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Beitrag von: marueg Date: 13.10.2007 Thema: Kaskoschaden - Gutachten bzw. Abrechnung ---------------------------------------------------------- ![]() Nein ich hab nicht nur nach dem Basteln vergessen aufzuräumen ;o( Fuhr am Freitagmorgen wie immer mit dem Rad zur Firma, und habe mit beiläufigem Blick auf den Wagen festgestellt, daß wohl was nicht stimmt. War da nicht grad das Fenster offen?!?. Kurz zurückgefahren - und mir bot sich der obige Anblick. Bilanz: Radio weg (Professional CD) Interieurleisten z.T. Weg bzw. beschädigt Schaltknauf weg Airbag halb demontiert (vermute der Dieb ist beim Ausbau des MFL gestört worden) Embleme weg (iknl. der entsprechenden Lackschäden) Hab dazu nochmal folgende Fragen: Habe Einiges der Ausstattung selbst nachgerüstet (Radio, MFL etc.) und teilweise ist keine Rechnung vorhanden (eBay Kauf). Was kann ich gegenüber der Versicherung geltend machen? Welche Möglichkeiten gibt es beim Kaskoschaden? Muß ich den Schaden in der Werkstatt beheben und diese direkt mit der Versicherung abrechnen lassen (nat. abzüglich SB), oder gibt es weiter Möglichkeiten? Ist ev. sogar ein Gutachten notwendig/sinnvoll? Viele Grüße von einem Entnervten Bearbeitet von - marueg am 14.10.2007 19:27:45 Bearbeitet von - marueg am 15.10.2007 21:56:31 ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: Bergibmw Datum: 13.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn du den Schaden selber Reparierst. Kannst du dir das geld von der Versicherung auszahlen lassen , jedoch wird dann die Mwst. abgezogen. Falls sie das nicht machen wollen, sagst du Ihnen einfach du würdest das Auto verkaufen und willst das Geld haben. Gruß Christian |
Autor: marueg Datum: 13.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Also ist die Regelung identisch mit einem Haftpflichtschaden, der von der gegnerischen Versicherung getragen würde? ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: Bergibmw Datum: 13.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, denke das müsste so gehen. Bei mir ging es jedenfalls. Gruß Christian |
Autor: Aki_Muc Datum: 13.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- oh man erstmal herzliches Beileid ;-) ich würd auf jeden fall nen gutachten erstellen lassen, oder kennst du zufällig nen guten Gutachter, da sollte viel rausspringen! Als mein letzter Wagen ausgeräumt wurde hab ich sehr viel Geld bekommen, weil ich nen guten Gutachter hatte. Trotz Teilkasko sollte im normalfall die Kratzer Lackschäden) auch beseitigt werden, weil der Schaden durch den Diebstahl entstanden ist und nicht direkt wegen Vandalismus. alles Gute nochmal... Aki Bearbeitet von - Aki_Muc am 13.10.2007 20:20:42 *Mitglied des Regioalteams München* |
Autor: marueg Datum: 13.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke, aber habe ich ein Recht darauf ein Gutachten erstellen zu lassen - sprich müssen die Kosten von der Versicherung übernommen werden? Gruß Markus ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: Aki_Muc Datum: 14.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- in der regel wird die Versicherung selber einen Gutachter einschalten, du hast es doch hoffentlich an dem Tag wo es passiert ist gemeldet oder? Wenn ja was hat deine Vers. gesagt?! *Mitglied des Regioalteams München* |
Autor: marueg Datum: 15.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, Mir stellt sich nun doch noch folgende Frage, hoffe hier kennt sich jemand im Versicherungswesen aus. Wenn ich den Schaden nach KV bzw. Gutachten regulieren lasse, muß ich mir bekanntlich die 19% MWSt. abrechnen lassen. Bezieht sich das aber auf den Gesamtbetrag oder lediglich auf die Arbeitskosten. Letzteres fände ich zwar einleuchtender, aber das hat ja bekanntlich wenig zu bedeuten ;o) Danke Gruß, Markus ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: marueg Datum: 18.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey Leute, ...enttäuscht mich nicht.Wirklich keiner hier der sich ein wenig in der Branche auskennt? Markus ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: machtnix Datum: 18.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, die Versicherung interessiert sich für einen solchen Schaden nur dann, wenn er auch polizeilich gemeldet wurde, und das "zeitnah". Logisch, könnte ja jeder kommen... Ist das der Fall, wird ein solcher Schaden immer begutachtet, d.h die Versicherung schickt Dir einen Sachverständigen vorbei. Der ermittelt die Höhe des Schadens und sagt Dir wie's weiter geht. That's all. |
Autor: marueg Datum: 18.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das ist natürlich umgehend geschehen. Bislang habe ich lediglich einen recht allgemeinen Fragebogen von der Versicherung erhalten. Danke, Gruß Markus ...muß hier eigentlich was stehen ?!? |
Autor: machtnix Datum: 18.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Na, dann würde ich das mal zügig in Angriff nehmen, umso eher kommst Du an Dein Geld ;-) Gruß Tom |
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