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Gutachter Selbst zahlen nach Unfall???? - Geplaudere

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Beitrag von: Cyrox
Date: 29.08.2007
Thema: Gutachter Selbst zahlen nach Unfall????
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Hi zusammen,
hatte vor einigen Wochen nen Unfall im Begnungsverkehr, dass heißt auf nem einspurigen Feldweg. Da ich nich beweisen kann, dass ich mit meinem Auto stand ergab sich eine 50/50 Teilung.
Die gegnerische Versicherung hat daraufhin aufgrund der Höhe des Schadens ein Gutachter verlangt, den ich frei wählen konnte, da sie keine eigenen haben.
Nun habe ich bereits die Versicherungssumme über lächerliche 1350€ erhalten und heute schwebt mir eine Rechnung der Dekra über eine Teilzahlung von 250€ für die Begutachtung ins Haus.
Ist das überhaupt rechtens, dass ich quasi den Gutachter mitzahlen muss?

mfg Jan


Antworten:
Autor: alcas4001
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Da der Schaden nicht mehr als Bagatellschaden einzustufen ist, (Grenze liegt bei ca. 500-750€) ist es rechtens, dass die gegnerische Versicherung ein Gutachten verlangt. Aufgrund deiner Mitschuld musst du dich an den Kosten beteiligen.



(Kann dir jetzt nicht zu hundert Prozent garantieren, dass meine Antwort richtig ist, aber sie müsste schon stimmen. Lass micht gern eines besseren belehren)
Autor: bmw4all
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Zitat:


Hi zusammen,
hatte vor einigen Wochen nen Unfall im Begnungsverkehr, dass heißt auf nem einspurigen Feldweg. Da ich nich beweisen kann, dass ich mit meinem Auto stand ergab sich eine 50/50 Teilung.
Die gegnerische Versicherung hat daraufhin aufgrund der Höhe des Schadens ein Gutachter verlangt, den ich frei wählen konnte, da sie keine eigenen haben.
Nun habe ich bereits die Versicherungssumme über lächerliche 1350€ erhalten und heute schwebt mir eine Rechnung der Dekra über eine Teilzahlung von 250€ für die Begutachtung ins Haus.
Ist das überhaupt rechtens, dass ich quasi den Gutachter mitzahlen muss?

mfg Jan

(Zitat von: Cyrox)




Ich würde die Rechnung, da diese ausgestellt von der Dekra und nicht von der gegnerischen Versicherung, einfach bei der Versicherung einreichen und sie auffordern diese zu begleichen. Hast du der Dekra die Schadensnummer gegeben und ihnen gesagt das sie direkt mit der Versicherung abrechnen sollen? Weil wenn du das nicht gesagt hast rechnet der Gutachter immer mit dir ab und du musst das dann bei der Versicherung einreichen.

Ich hatte vor paar Wochen auch einen Schaden und der Gutachter hat mich gefragt ob er direkt mit der Vers. kommunizieren und alles direkt abrechnen soll oder es über mich geht.
Autor: Cyrox
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Geht im Moment nurnoch hin und her, hab aber von vorneherein die Schadensnummer angegeben und die gegnerische Versicherung hat nun eine Teilzahlung von genau 50% geleistet. Den Rest hat die Dekra halt mir in Rechnung gestellt.
Ist echt ein Witz... von lächerlichen 1350€ von der versicherung bleiben mir nach zahlung von 50% der Abschleppkosten und Gutachterkosten dann 930€ oder so... is echt zum heulen...
Autor: bmw4all
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Zitat:


Geht im Moment nurnoch hin und her, hab aber von vorneherein die Schadensnummer angegeben und die gegnerische Versicherung hat nun eine Teilzahlung von genau 50% geleistet. Den Rest hat die Dekra halt mir in Rechnung gestellt.
Ist echt ein Witz... von lächerlichen 1350€ von der versicherung bleiben mir nach zahlung von 50% der Abschleppkosten und Gutachterkosten dann 930€ oder so... is echt zum heulen...

(Zitat von: Cyrox)




Jetzt ist die Sachlage schonklarer. Ja da wirst du definitiv auf den Kosten sitzenbleiben.

Kannst du von den 9xx€ wenigstens dein Auto richten?
Autor: Maveric
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Naja.. so definitiv würde ich jetzt mal nicht sagen!!!

Da die versicherung ein gutachter verlangt hat!
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: bmw4all
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Erstens dachte ich, dass sobald der Schaden die 1000€ Grenze überschreitet ein Gutachter verlangt wird, bzw es auch legitim ist diesen auch von seitens der Versicherung zu verlangen.

Zweitens, klar kann man gerichtlich vorgehen, ist nur die Frage ob das die Mühe im Gegensatz zum Gewinn wert ist.

Drittens, wenn kein Gutachter dann mind. ein Kostenvoranschlag, dieser kostet bei BMW ca. 10% der Reperaturkosten. Also auch nicht billig und bei diesem könnten sie sagen das dieser ja bei reperatur verrechnet wird und somit der Kostenvoranschlag auch nicht zum teil gezahlt wird.

Autor: Cyrox
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Tja also mit dem was ich über behalte kann ich so ziemlich garnichts anfangen... mein Auto hatte nen Schaden vo ca 4900€ Reparaturkosten und auch so is da nix mehr zu machen, der Rest der Kiste is schon verkauft, hab nun nur alle Tuningparts aufgehoben bzw. das was ich fürn nächsten 3er gebrauchen kann. Naja schade drum, da ich das Geld fürn 320/328 Cabrio zusammenschmeiße und alles was da fehlt is ärgerlich...




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Ende des Themas

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