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Beitrag von: neovo Date: 10.10.2007 Thema: Hilfe -Rechtsexperten gefragt wegen Kfz Schein / R ---------------------------------------------------------- Hallo, ich habe einen dieser neuen Kfz. Scheine in dem ist aber leider nur eine Radgröße angegeben. Bedeutet das in unserer Bürokratie, dass ich nur diese einzige Radkombination Sommer wie Winter fahren darf oder kann ich den alten, ungültigen Schein irgendwie nutzen. Andernfalls müsste ich doch mit all meinen Reigensätzen eine TÜV Abnahme machen lassen, obwohl die Räder werksseitig freigegeben sind? Bin stark verunsichert DEKRA, KÜS etc. geben auch keine Auskünfte die mir weiterhelfen Danke für eure Hilfe Grüße http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
Autor: sveno Datum: 10.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- deine bisherigen eintragungen sind weiterhin gespeichert, der computer wirft sie auf den neuen papieren aber nicht mehr alle raus (ich habe z.b. vorsichtshalber ne kopie vom alten (entwerteten) brief im handschuhfach... |
Autor: neovo Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi Sveno, danke für Deine Antwort. Bedeutet das, dass bei einer Kontrolle den Beamten die alten Daten zur Verfügung stehen und der ungültige Schein doch anerkannt wird?. Grüsse http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
Autor: sveno Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- tja, also das ist so ne sache - eigentlich müßten die das denn abklären bzw. beim straßenverkehrsamt in erfahrung bringen... um diesem wirrwarr zu entgehen habe ich halt die kopie (ist zwar eigentlich entwertet, aber anhand der fahrgestell.nr. sind die eintragungen ja nachvollziehbar) die neuen papiere brauchten wir so dringend wie den euro - nämlich gar nicht! |
Autor: speeddemon Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ sveno Da haßt du mal ein weises Wort gesagt. Die Zulassungsbescheinigung nervt voll. Mfg Speeddemon. BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt. Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen! |
Autor: Saarländer Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, Wenn du die andere Reifengrösse vorher fahren durftest ist das jetzt auch noch so. Bei einer Kontrolle ist es mit den neuen Fahrzeugscheinen nicht mehr der Fahrzeugführer der beweisen muss das er die Bereifung fahren darf. Die Grünen müssen dir jetzt beweisen das du die Bereifung nicht fahren darfst, was sie bei ner Serienbereifung aber mittlerweile eigentlich kaum noch interressiert... SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!! |
Autor: neovo Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Servus Saarlkänder hatte ich ja auch gedacht aber die Jungs von DEKRA und KÜS haben ne Riesennummer daraus gemacht und wollen eine ABE???!!! Dachte eigentlich im Mutterland der Bürokratie gibt es diese Grauzonen nicht aber offensichtlich liegt es daran, dass ein/e Sachbearbeiter/in keinen Bock auf viel Text hat. Bezahlen darf man aber die volle Dienstleistung. http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
Autor: neovo Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Sveno ich gebe ich Dir recht. Ich werde das Bürokratiespiel halt mal durchziehen. Danke http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
Autor: Terratec Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- tach, also im neuen Schein steht nur noch die kleinste erlaubte Reifenkombination. Die anderen stehen im Handbuch bzw. im Türrahmen auf der Fahrerseite |
Autor: neovo Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ terratec stimmt so aber wie ich heute gelernt habe ist trotzdem der Halter nachweispflichtig. Handbuch u. Aufkleber werden nicht genügen. An alle: OK - Aktion beendet – bin ab jetzt legal unterwegs. 1. Station TÜV SÜD, der Prüfer dort war hilfsbereit und nett. Aber meine Räder waren für den E46 (auch im alten Schein) so nicht eingetragen (VA 7,5x17 ET 47 HA 7,5x17 ET:25). 2. Station Ordnungsamt. Kosten für die Aktion ca. 75 € die sich TÜV und Ordnungsamt teilen. Danke für eure Unterstützung http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
Autor: Saarländer Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaube das hättest du auch einfacher haben können. Warst du nicht mal bei BMW und hast nach einem Datenblatt für dein Auto gefragt??? Die sollten dir doch eigentlich ein schreiben ausstellen könnnen mit allen erlaubten Reifengrössen, oder liege ich da falsch??? SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!! |
Autor: neovo Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist der einzige Weg, die Kombination ist von BMW so nicht für den E46 vorgesehen http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
Autor: Saarländer Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Das hat die Sachlage ja dann komplett geändert und dann lief ja doch alles richtig:-)) Viel Spaß mit deinen Rädern... SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!! |
Autor: neovo Datum: 11.10.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: jo danke Dir, sind schon drauf (FS) http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10982 |
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