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Beitrag von: Chillita Date: 02.11.2007 Thema: An alle Anwälte/Polizisten: MPU-Fragen usw. ---------------------------------------------------------- Hallo an alle Anwälte/Polizisten und evtl. Ex-Betroffene: Ein Freund von mir sitzt in der Klemme, er hat die MPU schon einmal gemacht und nicht bestanden, weil er unzureichend aufgeklärt/unterstützt wurde. Durch diese ungenügende/falsche Beratung ist daraus der Super-GAU geworden, die Schlinge zieht sich sozusagen immer enger...er weiß langsam wirklich nicht mehr weiter... Ich hab ihm angeboten, mich parallel für ihn schlau zu machen und hoffe jetzt auf Eure Hilfe ! (Falls noch weitere Infos nötig sind, um den Sachverhalt zu verstehen, kann ich ihn auch nochmal fragen. Bitte - und ich denke das versteht sich von selbst - keine Vorwürfe, Vorhaltungen, Witze usw., er ist sich sehr wohl über den Ernst der Lage bewusst und dass er daran nicht ganz unschuldig ist.) Hier sind seine Fragen: 1. Erkundige dich doch bitte mal, wie das ist, wenn man jetzt wie in meinem Fall den Schein wieder vom Landratsamt abgeholt hat, weil sonst angeblich die 2x4 Punkte in Flensburg greifen, da man mir fälschlicherweise empfohlen hat, den Führerschein mit Verzichtserklärung zum Abgabe-Termin abzutreten, da ich sonst polizeilich belangt und verfolgt werden kann. Jetzt hab ich den Führerschein wieder in Händen, hab ihn auf Empfehlung wieder abgeholt, allerdings die Verzichtserklärung ist noch beim Landratsamt (wollten sie nicht herrausrücken), auch ein erneutes Schreiben vom Landratsamt, dass ich dringend den Schein abgeben müsste, sonst würde er mir entzogen. >>> Was sagt Ihr dazu ? 2. Kann ich, solange ich den Führerschein in Händen halte, auch damit Auto fahren, ohne weitere Schwierigkeiten mit der Polizei oder anderen Behörden zu bekommen ? 3. Sollte ich, wie ich meine, die Verzichtserklärung schriftlich widerrufen, um nicht später in Unglaubwürdigkeit zu geraten, was meinen "psychischen Zustand" im Bezug auf die MPU untergraben könnte ? Ich habe ihm erst mal geraten, den Anwalt zu wechseln und mit Ämtern ausschließlich schriftlich zu kommunizieren. Was muss man noch wissen/beachten ? Hab schon im WWW gesucht, aber nichts passendes für diese Fälle gefunden. Also schiesst los, ich brauche bitte dringend fachkundige Hilfe ! (gerne auch per PM) Danke schon mal und viele Grüße Chilli |
Autor: BMW_Sepp Datum: 03.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du solltest etwas auch was von der Ausgangslage erzählen! Wie lange besaß er den Schein schon? Probezeit schon durch? Wie sieht auf dem Flenzburger Punktekonto aus? (Welche Verstöße? Alkohol, Drogen??) Was ich dir aber auf jeden fall sagen kann ist das es schwirig wird wenn man es sich mit dem Amt mal verscherzt hat! Die stellen dann auf stur und dir wird versucht eine "psychische nichteignung zum führen von Kraftfahrzeugen" reinzudrücken. Bearbeitet von - bmw_sepp am 03.11.2007 19:30:19 Du bist ca. 20 Jahre alt?? Gutaussehend?? Noch zu haben?? hast vorzugsweiße 2,5l maschine? und bist ne 2türige Limo? Dann meld dich doch bitte bei mir ;) |
Autor: Chillita Datum: 05.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er hat den Schein schon mehrere Jahre, er ist ja schon 34...Probezeit ist vorbei, Verstöße: Alkohol + Drogen. Punkte sinds jetzt 8. Kann noch jemand helfen oder an wen kann man sich konstenfrei melden ? Gibts da eine Art Hotline ? LG Chilli |
Autor: Sven Datum: 05.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verstehe jetzt nicht wo das Problem liegt. Er soll zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Wenn der eine Anwalt nicht gut war, dann der nächste. Sich schlau machen wer für Verkehrsrecht und solche Fälle bei Euch im Umkreis einen guten Ruf genießt. Das ist zu speziell und die Fakten sind von Dir unzureichend genannt worden, als daß man hier im Forum so etwas diskutieren kann. Allerdings - so wie sich mir die Sache derzeit darstellt, sehe ich keinen Grund warum ihn ungerechtfertigterweise etwas abgenommen worden ist und warum man sich gegen etwas zu wehren hat. Er soll zu seinen Fehlern stehen, seinen Fühereschein abgeben und die Geschichte so ausbaden wie das Gesetz es vorsieht. Das wäre wohl das vernünftigste und wahrscheinlich auch schnellste. Wenn er ne MPU nicht bestanden hat (der muß dann ja wirklich schon ein schwerer Brocken sein oder geistig wenig flexibel), wird es seine Gründe geben. Wenn er wegen Alkohol und Drogen erwischt worden ist, sieht das Gesetz entsprechend harte Sanktionen vor - und zu recht wie ich meine - daher ich sehe keinen Grund was es derzeit noch zu verbessern gibt, außer die Sache ordnungsgemäß auszusitzen. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Achtet die Vergangenheit, lebet in der Gegenwart und gestaltet die Zukunft! |
Autor: Chillita Datum: 05.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Sven: danke für Deine Antwort, da stimme ich Dir zu, die Sache ist zu speziell, ich bin selbst noch nicht ganz durchgestiegen... (Es ist ihm schon klar, dass er sich selbst in die Sch... geritten hat, aber wie kommt man am besten wieder raus ?) Eigentlich geht es hauptsächlich darum, dass er durch falsche Beratung die MPU nicht bestanden hat, nicht wegen "Dummheit", es haben z.B. Dokumente gefehlt von denen er nichts wusste. Und ab diesem Zeitpunkt machte das Amt widersprüchliche Aussagen im Bezug auf die Führerscheinabgabe, erst soll er ihn wieder abgeben, und dann doch wieder nicht, was aber auch nicht gut ist...? Verstehe das nicht. Er will ja durchaus alles tun was nötig ist, nur jeder sagt was anderes, was ist denn nun richtig ? Den Anwalt wird er auf jeden Fall wechseln müssen, nur sowas kostet noch mehr Geld...und das wird langsam knapp. Jetzt hab ich gehofft, hier im Forum vielleicht einen Anwalt oder einen Rechtsexperten etc. zu finden, der hier mal klar sagt, was in diesen Fällen bzw. Frage 1-3 möglich/richtig ist und was nicht. Danke nochmal ! Grüße, Chilli Bearbeitet von - Chillita am 05.11.2007 18:16:57 |
Autor: Gazmann Datum: 05.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wie wärs mit Pimboli ??? ist der nicht fertiger Jurist ??? The one and only Gazmann ! //Gazbart der Barbar, König der Freibeuter\\ |
Autor: Chillita Datum: 05.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gaaaaaziiiiiii !! :o) Danke, den Tipp hab ich schon mehrmals gehört, ich schick ihm mal ne PN. LG Chilli |
Autor: Sven Datum: 05.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verständlich. Mein juristisches Grundwissen erstreckt sich nur über 3 Semester, insofern bin ich sicher keine Hilfe (nur ein Bsp. normalerweise kann fahren solange man den Führerschein hat, nur in seinem Fall ist das sicher nicht so einfach zu beantworten - zumal ich ja nicht mal abschätzen kann was vorgefallen ist - glaube das ist auch das Problem was Leute haben, welche es wissen könnten - Deine Angaben sind zu ungenau - es kommt halt immer darauf an). Erfahrungsgemäß kann ich wirklich nur empfehlen in solchen Fällen bei einem gescheiten Anwalt wenigstens mal ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Der wird dann schon sagen wie es weiter geht. Gerade wenn Formfehler gemacht wurden - die wie es für mich klingt der Anwalt zu verschulden hat - könnte es sich möglicherweise auch in finanzieller Hinsicht lohnen den Anwalt zu wechseln. Ansonsten, jetzt alle Unterlagen besorgen und die Auflagen von staatlicher Seite erfüllen zu können, sollte mittlerweile ja kein Problem mehr sein. Achtet die Vergangenheit, lebet in der Gegenwart und gestaltet die Zukunft! |
Autor: Gazmann Datum: 06.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ich beglück dich doch immer gern :P weißt doch..... grüß den Toxic ganz lieb von uns :) wird mal wiedern nen Hamburg besuch fällig gel ? The one and only Gazmann ! //Gazbart der Barbar, König der Freibeuter\\ |
Autor: Superstrose Datum: 06.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich wundert ein bissl, dass er den Lappen noch hat, den ist man eigentlich schon los, wenn man MPU machen darf. Ist bei ihm eine Blutprobe entnommen worden? Oder wurde er gar nicht beim Fahren erwischt? Dann wär ja Alk egal. Die passende Geschichte dazu wär net schlecht zu hören, um das beurteilen zu können. 5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work! |
Autor: Chillita Datum: 07.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Gazi: Mach ich ! :-) @Rest: Mir fällt immer mehr auf, dass ich auch nicht genügend Infos habe und habe nochmal nachgefragt. Werde die Antwort dann wieder posten. LG Chilli |
Autor: stargate Datum: 07.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Viel kann ich nicht sagen, aber der Tipp mit Grundsätzlich alles Schriftlich ist schon mal überhaupt ned verkehrt. Wenns wirklich wichtige Sachen sind per Einschreiben oder direkt selbst vorbeifahren und sich alles bestätigen lassen. Wenns sein muss per Niederschrift welche dann Sachbearbeiter und Beschuldigter unterzeichnen und dann bekommt einer ne Kopie davon. Dann was mir noch einfällt, einfach mal nur neugieriger weise in nem Nachbarlandratsamt nachfragen. Vielleicht kann der Sachbearbeiter ja mal da nen Tipp geben. Fakt ist der wird sicher seinen Kollegen ned ans Bein pinkeln aber er kann zumindest rein theoretisch ne kleine Hilfestellung geben. Automobiler Individualist |
Autor: Chillita Datum: 08.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe heute erst Post von ihm bekommen, ich kopier das mal hier rein und lass es unkommentiert so stehen. Eine neue Frage stellt sich nun, vielleicht habt ihr ja dazu eine Idee. (s.u.) "Tut mir leid, dass ich mich jetzt erst melde, aber war einiges los bei mir, hat sich so mancher Schleier gelüftet und andere Endgüldigkeiten offenbart... Hatte vorgestern Gerichtstermin, ist ganz gut gelaufen, Schein ist trotzdem weg. Schien mir zu kurzfristig um all die Unstimmigkeiten darzulegen, hatte bis gestern Abgabetermin des Führerscheines beim Landratsamt, zu kompliziert alles nochmal zu erklären um was es eigentlich geht... Verstehst hoffentlich, "I´m so sorry" und nochmals Vielen Dank für Deine Bemühungen. Aber Du kannst Dich, wenns Dir nicht langsam zu blöd wird, bei Deinen Freunden nochmals um eine konkrete Auskunft bemühen. Fragestellung: Wie schaut die Rechtslage im Bezug auf Neuerwerb eines EU-Führerscheines aus ? Also konkret: Kann ich Schwierigkeiten mit der Polizei oder/und Landratsamt bekommen und ist ein EU-Führerschein nach Verlust durch eine Drogenfahrt in Deutschland zulässig ?" Also kurz und knapp: Er will den EU-Schein nun in einem EU-Land machen und hier in D damit rumfahren, obwohl (oder gerade weil) er seinen Original-Schein nicht wieder bekommt - geht das ? LG, Chilli |
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