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Post vom Rechtsanwalt wegen Fahrerflucht - Geplaudere

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Beitrag von: Bloody Angel
Date: 01.08.2007
Thema: Post vom Rechtsanwalt wegen Fahrerflucht
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Servus... Bin grad nach hause und mich traf doch echt der schlag, da hatte ich Post von einem Anwalt da. In dem brief stand, das ich am besagten tag ihm seiner mandantin den linken Aussen spiegel abgefahren hätte welcher vor einer metzgerei gestanden habe auf der RECHTEN seite... zumal die Metzgerei ja rechts an einer ampel steht und ich LINKS rum mich einordnen muss finde ich das A: schon sehr merkwürdig und B: hätte ich so einen aufprall ja mit bekommen müssen, da angeblich der ganze spiegel abgeflogen sei.
In dem brief steht nun das eine Strafanzeige in einstweilen nicht erstattet wurde wegen "fahrerflucht" (warum auch immer) Er mir jedoch die rechnung für spiegel + Montage zukommen lassen würde.

Wie würdet ihr euch in so einer situation denn verhalten? Ich lasse gerade klären wie lange ich an dem besagten tag gearbeitet habe,weil von der zeit her das relativ knapp sein kann.


Antworten:
Autor: Maveric
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Hört sich nach Abzocke an.
Jeder hätte bei einer echten Fahrerflucht die Polizei gerufen und nicht durch seinen Anwalt eine Rechnung schicken lassen.

Zumal müsstest Du an deinem Spiegel etwas haben.

Ausserdem saß doch bei dir n Kumpel mit drin der gesehen und gehört hat das Du da nix gamcht hast.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: nemexx`
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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eben, abzockerbrief!
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Autor: Doc. Watson
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Als Polizist rate ich dir:

Zahl bloß nichts !!!

Warum verständigt jm. einen Anwalt ruft aber vor Ort nicht die Polizei? - Das würde ich übrigens auch als allererstes fragen, wenn jm. nachträglich ankommt und eine Anzeige wg. Fahrerflucht machen wollte.

Viell. solltest du sogar in die Offensive gehen und bei der Polizei vorsprechen.

Wann soll der Unfall gewesen sein?

Bearbeitet von - Doc. Watson am 01.08.2007 16:17:33
DOC. WATSON

Autor: Bloody Angel
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Das schreiben sehe ich gerade ist heute am 1.8.07 bei mir eingegangen und der unfall am 6.7.07 gewesen sein.. Ist ne ziemliche zeitspanne dahinter.
Autor: Maveric
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Ab in den Müll damit!

Selbst wnen ist nix mehr nachvollziehbar. Was ist nurn mit deinem Spiegelk? Was zerkrattzt oder ähnliches?
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: SEEKER
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Zitat:


Als Polizist rate ich dir:

Zahl bloß nichts !!!

Warum verständigt jm. einen Anwalt ruft aber vor Ort nicht die Polizei? - Das würde ich übrigens auch als allererstes fragen, wenn jm. nachträglich ankommt und eine Anzeige wg. Fahrerflucht machen wollte.

Viell. solltest du sogar in die Offensive gehen und bei der Polizei vorsprechen.

Wann soll der Unfall gewesen sein?

Bearbeitet von - Doc. Watson am 01.08.2007 16:17:33

(Zitat von: Doc. Watson)





als polizist ? oha der feind hört mit t_t :P

nein scherz beiseite- zahl das nicht, abzocke.

mfg
Autor: Doc. Watson
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Zitat:

oha der feind hört mit



... und steht des Öfteren (so gut es geht)mit Rat und Tat zur Seite...

... übrigens nicht der Einzige

... und ist trotzdem nicht immer ein Engel
DOC. WATSON

Autor: BMW-86
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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also erstmal auf keinen Fall zahlen.
Zudem sind die (anwalt + die Geschädigte) in der Beweispflicht. D.h. die müssen dir nachweisen, das DU an dem TAG zur der ZEIT den SPIEGL abgefahren hast... Das werden die (wenn überhaupt) nur mit Gutachter schaffen..

An deiner Stelle würde ich zur Sicherheit noch n Schreiben an den Anwalt als Stellungnahme schreiben..!

PS: An deinem Spiegel müssten nicht unbedingt spuren sein, wenn es passiert wäre. Hätte nen Kollege mal- der andere war ab seiner nicht einen einzigen kratzer. Kommt glaub ich drauf an wie sehr die Spiegel nachgeben, einklappen oder so!

mfg
Autor: MTnippon
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Lass ihn. einfach ignorieren das Schreiben.

Wenn der Knaller aber ne Anzeige macht wegen 142 StGB und du wirklich keinen Unfall hattest dann gehst halt auch hin und machst Gegenanzeige. Falsche Verdächtigung 164 StGB und wegen Verleumdung 187 StGB. Voila. Hast aber Unfall gebaut und machst trotzdem Gegenanzeige dann machst dich selbst strafbar wegen 142 und 145dII StGB.

Was will er denn machen? Vor's Zivilgericht? LOL. Das tritt niemals ein. Musst mal rechnen. der Wert des Prozesses allein von der Anklage für die Mandantin und den eigentlichen Streitwert.
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: burschebalu
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Angenommen die gute Frau ist zum Auto gekommen und hat den Schaden festgestellt , dann macht aber trotzdem jeder normale Mensch eine Strafanzeige gegen unbekannt !

Wenn sich dann Zeugen finden ist das alles nachvollziehbar !
Aber auf so einen Brief vom Anwalt würde ich nix geben !
Ich würde mit dem Brief zur zuständigen Polizei Dienststelle fahren und dehnen den Fall schildern und das Du den Verdacht einer Stratat seitens des Anwalts vermutest !

Dein Auto von der Polizei begutachten lässt und den Polizisten als Zeuge nimmst!
Dann evtl. Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges stellen !
Autor: Bloody Angel
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Ich hab mir nun anhand des gegnerischen KFZ zeichen den namen und die Adresse besorgt und werde sie persönlich mal zur stellungsname bitte. Meint ihr ne gute art oder eher lassen?
Autor: BMW-86
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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klar warum nicht- kann ja nix passieren und du siehst was die alt will... Vielleicht gibt die ja gleich nach wenn du ihr auf die Füße trittst ;-))
Autor: brandyfive
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Und wenn die auf die Idee kommt zu fragen, woher Du Ihre Adresse hast und wie Du da ran gekommen bist ????

Wenn mich einer Ausfindig macht auf den ich kein Bock habe und der sich illegal meine Adresse besorgt übers Kennzeichen, dann würde ich Strafanzeige erstatten und den Datenschutz beauftragen!

Und die gehen der Sache nach, denn alle Kennzeichen Abfragungen werden registriert !
So viel ich weiß ?!
Autor: machtnix
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Hallo,

Sofern Du Dir nichts vorzuwerfen hast ginge ich an Deiner Stelle glatt zum Gegenangriff über: Der komische Winkeladvokat begeht nämlich selbst eine Straftat, indem er von einer (angeblichen) Straftat weiß und sie nicht zur Anzeige bringt. Schlimmer noch: Er will sich daran bereichern, nach dem Motto "Zahl oder ich zeig dich an". Erpressung nennt man sowas...

Gruß Tom
Autor: BMW-86
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Zitat:


Und wenn die auf die Idee kommt zu fragen, woher Du Ihre Adresse hast und wie Du da ran gekommen bist ????

Wenn mich einer Ausfindig macht auf den ich kein Bock habe und der sich illegal meine Adresse besorgt übers Kennzeichen, dann würde ich Strafanzeige erstatten und den Datenschutz beauftragen!

Und die gehen der Sache nach, denn alle Kennzeichen Abfragungen werden registriert !
So viel ich weiß ?!

(Zitat von: brandyfive)




ganz tolle idee....
Entweder sagste gar nichts oder denkst dir was aus.
Freundin wohnt in der nähe kannte Kennzeichen und wohnort oder sonstigen kram... WER will den quatsch nachweisen??

Keiner!

Bearbeitet von - bmw-86 am 01.08.2007 18:25:07
Autor: mb100
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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A propos Kennzeichen - ganz blöde Frage: woher kannte der Anwalt Deine Adresse? Bzw. kommt man übers Kennzeichen so einfach an Adressen oder braucht man dafür auch ne schöne Begründung? Selbst als Anwalt?

Mir kommt das zwar merkwürdig vor, aber total ignorieren würd ichs nicht. Wenn Du Rechtsschutz hast (sicher is sicher), würd ich an Deiner Stelle auch mal zu nem Anwalt gehen und ihm bitten, dem Kollegen mal nen Brief zu schreiben...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Bloody Angel
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Also, ich war gerade ein paar strassen weiter , der ist Polizist. Er sagte mir, das ich so in dem sinne schlechte Karten hätte. Ich solle einfach mal bei dem Anwalt anrufen und mir die genaue sache schildern lassen, ggf nach zeugen fragen (wenn welche vorhanden) Sollte ich auf das schreiben nicht reagieren, der Anwalt dann ne Anzeige nachzieht wegen fahrerflucht und es vor gericht kommt, würde ich ein paar hundert euro´s teuerer davon kommen.
Er fand´s allerdings auch komisch das es direkt vom Anwalt kam, aber die leute gibs auch wie er meinte und es ist auch durch aus möglich das ich keinen schaden am eigenen PKW abbekommen hätte.
Sagte noch, evt ausserhalb sich einigen mit der Frau/Mann wenn es möglich ist, ansonsten würde sich der weg von alleine machen.
Autor: BMW-86
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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wieso hast du bitte schlechte Karten.
DIE ANDEREN müssen DIR das nachweisen..!
Autor: MTnippon
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Hör mal net auf einige Kommentare hier. Der Anwalt begeht keine Straftat!! Dummes Gerede. Vgl. hierzu §138 StGB und da steht der 142StGB in diesem Fall nicht drin.
Und dass er dir einen Brief geschrieben hat ist auch keine Straftat. Was haben die Leute für Vorstellungen hier???


Da der Vorschlag selbst zur Polizei zu gehen! Wer kommt denn auf die Idee? Das einzige was rauskommt ist, dass du dich selbst anzeigst. Und somit wirst du, auch wenn es ein "nobler Zug sein sollte" zum Verdächtigen.

Die sind in der Beweispflicht wenn sie vor Gericht ziehen. (Zivilrecht) Und dann müssen die einen Gutachter bestellen bzw wird der von amtwegen vom Gericht gestellt. Und wenn da nichts raus kommt trägt der Kläger die Kosten. Oder die müssen irgendwo Zeugen auftreiben.

Du brauchst noch nicht mal eine Stellungnahme schreiben. Son Quatsch!!
Warte einfach was passiert.



Zitat:

Ich würde mit dem Brief zur zuständigen Polizei Dienststelle fahren und dehnen den Fall schildern und das Du den Verdacht einer Stratat seitens des Anwalts vermutest !



Käse! 164 setzt Vorsatz bezüglich der unwahren Tatsachenbehauptungen (wissentlich-zielgerichteter Wille). Der Anwalt muss wissen, dass das, falls er das Ding zur Anzeige bringt, unwahr ist und muss dies auch wollen. Er muss ein Strafverfahren gegen dich einleiten wollen (mittelbar) bzw dies billigend in KIauf nehmen. Und das liegt hier keinesfalls vor!!!

Glaub mir, ich hab Strafrecht 3 Jahre studiert.

Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 20:10:56
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: BMW-86
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Zitat:



Die sind in der Beweispflicht wenn sie vor Gericht ziehen. (Zivilrecht) Und dann müssen die einen Gutachter bestellen bzw wird der von amtwegen vom Gericht gestellt. Und wenn da nichts raus kommt trägt der Kläger die Kosten. Oder die müssen irgendwo Zeugen auftreiben.


(Zitat von: MTnippon)



meine Rede!

Zitat:


Du brauchst noch nicht mal eine Stellungnahme schreiben. Son Quatsch!!
Warte einfach was passiert.

(Zitat von: MTnippon)
[/gray]


Wieso bitte nicht?
Es gibt heutzutage (leider) eine ganze Reihe von "Trittbrett-Anwälten" die anscheind nix besseres zu tun haben als wahrlos Müll durch die Gegend schicken in der Hoffnung Dumme zu finden die Pauschal Zahlen da das "Oh-Anzeige- Fahrerflucht- Anwalt" phänomän auftritt...
Eine Stellungnahme kann sicher nicht schaden um denen zu zeigen das man es sich nicht so ohne weiteres mit sich machen lässt. Mit ein bisschen Glück nehmen die dann von weiteren schritten abstand.

PS: Gibbet nicht sogar nen passus das wenn man Forderungen nicht "anzweifelt" die nach einer gewissen Zeit "rechtens" sind oder was in der Richtung?????

greetz
Autor: brandyfive
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Du wirst da natürlich Recht haben, aber, folgender Stand der Dinge ist doch , dass der Vorfall schon fast ein Monat her ist !

Und was bitte schön kann Ihm schon passieren ??

Der Anwalt und deren Mandant ist doch in der Beweispflicht !????
Wenn Er gar nicht reagiert, kann es noch blöder Enden.

Ich seiner Stelle würde ich zum eigenen Anwalt gehen und dann soll der alles weitere übernehmen.
Hier können wir lange um des Kaisers Bart reden, ich habe keine Ahnung von Strafrecht, deshalb habe ich auch eine Rechtschutzversicherung ohne SB !


Autor: Maveric
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Und wann zahlt eine Rechtschutzversicherung?

Richtig wenn man SEINE Ansprüche geltend machen möchte. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Doc. Watson
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Ich seh das so.

Möglichkeit 1:

Du machst nichts. Der RA macht möglicherweise nachträglich eine Anzeige nach § 142 STGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (was ich jedoch nicht glaube, denn er darf keine Falschaussage machen, sonst macht er sich selbst strafbar)
Macht er die Anziege aber, bekommst du einen Anhörungsbogen. Im schlimmsten Fall geht der Fall letztendlich vor Gericht und wenn ein Gutachter feststellt, dass es den Unfall tatsächlich gegeben hat und du es hättest merken können, stehst du schlechter da als bei Möglichkeit 2

Wenn es keine Zeugen oder andere Beweise gibt lohnt sich ein Verfahren niemals. Also absolut unwahrscheinlich, dass es so kommt.

Möglichkeit 2:

Du erfüllst die Forderungen des RA. (würd ich niemals machen)und er zieht die Masche beim Nächsten durch.

Möglichkeit 3:

Du gehst mit dem Schrieb zur Polizei, sagst, dass du die Vermutung hast, dass man dich abzocklen will, mit dem Schrieb hast du offiziell Kenntnis über einen möglichen Unfall erhalten und zeigst, dass du dich nicht der Verantwortung entziehst. Eine Strafanzeige wg. Unfallflucht wird deshalb noch nicht automatisch gegen dich gefertigt.

EDIT: Kann sich ja jeder selbst überlegen was er machen würde, viell. würd ich soagr da anrufen und dem RA selbst mal auf die Füße treten.

Viel Erfolg

Bearbeitet von - Doc. Watson am 01.08.2007 21:06:25
DOC. WATSON

Autor: MTnippon
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Das Problem ist hier wahrscheinlich, dass der Anwalt von der Frau beauftragt wurde. Und du weist ja...zureichende tatsächliche Anhaltspunkte 152 II; 163 I. Anzeige wird erstmal gezogen. Das das Teil eingestellt wird ist klar. Geringfügigkeit etc. oder unzureichender Tatverdacht.

Stellungnahme brauchst net. Das was einer hier meint bezieht sich auf Verwaltungsakte. Selbst wenn diese rechtswidrig sind, sind sie durchsetztbar und gültig, sofern sie nicht angefochten werden. Er darf bloß nicht nicht nichtig sein. Dass hier keiner vorliegt steht ausser Frage.

Der Frau dann nachzuweisen dass sie wissentlich falsche Angaben macht ist eine Gradwanderung. Vielleicht stimmt es ja, sie kam grad zu ihrem Auto und hat aus der Ferne gesehen wie ein Auto an ihrem vorbeigefahren ist. Vielleicht noch kurz gehalten oder so, kein Ahnung was da war. Und plötzlich ist der Spiegel kaputt, bzw der Zeitpunkt zu dem sie es registriert.

Im schlimmsten Fall kommt eine Nötigung/Erpressung bei raus, falls der Anwalt macht was er will um zu kassieren. Er droht eine Anzeige an um einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu "erlangen". (falls nicht er sondern du das Ding zur Anzeige bringst und sich alles als eine üble Alice im Wunderland Geschichte herausstellt) Aber das sind bloß spekulationen, man will keinem was unterstellen. Vielleicht wandte sich die verzweifelte Frau wirklich nach rechtsschutzsuche an ihren Anwalt?

Rechtsschutzversicherung. Gutes Stichwort!

Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 21:10:41

Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 21:12:56

Bearbeitet von - MTnippon am 01.08.2007 21:16:58
If it looks good, you'll see it;
If it sounds good, you'll hear it,
if it's marketed good, you'll buy it;
but...if it's real, you'll feel it.
Autor: Bloody Angel
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Ich bin rechtschutzversichert, Werd mir auch morgen ne Deckungszusage holen (oder auch nicht bekommen) und dann ab zum anwalt wandern...
Und ein zeuge lässt sich ja quasi schnell "kaufen" finden auf ihrer seite.
Autor: rs2000mk6
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Zitat:


Und wann zahlt eine Rechtschutzversicherung?

Richtig wenn man SEINE Ansprüche geltend machen möchte. :)

(Zitat von: Maveric)




Ne, dann eigentlich nicht, sondern, wie es hier der Fall ist, um Forderungen/Ansprüche von Dritten abzuwehren.

Bsp aus eigener Erfahrung:
Anwalt genommen wegen
1. Klärung Schadenbeteiligung
2. Ermittlungverfahren gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung
3. Zivilverfahren wegen Schadensersatz/Schmerzensgeld

Alle Verfahren gedeckt durch Rechtschutz, einstige Vorraussetzung:
Kein Schuldeingeständnis vor Gericht (macht ja Sinn, wenn die das Verfahren blechen)

nähstes Bsp:

Anwalt genommen wegen:
Lackschäden am PKW durch Sandstrahlarbeiten bei angrenzender Firma

Verfahren nicht durch RS gedeckt, DA ICH SCHADENSERSATZANSPRÜCHE geltend machen wollte und eine RS dafür nicht zuständig ist, sondern, wie gesagt nur dann, wenn JEMAND ANDERES Ansprüche geltend machen will.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Autor: E36-Freak
Datum: 01.08.2007
Antwort:
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Wäre in 25 Dienstjahren das erste Mal das ich erlebe, das jemand sich ohne Polizei über einen Anwalt direkt an den angeblichen Unfallverursacher wendet, das stinkt doch zum Himmel...und dann nach 4 Wochen. Die Leute kommen wegen jedem Furz zur Schmiere gerannt, weil die meisten total hilflos sind und gar nicht wissen wie sie sich verhalten sollen. Ein wichtiger "Beweis" wäre gewesen, sich mal den angebl. "flüchtigen" Wagen anzusehen, passen die Schadenspuren überhaupt zusammen? Würde mit dem Anwalt mal Takkeles reden und die Sache klarstellen, ansonsten wie es MT oder Doc gesagt haben, entsprechend Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat pp. erstatten
Autor: Bloody Angel
Datum: 02.08.2007
Antwort:
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Mal näheres was die Frau angeht. Hab nun mittlerweilse auch herrausgefunden, das der wagen einer Niederrheinischen Büroreinigungsgesallschaft zugelassen ist.Jeder normale mensch würde ja wie ihr sagt zur Polizei gehen,zumal das ein Firmen Fahrzeug ist. Ist im Übrigen ein Schwarzer Renault Twingo.
Ich werd da heute bzw morgen mal mit meinem Anwalt drüber reden, denn andere möglichkeiten sehe ich so momentan nocht nicht.
Autor: bmwharry
Datum: 02.08.2007
Antwort:
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Mal ne dumme Frage

An den abgefahrenen Spielgel müßte doch dann eigentlich auch Lackspuren sein oder nicht. Selbst wenn da welche sind, die genau auf das Verursacher Fahrzeug hinweisen. Müßte man doch feststellen können, ob das auch wirklich die gleiche Farbe ist. Da man ja nie zu 100% die gleiche Farbe anmischen kann.

Ich glaub ich schau zuviel CSI an. :-)
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
Autor: nordlicht
Datum: 02.08.2007
Antwort:
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Zitat:


PS: Gibbet nicht sogar nen passus das wenn man Forderungen nicht "anzweifelt" die nach einer gewissen Zeit "rechtens" sind oder was in der Richtung?????

greetz

(Zitat von: BMW-86)



Das stimmt- allerdings gibts das bei einem gerichtlich zugestellten Mahnbescheid.
Dieser kann ausgestellt werden, auch wenn es eine unbegründete Forderung ist.
Fechtet man diesen nicht an und lässt die Frist verstreichen, kann der MB-Ersteller einen Vollstreckungsbescheid erwirken- dieser ist dann rechtsgültig (auch dann, wenn es nie eine Forderung gab).
Ist aber ein anderes Thema...

Btt: lass es am einfachsten über Deinen Anwalt klären. Der wird schon wissen, wie Du Dich am besten in so einem Fall wehren kannst. Schließlich ist die Gegenpartei in der Beweispflicht.
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)

->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer




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Ende des Themas

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