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Beitrag von: herr_welker Date: 24.10.2007 Thema: Verkehrsreglung auf dem Parkplatz ---------------------------------------------------------- Hi, ich hätte da mal ne Frage zur Verkehrsregelung. Wie ist des. Auf dem Parkplatz gilt ja rechts vor links, oda? Wie ist des auf Privatgeländen bei denen kein Schild angebracht ist. Gilt da auch die STVZO? |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 24.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- überall wo öffentlicher verkehsraum ist,gilt die stvo. so kann es auch ein privatgelände sein,wenn es für die allgemeinheit,z.b durch duldung des eigentümers oder seiner zustimmung zugänglich ist und es für verkehrstypische abläufe geeignet ist. gutes beispiel für sowas ist z.b ein parkhaus zur öffnungszeit oder der parkplatz eines supermarktes. |
Autor: b-mw-323 Datum: 24.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also auch aufm parkplatz rechts vor links?! |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 24.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf dem Parkplatz gilt die StVO, aber wenn man in der Mittelspur zwischen den Parkplätzen unterwegs ist, hat man Vorfahrt. Das heißt, keiner der von rechts aus einem Parkplatz/Parklücke rausfährt, hat Vorfahrt. Auf den Verbindungsstraßen vom Parkplatz gilt wieder rechts vor links. |
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