- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Tonio328 Date: 30.08.2007 Thema: Parkunfall vor Gericht! ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, ich bin verzweifelt und hoffe ein paar von euch haben mal 2 Minuten Zeit zum lesen. hab da ein kleines Problem. Mein Auto (E36 328i M-Paket) wurde von einer Passat Limousine (bj. 2002), welche rückwärts einparken wollte, angedatscht. Mein Nierenblech war dadurch eingedruckt und die Stoßstange hat einen Kratzer > Schaden laut Gutachter 1600 €. Ich habe den Unfallgegner allerdings erst am nächsten Tag mit dem Schaden konfrontiert, da ich den Schaden nachts nicht sehen konnte. Das alles passierte vor unserer Pizzeria. Ich habe den Typ noch beobachtet, weil es so eng aussah und der lange brauchte zum einparken. ein Kunde meinte auch, es hätte geknallt, woraufhin ich auch raus bin, aber leider habe ich den Schaden nicht bemerkt. Erst am nächsten Tag sah ich, dass das Nierenblech genau in der Mitte ganz unten etwa 2 cm eingedrückt war. Er hat sofort alles abgestritten, er hätte auch keine Schäden an seinem Auto. Ich versteh allerdings auch nicht wie das sein kann...da das Passatheck ja eher rundlich ist und meine Frontstoßstange dem Nierenblech etwa 6 cm voraussteht. Vll. hatte er ja eine Anhängerkupplung? Dazu muss ich sagen, dass mein 328i tief ist und die Straße auch eine leichten Hang hat und vielleicht ist er ja auch mit dem rechten Hinterrad auf dem Bordstein gewesen... Jedenfalls war keine Anhängerkupplung an seinem Wagen mehr zu sehen. Möglicherweise wurde sie auch abmontiert... Obwohl ich zwei Zeugen habe, will die Versicherung nicht zahlen und strebt eine Gegenüberstellung an. Jetzt meine Fragen: Wer ordert die Firma, die die Gegenüberstellung durchführt? Werden die dann nicht parteiisch sein? Ich habe schon mehrere Parkunfälle von e36 auf Bildern gesehen, wie kann das sein dass die immer am Nierenblech eingedrückt sind obwohl die Stoßstange vorraussteht? Ich hab echt Angst die Anwaltskosten zu tragen und noch den Gutachter zu bezahlen, bin sowieso schon knapp bei Kasse. Bitte helft mir! Dieser Gauner darf damit nicht durch kommen! Der Schaden stammt definitiv von ihm. :( Sieht fast so aus wie bei Angry`s Unfall nur hatte/habe ich keine Haubenverlängerung. Trotzdem da ist es auch unten eingedrückt. http://foto.arcor-online.net/palb/alben/12/3871712/1152_3932613539303135.jpg Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft. |
Autor: Nicore Datum: 30.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei meinem Parkschaden (Tusse hat Tür in meine Tür gehauen) hab ich Anzeige bei der Rennleitung gemacht weil ich ja das Kennzeichen hatte. Die das natürlich abgestritten und daraufhin kam einer von der Polizei und der hat dann mit seinen schönen Formularen, Digicam und Maßband eine Gegenüberstellung gemacht. Sprich die Autos wieder genauso hingestellt usw. Der Schaden war nun deutlich nachgewiesen da mein Kratzer mit dem an Ihrer Türkante übereinstimmte und auch der Farbabrieb... Der Beamte meinte nun ich solle in eine Werkstatt/Lackiererei und einen Kostenvoranschlag holen damit dann auch das Strafmaß für die Tante festgelegt werden kann, ist wohl abhängig von der Höhe des Schadens. Da dachte ich, alles bestens. Tja aber jetzt kommts! Die Alte sagt "ich hab das nicht gemerkt" und ich bekam nach kurzer Zeit ein Schreiben das die Sache fallen gelassen wurde. Den genauen Wortlaut weiß ich grad nicht aber es wurde deswegen fallengelassen, da "sie es nicht gemerkt hat" und man nur mutwillige Schäden mit Fahrerflucht (das heisst man hat es gemerkt und sich verpisst ohne eine Info) belangen könnte... Hallo?!?! Ich hab den Schaden (immernoch) am Auto und die kommt davon weil sie sagte "sie habe es nicht gemerkt"?!? Naja wie dem auch sei, geh einfach nochmal zur Rennleitung mit der Bearbeitungsnummer oder rufe den Sachbearbeitet an und verlange eine Gegenüberstellung. Das hat ERSTMAL nix mit den Versicherungen zu tun. Ein weiterer Gutachter wird erst dann ggf. kommen wenn die Schuld seitens der Polizei eindeutig ist und es dann um die Bezahlung geht. Da fangen die Versicherungen bzw. die Halter meist nochmal an zu streiten und somit zögert sich das immer eeeewig hinaus. BMW Team Oberhavel |
Autor: NoraMaxim Datum: 30.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Selbst wenn es zu einer Gegenüberstellung kommt, kann es sein, dass dem Typen nix nachgewiesen werden kann... Dann bleibst du auf dem Schaden sitzen... Die Kosten für den Gutachter trägt der, der ihn beauftragt hat... Sollte zumindest so sein. Der kann sich das dann auf zivilrechtlichem Wege wieder einklagen. Wie du siehst: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe... Tut mir sehr leid für dich. |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 31.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mir ist ähnliches passiert, stand rückwärts in einer Parklücke und der gegenüberliegende ist beim zurücksetzen mir vorne drauf. War genau das gleiche, Nierenblech eingedrückt, eine Niere rausgesprungen und die Stoßstange oben drauf zerkratzt. Hab mich auch gewundert wie das passen konnte. Gab aber kein Problem weil ichs gesehen habe und der Unfallgegner es auch eingesehen hat. |
Autor: Big R Datum: 31.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hier wurde nur die Strafanzeige wegen Unfallflucht eingestellt, da Unfallflucht Vorsatz einschließt (hat man den Schaden nicht bemerkt, ist es keine Unfallflucht). Ist der Unfallverursacher ermittelt, hast Du aber IMHO immer noch zivilrechtliche Ansprüche! Nur hat die Staatsanwaltschaft/Polizei dann nichts mehr damit zu tun. Das ganze wird dann ganz normal über ihre Haftpflichtversicherung abgewickelt, also die Dame kontaktieren und die soll es dann ihrer Versicherung melden. Behauptet sie, sie wäre es nicht gewesen, musst Du sie halt verklagen. |
Autor: alcas4001 Datum: 31.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie Big R schon sagte: Die Polizei hat nur die Anzeige wegen Sachbeschädigung und Unfallflucht eingestellt. Diese Delikte müssen vorsätzlich begangen werden, damit sie strafbar sind. Die gute Dame hat sich somit nicht strafbar gemacht. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche bleiben bestehen. Du kannst von ihr Ersatz des dir entstandenen Schadens verlangen. Diesen musst du notfalls gerichtlich einklagen. @Tonio: Die Versicherung wird einen unabhängigen Gutachter bestellen. Der wird nicht parteiisch sein. Wenn die Schäden an deinem Auto zu seinem Auto passen, wird die Versicherung danach auch bezahlen. Notfalls gerichtlich einklagen. (Prozessrisiko lohnt sich aber glaub nur, wenn du Rechtsschutz hast) |
Autor: Nicore Datum: 31.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- So läufer der Hase also... naja Bürokratie und Gesetzgebung in Deutschland. *kopfschüttel* Ich meine, der Gutachter hat bei der Gegenüberstellung eindeutig festgestellt das sie die jenige welche war! Egal ob sie das gemerkt hat, nicht gemerkt hat oder nur behauptet das nicht gemerkt zu haben. Wenn ich mit nem 40t Sattelschlepper über einen ABC- Schützen fahre "merke" ich das auch nicht wenn ich z.B. gerade am Radio gespielt habe. Die Mutter die mein Kennzeichen notiert hat und anzeige macht wird sich freuen wenn sie einen Brief bekommt wo steht "der Fahrer hat das nicht gemerkt, die Sache wird fallengelassen"... und das obwohl ein Gutachter eindeutig den Einschlag feststellen konnte. Okay, ist krass übertriebenes Beispiel, aber vom Prinzip her das gleiche! Naja, die Tante arbeitet ja auch hier im Gebäude und das Auto steht öfter draussen. Werde erstmal nen Zettel fertigmachen und den an die Scheibe machen. Kann doch wohl echt nicht wahr sein... BMW Team Oberhavel |
Autor: alcas4001 Datum: 31.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: In dem Fall ist auch fahrlässiges Begehen strafbar.... ![]() |
Autor: Beatfreak Datum: 31.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe da auch eher schlechte Erfahrungen gemacht. Mir ist jemand beim Ausparken gegen meinen eingeschlagenen Reifen gefahren und hat mir den Fahreraußenspiegel abrasiert. Schaden: 1250 DM (ohne Spiegel), weil: Querlenker verbogen und vorderer Reifen inkl. Felge war Schrott. Beim ersten Besuch der Polizei war das Auto nicht zu finden, welches den Schaden verursacht hatte. Ich machte mich auf die Suche und fand das Auto in dem Rot, welches auch an meinem Außenspiegelgehäuse klebte. Es hatte am Außenspiegel Reste von meinem Effektlack, von dem es nicht viel in der Stadt gibt. Der zweite Besuch der Polizei: Da haben sie beide Autos vermessen, Lackspuren zum Vergleich konnten sie leider nicht nehmen weil - und jetzt haltet Euch fest - es gerade regnet. Ich strebte also, nun über meinen Anwalt, einen Vergleich der Lackchargen an. Es regte sich gut zwei Monate nichts. Erst nach Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde bequemte man sich, eine Lackprobe zu nehmen. Natürlich war zu diesem Zeitpunkt der Außenspiegel des roten Autos neu lackiert. Somit hatte sich das also erledigt. Und ich vermute mal leider, dass es bei Dir nicht anders sein wird. :-/ Solange dort niemand überfahren würde, interessiert das die Justiz nicht, es ist schlicht eine Bagatelle. Bearbeitet von - beatfreak am 31.08.2007 11:22:36 |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |