- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: richie316 Date: 30.09.2007 Thema: neue Fahrzeugpapiere unvollständig, oder?! ---------------------------------------------------------- Nabend zusammen, habe einen E36 compact von 10/99 gekauft und in meiner City angemeldet. Der nette Herr am Schalter hat mir dann die neuen Papiere ausgestellt, also Zulassungsbescheinigung Tei I (ehem. Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief). Jetzt zu dem Problem: Da auf dem Wagen Sommerreifen auf Stahlfelge montiert sind, möchte ich gern Alufelgen und Winterreifen kaufen, die Sommerreifen auf die Alus ziehen und umgekert. In den alten Papieren steht ne Menge an Informationen zum Thema Reifen und Felgen, diese wurde jedoch in die neuen Papiere nicht übernommen. In meinem jetzigen Fahrzeugschein (Zul.-Besch. Teil I) steht jetzt für beide Achsen eine Reifengröße von 185/65R15 88H drin, obwohl ich den Wagen mit vorne 195 und hinten 205 gekauft habe. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich im Moment ohne Erlaubnis fahre, oder nicht? Hier mal meine alter Fahrzeugbrief: Brief Hier der neue Schein: Fahrzeugschein Muss ich jetzt zur Zulassungsstelle fahren und denen sagen, dass Sie doch bitte alle Bemerkungen in die neuen Papiere übernehmen sollen? Bitte helft mir!! Danke schonmal! Gruß, Richie |
Autor: daniel.krueger Datum: 30.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Alle Größen, die werksseitig freigegeben und in der Betriebserlaubnis enthalten sind, darfst Du auch ohne Eintragung fahren (ein entsprechender Hinweis steht auch irgendwo in den Papieren. Sämtliche Rad-Reifenkombinationen von Fremdherstellern müssen aber auch weiterhin eingetragen sein und Deine genannte Kombination mit 195 und 205 ist auf keinen Fall werksseitig freigegeben. (Welche Kombis werksseitig freigegeben sind, kann man Dir bei BMW ausdrucken.) Da hat die Zulassungsstelle Mist gemacht. Und laß Dich bloß nicht bei der Zulassungsstelle mit dem Hinweis abwimmeln, daß Du einfach den alten Brief mitführen sollst, wo die Größen ja noch drinstehen. Ein entwerteter Fahrzeugbrief hat nämlich NULL Aussagekraft. (Es könnte ja z.B. nach der Entwertung des Briefes am Fahrzeug irgendeine Veränderung stattgefunden haben, so daß Eintagungen nicht mehr aktuell und damit nicht mehr zulässig sind.) Bearbeitet von - daniel.krueger am 30.09.2007 19:49:00 |
Autor: Jay_Compact Datum: 30.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, hab da jetzt zwar nicht so die ahnung aber hab mal gehört das das bei den neuen papieren so ist das da wirklich einige Informationen rausgenommen wurden. Oder schreib ich jetzt blödsinn? :) . ....................................................................................[fehlerhaft_angegebener_Link:]/http:/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=13677&Topic_Cat=13[/fehlerhaft_angegebener_Link]CabliciouS... . |
Autor: Bauer1012 Datum: 30.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne du schreibst kein Blödsinn als ich mein Cab angemeldet hab, hab ich mich auch gewundert, aber das ist jetzt so. |
Autor: Rs125-Killer Datum: 30.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im Prinzip ist die aktuelle Art und Weise der Papiere viel besser, denn du darfst, so steht es auf dem Schein hinten drauf, alle Fahrzeugherstellerfreigaben fahren. Du dürftest sogar die M3 Bereifung fahren ohne extra zum TÜV zu fahren. Du musst halt die Auflagen erfüllen, die dort stehen. Aber das ist kein Problem. Du kannst dir also jede beliebige BMW Felge, insofern freigegeben kaufen und dort div. Reifengrößen fahren. Steht ja alles in der Freigabe Jedoch ist deine aktuelle Wahl mit Sicherheit nicht freigegeben! |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |