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Abgemeldetes Auto (saison) abschleppen? - Geplaudere

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Beitrag von: Andi G.
Date: 26.07.2007
Thema: Abgemeldetes Auto (saison) abschleppen?
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Hi, muss mein Winterauto (10-4) bewegen, fahren darf ich nicht, darf ich ihn abschleppen?
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)


Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Um es kurz zu sagen...nein
Autor: Maveric
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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doch auf einem Abschleppwagen schon!

Zb versicherung oder ADAC wegen abschleppen.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: E36-Freak
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Zitat:


doch auf einem Abschleppwagen schon!

(Zitat von: Maveric)




ich dachte da eher an Abschleppstange oder Abschleppseil....
Autor: Joshy
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Wenn der der vorne drin sitzt einen LKW Führerschein hat, darfst Du das Auto mit der Stange abschleppen. Darf dann aber auch nur mit der Stange passieren.

Bearbeitet von - Joshy am 26.07.2007 10:07:17
Autor: E36-Freak
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Zitat:


Wenn der der vorne drin sitzt einen LKW Führerschein hat, darfst Du das Auto mit der Stange abschleppen. Darf dann aber auch nur mit der Stange passieren.

Bearbeitet von - Joshy am 26.07.2007 10:07:17

(Zitat von: Joshy)




.....es gibt die Unterscheidung zwischen genehmigtem und ungenehmigtem Schleppen (das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeugs wird als Schleppen bezeichnet, egal ob mit Stange oder Seil). Grundsätzlich benötigtst Du die Erlaubnis bzw. Genehmigung von der zuständigen Verwaltungs-Strassenverkehrsbehörde. Das nicht genehmigte Schleppen ändert nichts an der Unzulässigkeit, zusätzlich kommt die Führerscheinrechtliche Einordnung dazu. Beim Schleppen muss der Fahrzeugführer die Klasse alt 2 besitzen, da beide Fahrzeuge Zulassungsrechtlich als "Zug" mit mehr als 3 Achsen eingeordnet werden, der Führer des gezogenen Fahrzeugs muss die Führerscheinklasse des gezogenen Fahrzeuges besitzen.

Unterschied zu Abschleppen bei zwei PKW: Führer des ziehenden Fahrzeuges Klasse alt 3, Führer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich geeignet sein.


Autor: maddin[21]
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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hi

aprech doch mal mit deiner zulassungsstelle. eventuell klapps auch mit ner tageszulasung.
holst dir vesicherungsdoppelkarte und ne tageszulassung zum bewegen des saisonfahrzeugs.

istn versuch wert.

gruss maddin
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* by Finsterwalder/Wedel
Autor: bmwharry
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Wie würde es aussehen, wenn im hinteren Wagen keine Zündkerzen wären. Dann es es ja nicht Schleppen sondern Abschleppen oder?
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/
Autor: E36-Freak
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Du meinst den vorgeschobenen "Motorschaden"...Grundsätzlich ja, das "Abschleppen" bezieht sich aber auf den Nothilfegedanken, also das Ziehen bis zur nächsten Werkstatt oder von der Autobahn auf dem kürzesten Wege....wenn er abgelaufene Saisonkennzeichen dran hat, dann wird die Begründung dafür schon ziemlich komisch aussehen
Autor: Andi G.
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Ich könnte die Kennzeichen auch abmachen, aber ob das besser ist? Scheiß Situation...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Autor: bmwharry
Datum: 26.07.2007
Antwort:
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Kennst keinen Händler der dir rote Kennzeichen leihen könnte.
Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig.
http://www.gp-power.de/




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Ende des Themas

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