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Beitrag von: chillkröte Date: 14.08.2007 Thema: Edit: Polizeikontrolle angehalten!!!! ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 14.08.2007 um 22:51:38 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. Moin! ich soll was fürn Bekannten fragen... also er hat heute sich nen Auto gekauft...schon einges getunt...sieht auch ganz gut aus... Es ist alles eingetragen wie z.B. Felgen etc, jedoch nicht die Frontstoßstange...komischwerweise.... Habe sie schon bei Ebay gefunden... Nur meine Fragen: 1. Er möchte natürlich mit dem Auto schonmal nen bisschen fahren...ist ja klar beim neuen Auto, nur was ist wenn die Polizei ihn jetzt anhält...welche Strafen gibt es dann? Gibt das sofort Punkte und Fahrverbot in der Probezeit? Weil die ABE bzw. Teilegutachten dauert ja ca. 1 Woche mit der Post... 2. Er hat noch nen 60mm Fahrwerk drin...auch eingetragen...und ist nun auch gut tief...kann es da Probleme geben wegen zu tief? ?( Danke ...Falsches Unterforum Bearbeitet von - Pug am 14.08.2007 22:51:38 Bearbeitet von - chillkröte am 19.08.2007 02:33:52 |
Autor: sven_konzack Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also strafen für nicht mitführen der abe gibt es schon, glaube aber es liegt beim ersten mal im verwarnungsgeld - bereich. er sollte schon korrekte bullen erwischen und sagen das die abe's geschickt werden. wegen bodenfreiheit: hab selber das problem und beim tüv nachgefragt. du brauchst ein gewissen abstand bis zur scheinwerfermitte (weiß ich nicht genau wieviel) aber du musst 5cm bis bis zum ersten bauteil von straße zum auto haben. XX - Familia |
Autor: violett Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo also ne ABE für ne komplette Stoßstange hab ich noch nie gesehen. Wenn dann ein Teilegutachten, sprich das Teil MUSS eingetragen werden und zwar nach §19/3 Stvzo "unverzüglich". Bedeutet also eigentlich sofort und ich bezweifel auch fast dass man da mit nem Polizisten darüber streiten kann, außer es wär a netter! :-)) Fall 1: netter Polizist, lässt dich fahren und schreibt dir nen Mängelschein, innerhalb von ner Woche die Mängel beheben lassen Fall 2: 101% korekter Polizist der sich auskennt und getunte Autos haßt. Dann ist das Teil nicht eingetragen, folglich Erlöschen der BE...Punkte Verwarnungsgeld, evtl Nachschulung und Probezeitverlängerung wenn du noch jünger bist! Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: ThaFreak Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @sven_konzack es ist nicht die Scheinwerfermitte sondern die "Lichtaustrittskante"! Da sind 50cm zum Boden vorgeschrieben. Ansonsten gebe ich "violett" recht! Im schlimmsten Fall: - 3 Punkte - Strafe (150€?!) - Bearbeitungsgebühr (ca. 20€) - Nachschulung mit Probezeitverlängerung |
Autor: E36-Freak Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- §§ 18 und 19 StVZO sind weggefallen, wäre dann der 30/31 StVZO - nur mal so der Vollständigkeit halber |
Autor: sven_konzack Datum: 17.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- abschleppkosten kommen auch noch hinzu, außer dein dad hat sowas rumstehen ^^... was ist dann bitte lichtaustrittkante? untere kante scheinwerfer? wie will ein "dummer" (schuldigung) bulle das so genau wissen wo ne lichtaustrittkante is? ist doch bei jedem scheinwerfer zu modell unterschiedlich?! XX - Familia |
Autor: ThaFreak Datum: 17.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Abschleppkosten kommen keine dazu, da man ein Fahrzeug aufgrund einer nicht eingetragenen Stoßstange nicht stilllegen darf. Zur Lichtaustrittskante: Mach das Licht an deinem Fzg. an und decke die Scheinwerfer mit einem Blatt Papier ab, dann siehst du die Lichtaustrittskante! Mit "Linsen-Scheinwerfern" liegt die Kante z.B. etwas höher... |
Autor: chillkröte Datum: 19.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ihr glaubt das nicht...fahren von party nach hause, aufeinmal hinter uns blaulicht...bitte rechts anhalten...voll schock...scheiße das wars... naja....allgemeine bla bla bla... ihr auspuff ist aber bisschen laut oder? *is unten nen 10cm loch drin xDD* kuckt der ins endrohr...aso blech bisschen lose dadrin...wir voll am grinsen xD und ihr nummerschild da...das muss aber höher!...jo wird gemacht.... naja geht ums auto...* wir denken nur: stoßstange ohne ABE, folie keine ABE, auspuff riesen loch...* merkt der nicht xD naja ich habe heute ne gute nacht...25€ und innerhalb von 7 tagen vorzeigen...gute fahrt noch...aber eins sag ich noch...hät ich sie vor dem 01.03.2007 angehalten, hät ich jetzt das auto stillgelegt, 3 punkte und aufbauseminar gegeben...nur jetzt gab es ne gesetzänderung und ich darf nur noch mängelkarten geben... wie geil ist das denn xDDD das schlimme hat er nicht bemerkt, nur die kleinen sachen ... ja ich würd mal sagen...ganz viel glück gehabt :) |
Autor: sveno Datum: 19.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- am besten ist immer der 2. cop, der erstmal ne stunde mit seiner taschenlampe den beifahrer anstrahlt *lol* |
Autor: furious Datum: 20.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gesetzesänderung 01.03.2007 Habe folgendes dazu gefunden: "Außerbetriebsetzung Die Unterscheidung zwischen Stilllegung und endgültiger Abmeldung eines Fahrzeuges entfallen. Künftig bleibt bei der Außerbetriebsetzung eines zugelassen Fahrzeuges die Betriebserlaubnis für maximal sieben Jahre erhalten. Das bisherige Kennzeichen kann der Halter zum Zwecke der Wiederzulassung für ein Jahr reservieren. (nicht für auslaufende Kennzeichen) Zur Wiederzulassung ist dann eine Hauptuntersuchung ausreichend. Ein Gutachten nach § 21 StVZO ist nicht mehr erforderlich. " Kann mir jemand mehr dazu erzählen?! |
Autor: ThaFreak Datum: 20.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja, hat aber überhaupt nichts mit dem Thema hier zu tun... Es geht darum, wenn man ein Fahrzeug abmeldet und sagen wir mal "rumstehen" lässt. Bisher war es so, dass das Fahrzeug nach 18 (???) Monaten als komplett stillgelegt galt und man somit eine Vollabnahme machen musste, wenn man das Fahrzeug wieder zulassen wollte. Das wurde jetzt geändert... |
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