- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Coupecruiser Date: 14.08.2007 Thema: Zulassung ausl. Autos ---------------------------------------------------------- Hallo Leuts Bei e-bay, mobile.de oder auto.scout werden teilweise Autos mit Schweizer oder italienischem Brief angeboten. Was ist davon zu halten. Welche Probleme nimmt man auf sich, wenn man so ein Fahrzeug kauft. Zulassungsbestimmungen, Einzelabnahme usw.? Danke im Voraus |
Autor: FRY Datum: 14.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei fahrzeugen aus der EU musst du eine vollabnahme bei TÜV machen. ist so wie wenn hier ein auto länger als 2 jahre nicht zugelassen war. bei einem auto aus der schweiz kommt noch zoll-kram und viel bürokratischer aufwand hinzu, falls das auto noch nicht verzollt ist. darüberhinaus natürlich auch die vollabnahme. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Insane76 Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab mir auch schonmal fast einen Wagen aus der Schweitz holen wollen, war aber dann leider schon weg. Genaueres über den Papierkram bekommst du bei deiner zulassungsstelle, die dich aufklären, was du alles benötigst. |
Autor: 332i-Machine Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schau das du ein Auto aus der EU kriegst. Wenn du dein Auto nicht länger als 2-3 Jahre fahren willst kauf dir einen aus Italien... sind in der Regel die Günstigsten... Rosten halt bissl schneller, aber deshalb ja auch die Anmerkung nur 2-3 Jahre. |
Autor: Coupecruiser Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- An alle Danke für Eure Hilfe. Hätte mir beinahe einen 535i aus Bj 87 aus der Schweiz gekauft. Lasse ich jetzt lieber. |
Autor: 332i-Machine Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dieses Auto kriegst du doch hier sogar nachgeschmissen wie 3 Tage altes Brot! |
Autor: pedro23 Datum: 15.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mein Wagen ist ein Italienimport, lief aber alles über den Händler. Nur das mit der "Unbedenklichkeitsbestätigung" von Flensburg hat etwa 3-4 Wochen gedauert, sonst alles kein Problem und top in Schuss der Wagen, besser als alle die ich mir damals ind Deutschland angeschaut habe (also in der Preisklasse in der ich gesucht habe). |
Autor: 330xi-trier Datum: 16.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kauf eines Gebrauchten Pkw innerhalb der EU Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern. 2. Zoll und Steuern Der Verkauf eines Gebrauchten Pkw von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten Pkw bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen: Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten Pkw von einer Privatperson im EU-Ausland: Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland. Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland: Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt. Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war 3. Kaufvertrag Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihren Pkw in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden. Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt. 4. Übergabe Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien ist es besonders wichtig, das Original des "Certificato di Proprietà" mit zu bekommen. Ganz wichtig für Fahrzeuge ab Baujahr 1997 ist die "EWG-Übereinstimmungbescheinigung", von der hier noch häufiger die Rede sein wird. Sie ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die Ihnen unbedingt vom Verkäufer mitgegeben werden sollte. Populäre Bezeichnungen sind COC (Certificate of Conformity) oder EU-Zertifikat. 5. Überführung Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt. * Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist. * Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. * Aus Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen viele deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es genau genommen nicht für die Rückholung von Fahrzeugen nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist aber, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird. Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens müssen keine Angaben zum Fahrzeug gemacht und keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. Die Fahrzeugdaten werden vom Fahrzeuginhaber selbst in den roten Fahrzeugschein eingetragen. In Italien wird das Kurzzeitkennzeichen zur Zeit nicht anerkannt. * Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist oder schliessen Sie selbst eine sog. Grenzversicherung auf das ausländische Kennzeichen ab. 6. Zulassung - Gebrauchtfahrzeuge die eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also wenn mehr als drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen. Die "EWG-Übereinstimmungbescheinigung", siehe "4. Übergabe", ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit 1997 für alle Neuwagen die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt und für alle seitdem auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. Populärere Bezeichnungen sind CoC (Certificate of Conformity) oder EU-Zertifikat. Sollte die CoC nicht auffindbar sein, müsste sie beim Hersteller angefordert werden. - Wenn noch keine drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind, aber Daten bezüglich der Abgasnorm unvollständig sind, was nicht sein sollte, aber vorkommt, ist es sinnvoll, das Fahrzeug beim TÜV vorzuführen und die Daten nachtragen zu lassen. In beiden Fällen bekommen Sie eine Plakette, die nur bis zum Termin der ersten Haupt- und Abgasuntersuchung gültig ist. HU und AU kosten zusammen ca. 75 EUR für Benziner oder 78 EUR für Dieselfahrzeuge. - Ältere Gebrauchtfahrzeuge, die keine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, müssen nach wie vor in jedem Fall vor der Ummeldung bei der technischen Prüfstelle zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO (ca. 90 bis 115 EUR) vorgeführt werden. Wenn dort ein Datenblatt für Ihr Fahrzeug vorhanden ist, wird die Übereinstimmung der Daten und natürlich der aktuelle Zustand geprüft. - Sollte der Prüfstelle kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen, weil es sich um ein älteres, in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie versuchen, es durch den TÜV Augsburg zu bekommen, der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält: TÜV Augsburg, Internationale Gutachten IGA Tel. 0821/5904-161 Fax 0821/5904-159 Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein. Für die Beschaffung des Datenblatt werden unterschiedlich hohe Gebühren zwischen 25 und 100 EUR verlangt. Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können: - Personalausweis oder Pass - Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl - Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag - ausländische Fahrzeugpapiere im Original - Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle oder COC - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes Die "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes" sagt aus, ob das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und ob es als gestohlen gemeldet ist. Die Bescheinigung können Sie formlos, schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt, Postfach 20 63, 24932 Flensburg oder per Fax 0461/3161650 oder per E-Mail Referat22@kba.de <mailto:Referat22@kba.de', {'event_category' : 'MailTo','event_label' : '/bmwsyndikatforum/print.asp F_46'});" >Referat22@kba.de> unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp, Baujahr und Fahrgestellnummer anfordern. Sie kostet ca. 14 EUR . Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte jetzt nichts mehr im Weg stehen. Sie haben dann - den Fahrzeugschein, den Sie immer mitführen sollten (25 oder 40 EUR, je nach dem, ob der Typenschlüssel bekannt ist oder erst festgelegt werden muss), - den Fahrzeugbrief, der am besten zu Hause sicher aufbewahrt wird (14,30 EUR), - zwei deutsche Kfz-Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette (ca. 30 EUR). Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden üblicherweise von der deutschen Zulassungsstelle einbehalten. Als Bestätigung darüber erhält der Anmmeldende eine schriftliche Bestätigung. Nur mit Grossbritannien besteht ein Abkommen, dem zufolge britische Fahrzeugpapiere an eine zentrale Registrierungsstelle in GB zurückgeschickt werden. Kurz nach der Zulassung werden Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid erhalten. Die Höhe der pro 100 ccm Hubraum zu zahlenden Kfz-Steuer ist abhängig vom Schadstoffausstoß des Fahrzeuges, so wie dieser im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer" codiert ist www.unfreiwillig120.de http://www.stoppt-tempo-130.de/index.php |
Autor: Colonia Datum: 16.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Warum sollten die Fahrzeuge aus Italien schneller rosten? Ein BMW aus Italien rostet nicht schneller als einer aus Norwegen. Sorry für OT www.unfreiwillig120.de |
Autor: 332i-Machine Datum: 16.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na dann kauf mal einen aus Italien, dann reden wir weiter. Sorry, aber bei dem Thema brauchen wir nicht wirklich diskutieren da ungefähr 90% meiner Auto's Italien-Importe sind und ich den Zustand kenne... soll nicht eingebildet klingen, sorry falls es so rüberkommt.. Wenn man mal einen 2 Jahre alten E 60 gesehen hat, bei dem der komplette Unterboden bereits angefangen hat zu rosten dann wird einem ganz anders. Die Salzluft scheint wohl daran schuld zu sein, so zumindest die Aussage meines Stamm-Händlers. |
Autor: Colonia Datum: 16.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Salzluft ok...kann Dir aber auch passieren, wenn Du nen Wagen aus Norddeutschland kaufst...aber egal ;o) www.unfreiwillig120.de |
Autor: pedro23 Datum: 16.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was für ein Glück das mein aus Italien importierter ganz aus dem Norden, weit weg vom Meer, kam :D. Sieht auch für seine 13 Jahre top aus, überhaupt kein Rost auch der Unterboden sieht top aus, man muss halt nur etwas Glück haben :). Hab aber auch schon einen E39 gesehen mit Baujahr 2000 der genau so aussah wie 332i-Machine geschrieben hat. |
Autor: Coupecruiser Datum: 17.08.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Reiner Vielen vielen Dank für die Mühe , die du dir gemacht hast. Eine solche umfangreiche Darstellung habe ich nicht im Traum erwartet. Danke nochmals Gruss Werner |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |