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Tagfahrlicht Compact - 3er BMW - E46

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Beitrag von: markus320
Date: 16.08.2007
Thema: Tagfahrlicht Compact
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Hallo,
ich suche folgende Variante des Tagfahrlichts:
Bei Zündung an/Motor an und Lichtschalter auf aus leuchten vorn nur 2 Lampen gedimmt, innere oder äußere ist egal, keine Heckleuchten, keine Kombibeleuchtung und keine Kennzeichenbeleuchtung geht an. Beim Anschalten vom Abblendlicht geht das Tagfahrlicht aus und alles ist normal. So wie man es beim Audi A3 codieren lassen kann.
Kein Xenon, normale H7 Halogen.


Antworten:
Autor: phen
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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kannst du bei bmw programieren lassen.da leuchtet dann das fernlicht zu ca 60%
Autor: Hitman47
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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Beim "freundlichen" kannst Du das nicht programmieren lassen.
Wenn Du das Tagfahrlicht so willst,wie bei mir,führt kein Weg an Car-Solution vorbei.
Klicke auf "Start",dann auf "Shop".
Die Jungs leisten gute Arbeit,und das zu fairen Preisen.
Autor: ***Ramses***
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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...dabei schüttelt der TÜV aber gewaltig mit dem KOPF....
Hier geht es zur Fotostory
Autor: markus320
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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hallo ramses warum schüttelt der tüv den kopf? bei audi gibts das doch auch mit zulassung
Autor: E46-328Ci
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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Grüße,

he jetzt bitte nicht angesprochen fühlen, aber was wollt ihr mit der Scheiße?
Ich bin vor drei Jahren nach Österreich gezogen, die sind echt so doof und wollen, dass Du mit Licht fährst?
Da kannst Du echt nur mit dem Kopf schütteln!!
Vor allem das geilste ist, dass die das Eingeführt haben, und per Gesetz beschlossen, nun wollen sie es wieder ab schaffen!
Weil Arbö und ÖAMTC dagegen sind. Was das betrifft sind die Beteiligten Ösis echt so dämlich, dass es schon weh tut. Da schimpfen sie immer über die Deutschen was das doch für Arschlöcher sind und so weiter und so weiter, dann sind sie doof um die Deutsche Sprache zu sprechen und vollen Ihre Gesetze nach nur paar Monaten revidieren.

Ich mein, okay, wer das will soll es machen, jedem sein Ding, aber was bringt euch das?
Oder lebt ihr alle in einer Allee

Nehmt euch diese 5 Sekunden!!

http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
Autor: Hitman47
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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Bei uns ist das kein Gesetz,sondern nur eine "Empfehlung".
Auch hatte ich keine Probleme mit dem TÜV oder der Rennleitung.
An dem Auto wurde ja nichts manipuliert,sondern programmiert.
Und wie schon geschrieben,hat Audi das auch.
Autor: SWR-Franken
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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Würde mich auch mal interessieren, ob es jetzt mal jm. offiziell hat, dass es legal bzw. illegal ist.

Fahre ziemlich oft mit Licht, da ich es auf jeden Fall sinnvoll finde.
Möchte halt nich immer ALLE Leuchten anhaben.


Also bitte wenn jm. weiß ob verboten oder nicht antworten!
Autor: E46-328Ci
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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ES IST LEGAL!!!!

Bietet ja im Ösilande "SICHERHEIT" da wirds ja wohl kaum in andern Ländern verboten sein

Nehmt euch diese 5 Sekunden!!

http://www.youtube.com/watch?v=j8uefBUOfgA
Autor: oxford
Datum: 17.08.2007
Antwort:
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in deutschland ist tagfahrlicht nicht verboten aber dennoch nur geduldet!
Begründung: Motorräder haben lichtpflicht! um sie besser von autos unterscheiden zu können sollten autos bei ausreichender beleuchtung ohne licht fahren!
tagfahrlicht lässt sich bei neueren modellen programmieren! grund sind die unterschiedlichen gesetze und kosteneinsparungen. mit programmierbaren modulen kann man das gleiche auto für unterschiedliche länder verwenden ohne was zu ändern!
Autor: Grisu2008
Datum: 29.08.2007
Antwort:
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Hi,

soweit ich weiß, gibt es seit einigen Monaten die Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums, auch bei Tag mit Licht zu Fahren. Wie gesagt Empfehlung, keine Vorschrift, und schon gar kein Verbot!

ACHTUNG: Das Standlicht ist nicht als Tagfahrlicht erlaubt. Also wenn mit Licht am Tag, dann mit Abblendlicht fahren... (auch wenns schöner aussieht, wenn die inneren Lampen leuchten...)
Cheers,

Grisu
Autor: markus320
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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Ich habe heute lange sehr lange mit TÜV und Polizei telefoniert. Eins vorweg: Keiner hat ne Ahnung ob legal oder nicht, ob erlaubt oder gedultet. Armes Deutschland, armer Rechtsstaat. Mein erster Anruf war bei unserer TÜV-Stelle. Erste Antwort: Da hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung. Er hat dann Gesetzestexte vorgelesen, war sehr bemüht aber leider ohne Ergebnis.
Autor: markus320
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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Zweiter Anruf bei der nächsten TÜV-Stelle, diese ist sehr groß. Genau das gleiche. Keiner konnte mir nicht definitiv sagen ob es erlaubt ist mit ca 80% des Ablendlichtes H7 Halogen und den beiden Standlichtern bei Tag zu fahren wenn die restliche Beleuchtung aus ist. Aussage des TÜV-Ingenieurs: Er kann das nicht sagen, ich muss die Polizei anrufen, diese schreiben Mängelberichte. Dies getan.
Autor: markus320
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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Bei der Polizei das gleiche Ergebnis. Der hatte absolut null Ahnung was dies angeht. Er meinte es sei Manipulation wenn was anderes codiert wird als ab Werk vorhanden. Ich solle beim Hersteller anfragen. Ich fragte dann sehr direkt was er auf Streife macht wenn er bei Tag so jemand fahren sieht. Er würde nix machen aber eventuell ein Kollege meinte er. Dieser würde dann eventuell einen Mängelbericht schreiben. Ich fragte mit welcher Begründung, dann kam die Aussage: Wenn Sie zu 10 Doctoren gehen erhalten Sie ja auch 10 verschiedene Diagnosen. Ich kam mir heute mittag echt verarscht vor. Leute dies ist Tatsache und war. Ich glaub es selber kaum!!
Autor: ponG
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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Und dafür brauchst du 3 Posts? Na Glückwunsch...

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass da IRGENDWAS illegal sein soll, Tagfahrlicht zu nutzen. Dann dürfte man den Lichtschalter ja net mal tagsüber betätigen und alle Autos müssten mit Lichtsensor ausgerüstet sein...

Ich wäre net mal auf die Idee gekommen, dass da überhaupt was illegales dran sein könnte...
Autor: markus320
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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Zitat:


die anzahl der zeichen je post war irgendwie begrenzt. ich dachte auch net daran.

(Zitat von: markus320)



Autor: Grisu2008
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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So, die Anforderungen an ein "Tagfahrlicht" findest Du hier:

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1003128/R-87-Leuchten-Tagfahrlicht-fuer-Kfz.pdf

Ich schätze, dass vor allem die geforderte Leuchtstärke eindeutig gegen die Nutzung des Standlichtes als Tagfahrlicht spricht.

Soweit ich weiß, war das Fahren nur mit Standlicht schon immer verboten, da das Standlicht ein geparktes Fahrzeug kennzeichnen soll.

Von einem Gesetz, das verbietet bei Tag mit Abblendlicht zu Fahren, habe ich noch nie was gehört.

Cheers

Grisu

Bearbeitet von - Grisu2008 am 30.08.2007 21:30:52
Autor: markus320
Datum: 30.08.2007
Antwort:
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es geht nicht um das standlicht als tagfahrlicht sondern um das normale abblendlicht das um ca 30% gedimmt wird. aber danke für den link. super
Autor: Grisu2008
Datum: 01.09.2007
Antwort:
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Hi,

sorry. Manchmal sollte man erst lesen und dann schreiben. ;-)

Jetzt bin ich aber auch neugierig geworden. Sofern legal - also ohne Verlust des Versicherungsschutzes im Bereich der StVO/StVZO einsetzbar, wäre ich auch sehr interessiert an einer Umprogrammierung meines 320d, das wäre mir auch die 100km nach SB wert...

Ich muss gestehen, dass ich immer dachte, die Lampen wären bei den US-Modellen umgekehrt eingebaut, und in der Mitte wären die Abblendlichter. Und ich war immer neidisch... Dass das die Tagfahrlichter sind, hätte ich nie gedacht.

Hat schon mal jemand in KL oder Landstuhl bei den BMW-Händlern nachgefragt? Diese müssten doch einige US-Kunden haben und sich mit der Programmierung und den rechtlichen Grundlagen auskennen...
Schönes Wochenende Euch Allen,

Cheers

Grisu




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