- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: xionics Date: 08.11.2007 Thema: tachoabweichung ---------------------------------------------------------- guten abend wollte euch mal fragen, was man maximal fuer eine tachoabweichung haben darf,ohne eine tachangleichung machen zu müssenn wenn man schmalere reifen draufzieht. War heute bei tüv der sagt 5%, dekra sagt 7% und nen freund sagt 3% was stimmt den jetzt blicke da langsam net mehr durch. gruß xionics |
Autor: daniel.krueger Datum: 08.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das Gesetz sagt, daß der Geschwindigkeitsmesser (Tacho) niemals zu wenig und maximal 7% vom Tachoendwert zuviel anzeigen darf. Außerdem gibt es noch die Vorschrift, daß der Wegstreckenzähler (Kilometerzähler) maximal 4% vom realen Wert (hier sowohl nach oben als auch nach unten) abweichen darf. Diese Werte sagen aber eigentlich erstmal garnichts darüber aus, wie groß die Abweichung gegenüber den momentan montierten Reifen sein darf, da ja ab Werk schon verschiedene Reifengrößen mit unterschiedlichen Abrollumfängen zulässig sind, die bereits einen Teil der zulässigen Abweichung abdecken. Überdies hinaus hat ja der Tacho selbst auch noch einen gewissen Toleranzbereich. Prinzipiell müßte für jede Reifengröße, die nicht werksseitig freigegeben ist und für die es kein Teilegutachten gibt, daß bestätigt, daß die Größe im zulässigen Toleranzbereich liegt, geprüft werden, ob eine Angleichung nötig ist oder nicht. |
Autor: xionics Datum: 08.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ahh so ist das. gut danke für die shcnelle hilfe :) |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |