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Beitrag von: Osokin Date: 05.09.2007 Thema: Kaltlaufrelger und Steuern beim Finanzamt ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 05.09.2007 um 18:19:27 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo, ich möchte mir den KLR einbauen habe aber paar Fragen zu den Steuern. Muss ich da zum TÜV und eine neue Abgasuntersuchung machen lassen oder wie bekomm ich den ermäßigten Steuersatz? Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 05.09.2007 18:19:27 www.x-junkys.eu |
Autor: daniel.krueger Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Abgasuntersuchung ist eigentlich nicht vorgeschrieben, die wird ja eh bei betriebswarmem Motor durchgeführt, da regelt der KLR nicht mehr, bei einigen KLR´s muß wohl vor dem Einbau ein Test gemacht werden, ob der Kat richtig funktioniert. Wenn Du das Teil duch eine AU-berechtigte Werkstatt einbauen läßt, machen die eigentlich alles, bekommst dann so einen Schrieb, damit gehst Du zur Zulassungsstelle und läßt das Teil eintragen. |
Autor: Osokin Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich möchte mir eins bei ebay ersteigern und von einem Kollegen einbauen lassen. Wie gehe ich dann vor, muss ich dann zur AU? MFG www.x-junkys.eu |
Autor: bmwharry Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du brauchst dann zumindest ne Werkstatt die dir den Einbau bestätigt. Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig. http://www.gp-power.de/ |
Autor: Osokin Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann das jede Werkstatt machen oder muss diese irgendwelche besonderen Qualifikationen haben? Mit diesem Schreiben gehe ich dann zur Zulassungsstelle? Würde auch eine einfach Rechung einer Werkstatt ausreichen? Bearbeitet von - osokin am 05.09.2007 18:33:31 www.x-junkys.eu |
Autor: daniel.krueger Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Meines Wissens muß die Werkstatt die Berechtigung haben, die AU durchzuführen. Wenn es eine andere Werkstatt macht oder Du das Teil selbst einbaust, kannst Du aber auch ganz normal zum TÜV fahren und das Teil eintragen lassen. |
Autor: Osokin Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich weiß nur das man keine neue AU machen muss, nur weiß ich nicht ob es egal ist was für eine Werkstatt. www.x-junkys.eu |
Autor: cxm Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, benutz mal die Suche, die KLR Nachrüstung haben wir hier schon aus wirklich jeder Richtung durchgekaut... z.B. hier Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Osokin Datum: 05.09.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke, hatte diesen Thread nicht gesehn beim suchen. www.x-junkys.eu |
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