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Beitrag von: crazydid Date: 25.10.2007 Thema: Geblitzt,kurze Frage ? ---------------------------------------------------------- Hi, habe mal ebend eine Frage... Wenn ich mit 21 KM/H zuviel innerorts geblitzt wurde, bekomme ich ja 1 Punkt in Flensburg. Wie sieht das nun aus wenn ich nochmals geblitzt werde ? Hat das irgendeine Auswirkung auf mich oder ist das egal und es gilt weiterhin ganz normal ab 31 KM/h zuschnell innerorts 1 Monat laufen usw...??? ..:: Born To Be Alive ::.. |
Autor: jens-1985 Datum: 25.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn de in der Probezeit bist bekommste glaub ich nen Aufbauseminar. Aber so glaub ich nur weiter Punkte. Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat. |
Autor: crazydid Datum: 25.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alles klar danke. Hab keine Probezeit. ..:: Born To Be Alive ::.. |
Autor: Yuto Datum: 25.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also wenn du zweimal mit 21km/h geblitzt wirst innerhalb eines jahres ist dein schein für ein monat weg sowei ich weiß und da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher! |
Autor: Born_to_Drive Datum: 26.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: nein, wenn du mehr als 25 drauf hast also 26 z.b. und dann im selben jahr nochmal mit mehr als 25 dann is der lappen weg! bei 21 is das glaub ich noch egal! alle angaben ohne gewähr! kannst dir ja mal nen online bußgeldrechner über google suchen! Wer das liest ist doof! xD |
Autor: Nicore Datum: 26.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn das zweite vergehen auch wieder in den Punkten liegt wird dieses hochgestuft. Statt 1 dann 3 Punkte und statt 40-50€ dann halt 80-90€. Hab das auch durch. ;) BMW Team Oberhavel |
Autor: crazydid Datum: 26.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gut..geht mir nur ums Fahrverbot, das kann ich nämlich gar nicht gebrauchen ;-) Ich tue nämlich gerade einen Kumpel, welcher sich in der probezeit befindet einen gefallen, mehr sagen wir mal lieber nicht ;-) ..:: Born To Be Alive ::.. |
Autor: NilZ Datum: 14.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin von der Gemeinde geblitzt worden mit 13 km/h zu schnell. Ist ja nix wildes, trotzdem hab ich nix zu verschenken. Hab jetzt mal das Bild zuschicken lassen. Mich erkennt man net wirklich, aber meine Freundin. Kann es mir passieren, wenn ich sag, dass ich nicht wüsste wer Fahrer und Beifahrer ist, dass ich ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen? Oder was passiert weiter? Es geht ja bloß um 25 Euro! Bei Interesse an Vergünstigungen an Fahrwerken bitte PN schreiben!!!! |
Autor: Doedelhai159 Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn du ein foto anforderst bekommst son läppischen wisch ausgedruckt. da sollte normalerweise der beifahrer aber unkenntlich gemacht worden sein. wenn du dann aber behauptest man erkennt dich da nicht, bekommst du ein bild geshcikt, auf dem du die pickel auf der backe zählen kannst. bringt also nix auf schlechte wualität zu plädieren. ich bin eine butterblume |
Autor: NilZ Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, es hat ja die Gemeinde geblitzt, da lass es sich gerne mal drauf ankommen! Mal sehen, ob die auch gute Kameras haben! Aber können die mir nen Fahrtenbuch aufdrücken? Die Gemeinden dürfen ja auch nur in 30er Zonen blitzen! Also die haben net die vollständige Kompetenz! Bei Interesse an Vergünstigungen an Fahrwerken bitte PN schreiben!!!! |
Autor: Big R Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum ein Fahrtenbuch? Fahrtenbuchauflage droht nur, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Wenn Zweifel an Der Fahrereigenschaft bestehen, werden die sich wahrscheinlich die Passbilder vom Einwohnermeldeamt schicken lassen und nachschauen, wer von Euch beiden der Fahrer war. Noch eine Warnung: Auf keinen Fall sollte Dein Freund Dich beschuldigen! Das wäre eine ausgewachsene Straftat! Statt dessen kannst aber Du den Verstoß zugeben; sich selbst beschuldigen darf man straffrei. |
Autor: crazydid Datum: 15.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bis jetzt ist alles paleddi, und genau übers Thema reden möchte ich in dem öffentlichen Forum nicht... ..:: Born To Be Alive ::.. |
Autor: tomek80 Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schließe mich mal diesen Theard an... Wurde gestern Nacht geblitzt, auf der A44-->Kassel auf der Fuldabrücke. Kurz vor der A7. War am regnen und hab das Schild übersehen, obwohl ich wusste das dort einer steht. ![]() Weiß einer von euch wieviel dort erlaubt ist?! Laut Auskunft im Netz, nur 80km/h. Hatte 140 laut Tacho. Gruß ![]() Bearbeitet von - tomek80 am 09.12.2007 08:15:10 |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: An dieser Stelle ist 80 erlaubt! Fahre dort oft lang.. . |
Autor: tomek80 Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke. F**k 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot oder 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot Verkauft einer ein gutes Fahrrad?! *gleichmalindiekleinanzeigenschau* |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist sehr bedauerlich für dich! Du könntest allerdings, soweit du auf das Auto angewiesen bist, das Fahrverbot auf Antrag wegfallen lassen. Dazu brauchst du einen Anwalt und dann machen die das, soweit sowas nicht schonmal vorkgekommen ist oder dein Punktekonto einschlägig belastet ist. Sollte das Fahrverbot ausgenommen werden, so wird in der Regel die Geldbuße verdoppelt bis verdreifacht. . |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du 140 drauf hattest, sind das nach Abzug der Toleranz und Tachoabweichung sicher keine 2 Monate Fahrverbot. 1 Monat könnte man in den Urlaub legen. WEiss jetzt nicht, ab wann die neue Regelung greift, dass Fahrverbote umgehend genommen werden müssen. . |
Autor: tomek80 Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, Punktekonto ist nicht unbedingt leer. :-) Danke für die Infos. Werde erstmal abwarten was da von denen kommt. Und kommen tut es bestimmt. :-( Denke auch dass ich dann mit 1 Monat Fahrverbot hinkomme. War am ausrollen und nicht am beschleunigen. Ein neues Foto für meine Fotostorie :-) Teuer, aber kommt gut... |
Autor: 187 Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja das mitm fahrverbot aberkennen zu lassen kostet schon ne stange geld. glaub mein vater musste dann 1000er strafe bezahlen.. dafür konnte er aber seinen lappen behalten |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn dein Punktekonto schon derart belastet ist, hat es sicher wenig Sinn, da was zu machen. Aber einen Anwalt solltest du schon konsultieren! Bedenke, dass diese Punkte auch deine vorhandenen Punkte verlängern. WIll nicht oberlehrerhaft sein, aber es ist leider so, dass du zu keiner Tages oder Nachtzeit unendeckt auf den deutschen Autobahnen rasen kannst. Deshalb sollte man generell die Limits einhalten. Diese Limits sind leider oft so verteilt, dass man eben auch in eine Falle reinfahren kann. Da sind zunächst "freie" Strecken, die dann plötzlich auf 120 herabgesetzt sind. Dort stehen die dann auch sehr gerne. Wenn deine Punkte alle aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind, so kann ein erneutes Blitzen ab 25 km/h wieder Fahrverbot bedeuten! Wenn du jetzt schon 9 punkte hast, so würde ich ein Aufbauseminar machen. Dann werden Punkte gelöscht! . |
Autor: tomek80 Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, so schlimm ist das auch nicht mit dem Konto. Habe mal 5 Punkte bekommen, wegen einem Auffahrunfall an einer Kreuzung, wegen fahrlässiger Körperverletzung. War ein "Schleudertrauma" was die Frau hatte. Mert nicht. Diese sollten 5 Jahre bleiben. ?!? Meine letzten Punkte sind über 2 Jahre her, bzw. letzte Auffälligkeit. Das war wegen rundum getönten Scheiben. |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann hast du also 5 Punkte. Die Punkte für Straftaten bleiben länger. Mit dem erneuten Eintrag bist du dann auf 9 Punkte und wirst von denen verwarnt und es wird angeboten an einem Seminar teilzunehmen. Ich würde das wahrnehmen und dann eben weiter jeden Tag aufpassen, dass nichts mehr passiert! MIt einem 330er ist man nunmal mehr gefährdet als andere! . |
Autor: sandro320i Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, darf auch mitreden, hab auch schon die ersten 6 von 90 fussgänger Tagen rum;-)sag nur 78kmh zu schnell. Wenn die letzten 2 Jahre kein Fahrverbot hattest, kriegst ne Frist von 4 Mon. zwischen denen du den Führerschein abgeben kannst. Aber was sind schon 4 Wochen?!? Zug fahren kotzt mich jetzt schon an, bäää. Ich bin so Klug! K-L-U-K |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 78 km/h plus die 3 Kmh/h sind also 81 zu schnell..!! Für solche Fälle halte ich ein Fahrverbot schon für angebracht. . |
Autor: Doedelhai159 Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und doppelt bestraft weil das benzin auch grad so günstig ist. übrigens müsste er 83km/h gefahren sein. 5% werden immer vom nächsthöheren geraden zehner abgezogen. dh 100km/h dh 5 km/h abziehen ich bin eine butterblume |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.12.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: es sind generell 3 km/h schlag mal nach!! . |
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