abs. 4 die Zeit der Sicherstellung zu berücksichtigen. Was soll das nun bedeuten? Muss ich meinen FS neu machen oder bekomme ich ihn nach 4 Monaten wieder zurück? In meinen Bekanntenkreis gehen die meinungen auseinander und bei den Googel antworten verstehe ich nur Bahnhof. Drücken muss es!!! |
Autor: tomek80 Datum: 22.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- So wie ich das verstehe, Entzug für 4 Monate. Mehr nicht. Oder?! Warte bis sich welche melden die mit Recht zu tun haben. |
Autor: Tiefflieger Datum: 22.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde sagen schein für 4 Mon. weg, sonst würde meiner meinung dort stehen das nach 4 Monaten geprüft wird ob du deinen schein wieder erlangen darfst o L_/ OL This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat |
Autor: ryLIX Datum: 22.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Heißt: Du bist ungeeignet (charakterlich) ein Fahrzeug zu führen. Deshalb wird dir die Fahrerlaubnis und der Führerschein entzogen. Du musst also eine/n neue/n Fahrerlaubnis/Führerschein beantragen was weitere Kosten und z.B. Prüfungen nach sich zieht. Möglichkeiten wären: Nachschulung MPU Aufbauseminar Im schlimmsten Fall musst du den Führerschein komplett neu machen. Aber das kommt glaub ich erst dann wenn das ganze mehr als 1 Jahr weg is. Wenn du Glück hast b musst du nur die Nachschulung machen und bekommst dann deinen Führerschein zurück. Im schlechteren Fall wirds die MPU. ~Disskusions Gruppe CarPC~ |
Autor: SilversurferASL Datum: 22.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich danke dir. Endlich mal einer der sagen kann was Sache ist. Auch wenn die Antwort mir nicht ganz so gefällt ;-) Mfg Thomas Drücken muss es!!! |
Autor: Big R Datum: 22.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dein Führerschein wurde auf Grund eines Alkoholdelikts entzogen, d.h. geshreddert, weg, finito, diesen (also genau den Schein) kriegst Du nicht wieder Frühestens nach 4 Monaten darfst Du einen neuen besitzen, aber Du darfst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist schon einen neuen beantragen. Sofern Du (Alkohol-)Ersttäter bist düfte keine MPU folgen, neue Prüfungen muss man erst nach 2 Jahren Sperrfrist machen. Das heisst Du musst nur ein paar Gebühren zahlen (so 150 EUR rum) und kriegst dann einen neuen Führerschein. Da es sich um eine neue Fahrerlaubnis handelt ist Dein (eventuell vorhandendes) Punktekonto damit übrigens gelöscht. Ach ja, beim nächsten Alkoholdelikt (innerhalb von 10 oder 15 Jahren, weiss nicht mehr so genau) ist Dir die MPU dann sicher. |
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