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Beitrag von: Rule Date: 23.10.2007 Thema: Wieso Angeleyes ohne Betriebserlaubnis? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 23.10.2007 um 21:02:25 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Hallo blau weiße Fan Gemeinde, wisst ihr wieso Angel Eyes bzw Standlichtringe ( Nicht serienmäßig) nicht erlaubt sind? Ist doch für niemanden irgend eine Gefahr durch diese Lichter. Ich versteh diesen Sachverhalt nicht. Bei uns ist doch echt jeder Quatsch verboten. Völlig überflüssig sowas. MFG Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 23.10.2007 21:02:25 |
Autor: King Cornflakes Datum: 23.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: weil durch die abänderung der SW das bauteil seine ABE verliert ist ein gesetz über deren sinn man streiten kann klingt komisch, ist aber so ;-) ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: Christian Sch. Datum: 23.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im Grunde genoemmn Richtig. Genauer: Es gibt in einige Bauteile am Fahrzeug die in einer Genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen. Dazu zählen Scheinwerfer, Leuchten, Scheiben, Reifen, AHK und noch viel mehr. Wenn du so ein Teil verändert, erlischt diese Genehmigung und das Teil ist nicht mehr am Auto zulässig. Genaues regelt dr §22a StVZO. Natürlich kann man das Teil einzelnd neu genehmigen lassen (nicht zu verwechseln mit der Einzelabnahme des Teils am Fahrzeug, die dann später erfolgt), das ist aber aufwendig und teur. Bearbeitet von - Christian Sch. am 23.10.2007 14:15:23 |
Autor: King Cornflakes Datum: 23.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ christian top erklärt ! ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: Christian Sch. Datum: 23.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke. Das ist ja leider mein Job mich mit dem Kram rum zu ärgern ;-) |
Autor: Dachauer85 Datum: 23.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Vorbesitzer meines Wagens hat solche AngelEyes eingebaut. Leuchten richtig weiß und nicht gelb und sehen top aus. Eingetragen sind die nicht, mal sehn was der TÜV im April dazu sagen wird... BMW - Freude am Fahren. Das sagt alles. |
Autor: Christian Sch. Datum: 23.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf jeden Fall ist es besser wenn sie nicht eingetragen sind. Sind sie es nämlich, macht sich der Prüfer Gedanken. So musst du einfach so tun, als ob es Originalteile oder Zubehörscheinwerfer sind und die Angeleyes da so rein gehören. Die meisten Prüfer (ich auch) würden das glauben, wenn es nicht zu wild aussieht. Ich hätte eher Angst vor den grün-weißen, die sind nämlich nicht so gutgläubig. |
Autor: Rule Datum: 24.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber meint ihr wenn ich sie jetz einbaue dass sie mich gleich wegen sowas anhalten und mir gleich punkte reinwürgen? Die meisten meinen ja wirklich dass es serie ist wenn es schön perfekt gemacht worden ist. Nimmt der Tüv mir die Dinger normal ab? was würde so ne abnahme kosten? |
Autor: Christian Sch. Datum: 24.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also nochmal: Eintragen ist nicht möglich. Sicherlich findest du einen Prüfer der es macht, aber das ist dann auch unzulässig. Du bräuchtest eine Einzel-BG für den umgebauten Scheinwerfer. Kosten hierfür liegen im 4-Stelligen bereich. Wenn es optisch gut aussieht, musst du es riskieren. Merkt es ein Polizist, würgt er dir meistens die Punkte rein. Er kann es natürlich auch bei der Mängelkarte belassen. |
Autor: Mayu83 Datum: 26.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- aber wenn ich mir fertige z.B. von Raid kaufe ist da doch ok oder nicht? oder sind die allgemein nicht erlaubt? |
Autor: Christian Sch. Datum: 26.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du dir Scheinwerfer mit Xenon und mit ECE-Genehmigung kaufst und diese mit aLWR und SWR verbaust, dann ist es natürlich zulässig. Eine andere Möglichkeit wäre die Scheinwerfer eines anderen Autos (z.B. E46) einzubauen und sie per Einzelabnahme eintragen zu lassen. Das einzige was nicht geht ist sich Scheinwerfer selber zu bauen oder umzubauen. |
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