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Beitrag von: Molch5 Date: 25.10.2007 Thema: Werkstatt: Preisabweichung, Mehrleistungen ---------------------------------------------------------- Ich wollte mal fragen wie das Rechtlich aussieht bei folgenden Werkstatt Situation: Wenn ich bei einem Händler bzw. einer Werkstatt nachfrage was ein Ölwechsel(ca. 120 Euro) kostet. Wieviel darf er dann später nach der Durchführung von diesem Preis abweichen(+ 10%?)? Wie sieht es aus wenn der Händler/Werkstatt zusätzlich Teile austauscht bzw. Dienstleistungen ausführt ohne Vorherige Absprache? |
Autor: BMW-86 Datum: 25.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hast du ein schriftliches Angebot gehabt? Normal darf es zw. 10-20% abweichen so ist die herschende Rechtsmeinung. Andere Teile? Nicht bestellt= nicht bezahlt ganz einfach. Außer die Teile hängen direkt miteinander zusammen. A) bei Öl wird zudem Ölfilter gewechselt= zweifelhaft B) bei Öl auch gleich den ganzen Motor ausgetauscht= eindeutig nein. PS: welche Werkstatt war das denn? Komm auch aus der gegend mfg |
Autor: Molch5 Datum: 25.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zum Glück hatte ich persönlich den Fall mit meinem Auto noch nicht. Nur einmal mit meinem Motorroller bzw. schon öfter bei Verwandten, Bekannten oder an der Kasse mitbekommen. Und bald steht bei mir der Ölwechsel usw. an. Da wollte ich schon mal vorher fragen bevor man übers Ohr gehauen wird |
Autor: pedro23 Datum: 25.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schau mal hier: KLICK Mach einfach vorab alles schriftlich aus, dann geht da i.d.R. auch kaum etwas schief. |
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