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Garantieleistungen nach Autokauf - Baureihenübergreifendes

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Beitrag von: condor
Date: 02.11.2007
Thema: Garantieleistungen nach Autokauf
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.11.2007 um 15:06:31 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hi,

ich habe mir vor ca 4 Wochen eine 320i (BJ 98) Limousine geholt, nachdem ich nicht mehr mit meinem Schlüssel per Funk aufschließen konnte war ich beim :-) und die meinten dann das das Grundmodul defekt ist und dies müsse dann getauscht werden. Ich habs dort dann auch direkt bestellt, nun ist mir aber eingefallen das, daß doch eigentlich der Händler zahlen müsste ( sind ja immerhin 413€) da er mit auf den Wagen ja 1 Jahr Garantie geben muss. Oder lieg ich da Falsch?

Bearbeitet von - condor am 02.11.2007 19:09:42

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 03.11.2007 15:06:31


Antworten:
Autor: Nicole76
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Er muß dir keine Garantie geben sondern Gewährleistung.
Garantie hast du nur, wenn auch beim Kauf eine "abgeschlossen" wurde, dann müsstest du Unterlagen dazu haben.

Da du den Wagen aber erst 4 Wochen hast, sollte der Händler das aus der Gewährleistung heraus bezahlen. Sprich ihn drauf an.
Autor: condor
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Hmm ,dann muss ich den mal anrufen. Was wäre denn wenn er sich weigert? Muss ich denn dann beweisen das der Fehler schon beim Autokauf da war oder ist es umgekehr und er muss beweisen das der Fehler erst durch mich entstanden istr?
Autor: Silence7
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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da muss man die Bedingungen lesen... hatte auch Probleme mitm Anlasser und wurde auch alles geklärt incl Mietwagen...
Das R bei Volvo ist also sowas wie das S bei Audi, das gern wär wie ein M, aber nie sein wird :D
Autor: condor
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Dann schau ich mir den Vertrag mal an und schau dann mal weiter
Autor: Dom
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Hast du denn keine CarGarantie oder sowas ähnliches beim Kauf dazubekommen?
Autor: condor
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Ne hab ich nicht, war ja auch nur eingebraucht wagen. Hab mir mal den Vertrag durch gelesen, werd da auch nicht richtig schlau raus. Ich geh Montag mal zum :-) und frag den mal was ich am besten machen könnte.
Autor: Dom
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Zitat:


Ne hab ich nicht, war ja auch nur eingebraucht wagen. Hab mir mal den Vertrag durch gelesen, werd da auch nicht richtig schlau raus. Ich geh Montag mal zum :-) und frag den mal was ich am besten machen könnte.

(Zitat von: condor)




"Nur nen Gebrauchtwagen" Manche Autohäuser machen das so das jeder Kunde der ein Gebrauchtwagen kauft eine sogenannte CarGarantie für 1 Jahr dazubekommt. So ist das auch in dem Autohaus wo ich arbeite.
Die übernehmen dann je nach Laufleistung Prozentual die Reperaturkosten
Autor: condor
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Ne, so was hab ich nicht bekommen, ich war ja eigentlich froh das der vorhher noch ne neue Batterie und neue Bremsscheiben eingebaut hat. Ich schau mal was Montag derder Freundliche sagt
Autor: Freshmaker
Datum: 02.11.2007
Antwort:
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Du hast eine halbjährige gesetzlich geregelte Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung mit beweispflicht beim Händler. D.h. der Händler muss dir beweisen, dass der Mangel !nicht! schon beim Autokauf war. (unmöglich) Ausgenommen ist verschleiß! Nach diesem halben Jahr tritt die Beweisumkehrlast ein und du musst beweisen, dass der Mangel bereits bei Autokauf war. (fast unmöglich) Das geht dann so bis 2 Jahre nach Kauf, ausser der händler hat die Gewährleistung Vertraglich auf 1 Jahr geändert!

Und jetzt kommts! Eigentlich ist eine "CarGarantie" oder "Europlus" nur eine Absicherung für den Händler wo das Auto gekauft wurde, damit die im Gewährleistungsfall nicht selber zahlen müssen. Ist ne sauerei aber wohl erlaubt. Geschrieben von einem Gewährleistungssachbearbeiter ;)
Ich bin stolz drauf einen BMW zu fahren!

www.paintball-bindlach.de

Merke! Ein 323ti Compakt hat keinen Turbo!

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=7167

E46 330i Touring ab dem 25.08.07 ist er mein!
Autor: Brennstoffdieb
Datum: 03.11.2007
Antwort:
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Bei der Gewärleistung schaut es meines wissen so aus das der gesetzgeber sagt wenn der Mangel oder das defekte Teil ( ausgenommen Verschleißteile )in den ersten 6 Mnaten nach den kauf den geist aufgibt dann muß der Händler bzw. das Autohaus das teil auf kulanz ersetzen. nach den 6 Mnaten muß der Käufer belegen das das teil vrher defekt gewesen ist.

hatte das Thema bei meiner Triumph Speed Triple. da ist mir 7 Monate nach dem kauf der Anlasser um die hren geflgen und es hat sich herrausgesellt das das Teil schon defekt eingebaut wurde somit hatte ich nur die AW zu zahlen von 20 Euro
Diese Sig hat keine Aussage




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