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Beitrag von: Bosleycrystal Date: 14.11.2007 Thema: Reifengröße ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 14.11.2007 um 23:21:29 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hi leute hab mal ne ganz einfach frage(denke ich) :) Also ich habe ein E36 316i Coupe. Mir ist neulich aufgefallen das in meiner Zulassungsbescheinigung TeilI steht das ich 185/65R15 87H fahren darf. Das sind miene Winterreifen zur zeit also auch kein Problem. Aber was passiert eigentlich wenn ich zum Sommer wieder meine 205er raufziehe. im alten Fahrzeugschein stand diese Größe ja auch noch mit drin. Das in den neunen Zulassungsbescheinigungen nur noch eine größe drin steht ist mir nicht neu nur, aber mich interessiert mal was die grünen männchen bei einer Verkehrskontrolle sagen würden, da ich dann ja Reifen drauf habe die der Serienausstattung entsprechen aber nicht in der Zulassung stehen. könnte mir vorstellen das es da eventuell probleme geben kann. was habt ihr da für erfahrungen. dank euch schonmal! Bearbeitet von - Pug am 14.11.2007 23:21:29 |
Autor: Christian Sch. Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist ein Häufiges Problem seit es die neuen Papiere gibt. Die neue Zulassung besteht aus DREI Teilen: - Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fz-Schein) - Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fz-Breif) -Datenblatt (Das kann die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, ein gedrucktes Datenblatt oder der alte, entwertete Breif sein Ich würde also entweder eine Kopie vom alten Breif mitführen oder dir von Tüv,Dekra, GTÜ schnell einen Zettel drucken lassen, wo alle zulässigen Reifengrößen gelistet sind. Dann gibt es garantiert keine Probleme |
Autor: Bosleycrystal Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- reicht auch die kopie desd alten KFZbriefes? |
Autor: Christian Sch. Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normalerweise ja. Es ist ja nur ein Datenblatt und nicht wirklich ein amtliches Dokument mehr. Amtlich steht die Reifengröße in der Typgenehmigung (oder ABE) des Fahrzeugs und wenn jemand es bei einer Kontrolle absolut nicht glaubt, kann er einen Auszug der Genehmigung anfordern, was aber viel zu aufwendig ist. Also mir reichen beim Prüfen die Kopien aus |
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