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Beitrag von: Colonia Date: 18.09.2007 Thema: Polizeianzeige online ---------------------------------------------------------- Sagt mal... hat von Euch schonmal jemand einen Verwarngeldbescheid bekommen, bei dem die Anzeige via Internet an dei Polizei gerichtet wurde? Meinem Mann flatterte vor wenigen Tagen ein Verwarngeldbescheid ins Haus mit folgendem tatvorwurf: Zitat: Sie behinderten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt +) Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. * Online Anzeige Die Fahrzeugdaten des Wagens meines Mannes waren angegeben und als "Tatort" A555 / km 0 (!!!) Und natürlich ein Zahlschein in Höhe von 20,- € war dem Schreiben beigeführt. Hintergrund der Anzeige ist dem Anschein nach eine Aktion ausgehend von einem anderen Fahrzeugführer der meinem Mann an einer AB-Auffahrt die Vorfahrt nahm. Dies endete dann im gegenseitigen Nötigen...das kennt Ihr ja sicherlich auch. Nun was mich halt wundert ist die Tatsache, dass nichts zum eigentlichen Tathergang geschrieben ist. Weder eine Schilderung der ganzen Aktion, noch eine genaue KM-Angabe auf der Autobahn sind dem Schreiben zu entnehmen. Das passende Antwortschreiben mit der Aufforderung zu mehr Informationen zum Tathergang habe ich heute zurückgesandt. Ich bewundere eben nur die Dreistigkeit der grün-weissen mit welchen Methoden sie den Leute die Kohle aus der Tasche ziehen wollen. Wenn es wenigstens eine Anzeige wegen Nötigung gewesen wäre, würde ich trotzdem "streiten", aber ich wüsste wenigstens die genauen Hintergünde. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit solch spärlich formuluierten Verwarngeldanzeigen gemacht? Gruß Ivonne www.unfreiwillig120.de |
Autor: Sirius82 Datum: 18.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Da hätte ich gar nicht drauf reagiert. Ich glaub das ist nicht rechtskräftig wenn s nicht mit der Post per Einschreiben kommt. Hast n Rechtschutz??? Wenn ja ruf mal bei deinem Anwalt an und frag kurz nach Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet... www.tankstelle-kai-konrad.de Drosselklappensteller ASC+T für 328i E36 zu verkaufen |
Autor: Colonia Datum: 18.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Rechtskräftigkeit bezweifle ich nicht, kam per Post vom RegPräs. Köln wie jeder normale Verwarngeldbescheid auch. Nur die Begründung des Vergehens (siehe Zitat)finde ich zweifelhaft. Es steht ja nix weiter drin zum Tathergang. www.unfreiwillig120.de |
Autor: plop Datum: 18.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ding hätt ich mir gerahmt und ins wohnzimmer gehängt :D warum hast da nich angerufen und nachgefragt...aktenzeichen wird ja dabei gewesen sein oder? Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Colonia Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaube nicht, dass man telefonisch Auskunft zu Ordnungswidrigkeiten bekommt. Da könnte ja jeder kommen. Und einfach nicht darauf reagieren is auch nicht...dann werden aus den 20,- € schnell 40,- € weil irgend so ein Büroheini das Schreiben von einem Papierstapel auf den nächsten gelegt hat. Mir geht es einfach nur um die nötigen Infos die man dem "Beschuldigten" zum Tathergang geben sollte um die Angelegenheit besser nachvollziehen zu können. Mit " ...Sie haben den Verkehr nach $ xyz behindert und gegen $ abc verstoßen..." ohne mitzuteilen wie die eigentliche Situation war ..un dem angeblich Beschuldigten mal eben 20,- ocken damit aus der Hose ziehen, ist doch nicht normal. Ich würde das Schreiben ja gerne Einstellen, bekomme es aber als PDF nicht eingestellt. www.unfreiwillig120.de |
Autor: E36-Freak Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Onlineanzeigen sind (grundsätzlich) möglich...wenn die gegnerische Partei Anzeige wegen "Nötigung" erstattet hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, das es sich auch um eine Nötigung gehandelt hat...da bleibt dann meistens eine ganz normale OWi wie in Eurem Fall über...das hat nichts mit Abzocke oder ähnlichem zu tun, wenn dann so ein Ding ins Haus flattert sondern damit, das Anzeige erstattet worden ist und kann der Schutzmann das Ding nicht so einfach von vornherein selber einstellen. Würde den Bescheid ablehnen und eine Gegendarstellung zu der Geschichte schreiben |
Autor: sanituning Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- erstmal musst du einspruch dagegen einlegen damit das ding nicht wohlmoeglich noch rechtskraeftig wird.bei sowas darf man nie eien sache aussitzen udn einfach nicht reagieren da es meistens zum eignen nachteil ist. mach dich beim anwalt kundig,leg rechtzeitig wiederspruch dagegen ein. die koennen sich doch nicht auf die aussage nur einer partei einlassen dun dierkt nen bussgeld verhängen,wo kommen wir dnen dahin? man muss cshon beide parteien höhren.bei sowas steht dann am ende eh aussage gegen aussage udn die geschichte verläuft im sande. hatte auch mal so nen aktion wegen angeblicher nötigung etc. udn bekam ne einladung zur anhoerung.hab dann meien darstellung der sache zu protokoll gegeben udn der polizist hat eh gleich gesagt das das verfahren aus mangel an oeffentlichem interesse eh nach 4 wochen eingestellt wird da eh niemand geschaedigt wurde udn aussage gegen aussage steht. da ich auch nicht gerade als verkehrsrowdie gelsitet war passte das wohl. hab nach 4 wochen post von der staatsanwaltschaft bekommen das alles eingestellt wurde. mach dich halt beim anwalt schlau wozu hat man denn rechtschutz. gruss sascha Nein ich bin nicht Inhaber von: www.sanituning.biz oder www.sanituning.de |
Autor: Colonia Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke Sascha für Deine ausführliche Antwort. Das Antwortschreiben/Stellungnahme habe ich bereits verschickt. Ich war mir auch von vonherein ziemlich sicher, dass diese Angelegenheit wegen mangelndes öffentlichen Interesses eingestellt werden wird. Nun harre ich der Dinge die da kommen. www.unfreiwillig120.de |
Autor: Blackouts Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Screenshot, als jpg speichern und reinstellen :-) Enjoy your gentle Journey! http://www.bluw-transport.de |
Autor: Colonia Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hoffe man kann es einigermaßen lesen [URL=http://img257.imageshack.us/my.php?image=vwga555jq9.jpg] ![]() www.unfreiwillig120.de |
Autor: Nicore Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nee, keine Chance was zu lesen... BMW Team Oberhavel |
Autor: Colonia Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- sorry, nun aber... [URL=http://img292.imageshack.us/my.php?image=a555vwg2yv6.jpg] ![]() www.unfreiwillig120.de |
Autor: 187 Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja wenigstens nen porzer. naja ich finds merkwürdig. aber naja auf der a555 machn die glaub eh öfters sowas.. letztens hat mir auch da einer seinen ausweis gezeigt weil ich den geschnitten hab und so |
Autor: Colonia Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ´ne urige Porzer ;o) Es war ja keine Anzeige durch nen Polizist, sondern irgendein Typ auf der Autobahn. War halt ein wenig gegenseitige Nötigung...aber keine Behinderung. www.unfreiwillig120.de |
Autor: E36-Freak Datum: 19.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ....das stimmt na klar, die Entscheidung darüber (ob ein Bußgeld oder Verwarngeld verhängt wird) trifft dann im Regelfall auch nicht der aufnehmende Kollege wenn es da verschiedene Aussagen gibt, sondern die nächst höhere Instanz....in diesem Falle die Bussgeldstelle. Diese Anhörverfahren werden hier eh (ausser bei Unfällen) von der Bußgeldstelle selber vorgenommen |
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