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Gebrauchter doch nicht unfallfrei... - BMW-Talk

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: gerko105
Date: 08.09.2007
Thema: Gebrauchter doch nicht unfallfrei...
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hallo Gemeinde,

habe vor ca. 3 Wochen einen gebrauchten e46 (Touring)/Bj. 2000, bei einem freien Händler gekauft. Im Kaufvertrag steht 'unfallfrei'. Ein Bekannter machte mich darauf aufmerksam, dass das Auto nachlackiert wurde. Das machte mich stutzig und so habe ich das Auto bei einem ADAC-Sachverständigen untersuchen lassen. Er stellte fest, dass vorne links der Kotflügel und auch Die Fahrertür mal getauscht wurde. Hinten rechts wurde ein Teil der Seitenwand neu eingeschweisst. Die Reparatur wurde Fachgerecht durchgeführt und es ist nichts mehr von einem Schaden zu sehen. Ich denke der Verkäufer hätte mich trotzdem auf den Schaden hinweisen müssen. kann ich im nachhinein vom Verkäufer/Händler Wertminderung verlangen? Wieviel sollte ich verlangen? Wenn ich das Auto irgendwann mal weiterverkaufen sollte, muss ich denn schaden ja auch angeben und somit geht der Preis nach unten.
Es ist ein tolles Auto und ich möchte ihn ungerne zurückgeben. Bin auch schon etwas über 1000Km damit gefahren.

Gruß
Peter


Antworten:
Autor: cxm
Datum: 08.09.2007
Antwort:
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Hi,

frag den Händler, wie er zu der Tatsache steht.
Richte Dich aber darauf ein, dass er evtl. den Handel rückgängig macht.
Er könnte sich ja einen andern Käufer suchen und das dann verschweigen.
Wenn er Dir einen Nachlass gewährt, ist es gut, wenn nicht musst Du Dein Recht eben einklagen.
Wenn Du kannst, nimm Kontakt mit dem Vorbesitzer auf.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: mahe
Datum: 08.09.2007
Antwort:
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Da ja im Kaufvertrag unfallfrei steht ist die Sache ja klar :)
Ist ja Betrug was der da gemacht hat.

Würd mich da mit nem Anwalt beraten.
Greetz
mahe
Autor: Ich mag 3er
Datum: 08.09.2007
Antwort:
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Das klingt ja nach einem teueren Unfallschaden.
Kontaktiere den Vorbesitzer und konfrontiere den Händler damit.
Er wird sicher ein Angebot machen wollen.
Dann musst du wissen, ob du das Geld, was evtl zurückkommt annehmen willst und dann selber beim Widerverkauf Probleme haben wirst.
Sicher gibt es auch kein Gutachten.

Ich würde das Auto zurückgeben!
Wenn du Rechtsschutz hast und auch wenn nicht, gehe zum Anwalt, falls es Probleme gibt. Nach einem Brief vom Anwalt werden die weich.
Die Wandlung des Vertrages ist natürlich nachteilig, da dir deine bisherige Eigennutzung angerechnet wird.
Aber ich würde es in jedem Falle machen!

.
Autor: Don Black
Datum: 08.09.2007
Antwort:
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Hab das gleiche Problem. Heckklappe ist devinitiv Nachlackiert und hat schon am gesamten unteren Rand Rostblasen, Stoßstange wurde sicher auch gewechselt. Habe noch 1 Monat Gebrauchtwagen Garantie werde am Montag mal da hin fahren und schauen was die sagen. Wenn nichts dabei rumkommt habe ich ja immer noch meine KFZ-Rechtschutzversicherung (die ich zum Glück noch nicht gekündigt habe).
Wer schießen will soll schießen und nicht quatschen - Tuco
Autor: gerko105
Datum: 09.09.2007
Antwort:
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was passiert, wenn der Händler das Auto zurückhaben will, ich aber das Auto behalten möchte? heisst es dann Anwalt -> Gericht usw.?
Autor: Ich mag 3er
Datum: 09.09.2007
Antwort:
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Zitat:


Hab das gleiche Problem. Heckklappe ist devinitiv Nachlackiert und hat schon am gesamten unteren Rand Rostblasen, Stoßstange wurde sicher auch gewechselt. Habe noch 1 Monat Gebrauchtwagen Garantie werde am Montag mal da hin fahren und schauen was die sagen. Wenn nichts dabei rumkommt habe ich ja immer noch meine KFZ-Rechtschutzversicherung (die ich zum Glück noch nicht gekündigt habe).

(Zitat von: Don Black)




Auch in deinem Fall würde ich versuchen über den Vorbeitzer zu gehen.
So weisst du ,was passiert ist und ob er den Händler in Kenntnis gesetzt hat.
Da die Stoßstange,HEckschürze evtl auch erneuert wurde, wird es wohl ein mittlerer Schsden gewesen sein, der eine Wertminderung darstellt und mitteilungspflichtig ist.
Ob nachlakierte Teile wegen Krater mitteilungspflichtig sind, darüber streiten sich ja die Geister.
Ein Kraztzer an der Tür eines Neuwagens wird
auspoliert bzw. wird die Tür neu lackiert und es dem Kunden in den meisten Fällen nicht mittgeteilt.
Aber bei Dir ist es ja offenbar ein Unfallschaden.
Da ist nachträglich die Wertminderung rauszuholen!
Ich selbst habe mal einen 36er Coupe beim Händler gekauft.
Ein LAcksachkundiger Bekannter machte mich darauf aufmerksam, dass Tür und Kotflügel neu lackiert wurden.
In der Werkstatt wurde dann festgestellt, dass die Tür neu lackiert wurde und der Kotflügel sogar ausgetauscht wurde.
ALles fachgerecht, aber mir wurde nichts mitgeteil.
Der Händler wusste von nichts, der einzige Vorbesitzer auch nicht.
Durch Anwalt dann 650 Euro Wertminderung bekommen.
Die Wertminderung hatte ich durch einen SAchverständigen festestellen lassen.

Wertminderung ermitteln scheint so eine Wissenschaft für sich.
ICh habebei meinem durch einen kleinen Unfall eine neue Haube und einen neuen Stoßfänger bekommen, sowie einen neuen Scheinwerfer.
Alles Schraubteile, nichts war deformiert.
Wertminderung laut Sachverständigen, ca 350 Euro.

Sollte also bei dir ein Aufffahrunfall vorliegen, so kannst du schon bis ca 400 euros rangehen.
Würde aber auch einen Anwalt konsultieren, inbesondere wenn er von dem Schaden wusste.


.
Autor: DimmuBorgir
Datum: 09.09.2007
Antwort:
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Heut zu Tage ist fast kein Auto unfallfrei, hab selber in den letzten Jahren 3 Autos als unfallfrei gekauft und bei irgentwelchen Reperaturen immer wieder feststellen müssen das es sich um Heckschüsse und Co gehandelt hat. Hatte auch schon einen der auf der Rahmenrichtbank war und es wurde verschwiegen, kommt zwar alles mal raus aber was will man zb. nach zwei Jahren nach dem Kauf unternehmen? Noch dazu so wie in deinem Fall jetzt, wenn Dir das Auto gefällt, kannst nur versuchen Geld raus zu schlagen, sollte es nicht klappen und Du willst ihn aber auch nicht zurückgeben mußt wohl in den sauren Apfel beißen und es dabei belassen. Bei einem Bekannten wars noch heftiger: Werksneues Auto ist 2 Wochen später in Werkstatt zum Radlauf ziehen und Bördeln gefahren zwecks neue Felgen da ist gleich mal Spachtelmasse weggeplatzt!

Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


Autor: Ich mag 3er
Datum: 09.09.2007
Antwort:
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..

also dabei belassen sollte er es nicht.
Der Händler wird mit Sicherheit Geld zurückerstatten.
Die Wandlung des Vertrages häte ja zur Folge, dass er den Wagen wieder auf dem Hof hat mit einer weiteren Eintragung im Brief.
Die übiche Ausrede der Händler, dass das Auto ein Finanzierungsrückläufer ist, glaubt doch selnst ne Hausfrau nicht mehr.


.
Autor: BlackPJ80
Datum: 09.09.2007
Antwort:
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Nehme Kontakt zum Vorbesitzer auf, lass dir Art und Umfang des Schadens genau schildern. Geh damit auf den Händler zu und spreche ihn drauf an.

Der Händler erfüllt dir nicht die im Vertrag vereinbarten Leistungen.

Im Notfall, geh über den anwalt. Ich denke jedoch, dass für dich ein Teil des Kaufpreises wieder Rückerstattet wird.
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: Don Black
Datum: 09.09.2007
Antwort:
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@ Ich mag 3er: Danke für die Info/Antwort. Den Vorbesitzer rauszufinden wäre etwas schwer weil ich das Auto auf Finanzierung gekauft habe und der Brief bei der Bank ist. Aber im Notfall würde ich den dann halt anfordern. Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Heckklappe wegen nem Kratzer nachlackiert wurde weil die komlette Klappe schleifspuren aufweisst.
Und "Dimmuborgier" muss ich recht geben mein vorheriges Auto hatte auch nen verschwiegenen Unfallschaden, echt nur noch Unfallautos auf Deutschlands Straßen ;-)
Wer schießen will soll schießen und nicht quatschen - Tuco
Autor: Touri Normi
Datum: 10.09.2007
Antwort:
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die deutschen und ihre ständigen drohungen mit dem anwalt, schlimm ;).

egal....

du hast dochn gutachten richtig?
1: vorbesitzer anrufen und einfach mal schildern lassen und ihn auch fragen ob er es dem händler gesagt hatte (der vorbesitzer is ja ausm schneider, aber mach ihm das auch klar, nich dass er gar nix mehr sagt aus angst)
2: mit der aussage und dem gutachten zum händler und klar sagen was du willst. lass dich net einlullen.<--- bin selber so einer der meistens kuscht ;), allerdings net wenns um mein sauer erspartes geht.

danach gibts immernoch die möglichkeit rechtsbeistand zu holen,

gruß Norman
Understatement ist alles

Autor: MostWanted
Datum: 10.09.2007
Antwort:
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also für mich klingt das stark nach arglistiger täuschung!! d.h. der verkäufer hat dir den schaden bewusst verschwiegen.

kann natürlich auch sein, dass er davon nichts wusste, aber das denke ich eher mal nicht, gebrauchtwagenverkäufer sind generell sowieso verbrecher.

melde den schaden dem verkäufer und verlange eine minderung des preises.

gehr der sache am besten etwas nach, ruf den vorbesitzer an wenn es geht usw...
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<

HWDP




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