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Beitrag von: Billy-Jean Date: 08.09.2007 Thema: Thema gelöscht. ---------------------------------------------------------- Thema gelöscht. Bearbeitet von - Billy-Jean am 13.09.2007 22:41:21 |
Autor: King Cornflakes Datum: 08.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hast ne pn ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: pedro23 Datum: 08.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nicht gut sowas, das ist klar. Aber ich denke sowas wie die Vollkaskokosten oder Steuern usw. wird man deinem Vater sicher nicht zurück erstatten, Grund dafür wird sein, dass diese auch bei einem Fahrzeug mit nicht gefälschtem KM-Stand angefallen wären. Und es ist in ähnlichen Fällen üblich, dass bei einer Rückabwicklung eines Kaufvertrages die Km-Laufleistung die man in der Zwischenzeit gemacht hat berenchet werden. Aber wieviel genau oder so weiß ich nicht. Sonst auf jeden Fall das Ganze BMW München melden, sowas gehört sich nicht und das ist absichtlicher Betrug gewesen, schließlich konnten die ja dann im Computer auch den Eintrag mit den 90000 Km finden. Sowas sollte man keinem durchgehen lassen. Hier die Kontaktdaten: BMW Kundenbetreuung 80788 München Tel: 01802 - 32 42 52 (6 Cent/Festnetz der DTAG) Mo - So von 8:00 - 22:00 Uhr Fax: 01802 - 12 34 84 E-Mail: kundenbetreuung@bmw.de |
Autor: enes-p Datum: 08.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hat´s bestimmt auch neue Service heft abgestempelt. Das ist eine absichtlichte betrug da werde keine Nutzungen auf Einkauf preis geltend gemacht. Vertrag ist schon jetzt außer kraft. Muss genaue Km Leistung ermittelt werden wenn ist möglich und aufs diese geminderte wert des Fahrzeugs werden Nutzungen berechnet. Das sied so aus: KM: 56000 29500 EUR KM: 120000 Differenz KM 64000 KM: 120000 ca.24000 EUR 1%=240 EUR x 6.268 TKM =1540,32 EUR und nicht 1849,60 EUR Da hinaus müssen ganze kosten für Inspektion, Reparaturen ect. zurück erstattet weil Nutzungen werden berechnet auf Nutzung ohne eigene Investition so wie für einen Mietwagen. |
Autor: BmW-MoGuL Datum: 08.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- die nutzungsansrüche können die bestimmt geltend machen. aber mir kommt es so vor, als wenn die es wie nen ganz normalen rücktritt vom kaufvertrag handhaben. wenn dein vater einen strafantrag wegen betrug macht, wird er da wohl erst seinen entstandenen schaden einklagen können! habe allerdings kein rechtliches hintergrundwissen diesbezüglich! Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM. |
Autor: enes-p Datum: 08.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hahaaaaa! Und so einfach nehmt eine neue und stempelt nach belieben. Urkunde Fälschung das macht die auch, nicht zu glauben. Serviceheft gut aufheben, das ist deine stakste Beweismittel. Wenn wohl Vorbesitzer hätte es verloren dann werd die ersetzt, aber nur weiter gefiert und nicht nah gestempelt. |
Autor: enes-p Datum: 08.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Falsche Eintragungen im Serviceheft |
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