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Beitrag von: Devil 44 Date: 17.09.2007 Thema: schrick ansaugbrücke eintragen?! ---------------------------------------------------------- hi, weiß jemand wie des abläuft wenn ich eine schrick ansaugbrücke eintragen lassen will? gutachten für den 323/328 hab ich und es soll auch auf einen 328! was ich mich aber frage ist, muss ich vom tüv aus danach auf einen leistungsprüfstand? im gutachten steht, ergebnis 151kw und +5 km/h höchstgeschwindigkeit! eigentlich müsste des langen, oder? achja und muss ich dann den "leistungzuwachs" der versicherung melden? sorry für die blöden fragen, aber hab keine lust auf unnötige punkte in flensburg! wenns ne m50 brücke wärs kein thema aber bei der schrick sieht man des sofort! gruß |
Autor: cxm Datum: 18.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, wenn Du ein Gutachten hast und das Teil auf ein darin beschriebenes Auto soll, brauchst Du nur damit zum TÜV zu fahren und das eintragen lassen. Wenn ein Prüfstandstest durchgeführt werden muss, dann steht das auch im Gutachten. Ansonsten werden die Papierwerte übernommen. Ob das für die Versicherung relevant ist, musst Du bei denen erfragen. Besser schriftlich, damit Du die Antwort auf Papier hast... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: pat.zet Datum: 18.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- HAllo, also wenn gutachten vorhanden dann eintragen , hab die brücke ohne Probleme eingetragen bekommen kein Prüfstand etc.!! Versicherung ist wichtig da die gerne voll im bilde sind was Sie versichert haben, und im Falle eines Falles kommen keine dummen Fragen !! Gruß Pat |
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