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Beitrag von: Manfred6f Date: 22.07.2007 Thema: Rechtsfrage bin ganz verzweifelt ---------------------------------------------------------- hallo Leute habe über my Hammer einen Sattlerbetrieb kenne gelernt, und lies mir von diesem meine komplette Innenausstattung neu ledern, musste im dazu alle sitze schicken , alles schön und gut , gestern habe ich die Sachen wieder bekommen, vernähungen aufPolsterung alles Murks überall Kleber sichtbar nix richtig vernäht, musste per Vorkasse zahlen habe aber Quittung , was kann man da machen bitte helft mir sind immerhin 1300 euro Flotter 3er :-)) |
Autor: bmw´e30 Datum: 22.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ganz einfach: beschwerde einlegen da bin in 2 wochen ohne grund was zurück genommen werden muss. bei so einer sache ist es natürlich nicht einfach da sie dir wahrscheints nicht eine neue ausstattung geben können:P aber einspruch einlegen zurück schicken auf " denen ihre kosten " => porto! und es neu machen lassen ! wenns mein 3 mal net gscheid ist dann kannste geld zurück verlangen! achja auch bei reparatur jeglicher art gibt es ne frist von 2 wochen [ dann ne mahnung hin schicken schriftlich , die enthält das sie noch weitere 2 wochen haben um es zu korrigieren " d.h 4 wochen insgesammt! andernfalls kannst du es bei denen lassen und du musst ne neue ausstattung bekommen ! aber mal ne ganz andere frage in deinem speziellen fall,"hattest vorher bilder von denen gesehen wie die arbeiten aussegen?" sowas lässt man eben nicht übers netz laufen da man es nicht live gesehn hat! ps. alle angaben ohne gewähr^^ mein standpunkt verbessert mich wenn ich falsch liegn sollte! |
Autor: b-mw-323 Datum: 22.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- am besten noch nen neutrales gutachten mit beilegen das die arbeit mist ist |
Autor: BMW-86 Datum: 22.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das geht aber nur wenn du nen Kaufvertrag geschlossen hast. Hier haste ja einen Dienstleistungsvertrag. @Mani du hast aber dennoch das Recht auf Nachbesserung!! Ich würd aber vorsichtig an die Sache rangehen. Da du sie schicken musstest geh ich mal davon aus, das die weiter entfernt sitzen. Also mal eben Zurückschicken mit dem Zettel "Nachbessern" würd ich nicht machen. Zu gefährlich- nachher stehste ohne alles da. Ich würd zum Anwalt gehen.. Alles andere (außer du kannst dich so mit dennen einigen) hilft wohl nix! mfg |
Autor: Manfred6f Datum: 22.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi leute danke erstmal also Dienstleistungsvertrag besteht keiner nur über das lenkrad über den rest der sitze nicht, ja ich wohne in bayern und er in hannover bzw alfeld ich werde morgen meinen rechtsschutz anrufen. mit nachbesser ist es wohl nicht getan das gehört alles nochmal runter sauber vernäht und dan anständig drauf Bearbeitet von - Manfred6f am 22.07.2007 20:37:32 Flotter 3er :-)) |
Autor: BMW-86 Datum: 22.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: denn Auftrag nennt man aber trotzdem so.. naja ganz genau glaub ich "Werksvertrag"..! Und das was du möchtest (alles runter neu machen und richtig drauf setzten) nennt man nunmal Nachbesserung.. Hat nix damit zu tun, das vorhandene neu verbasteln sondern nach der (nicht ordnungsgemäßen Arbeit) dieses wieder in stand zu setzten so wie es sein sollte! Also über Rechtsschutz ist das beste was du machen kannst! |
Autor: sven w. Datum: 22.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nach BGB hast du einen Werkvertrag abgeschlossen das heisst du musst dem Unternehmer die chancs geben nachzubessern ohne das dir mehr kosten entstehen falls es beim nächsten mal nicht besser ist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten |
Autor: Colonia Datum: 23.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vergiss nicht Fotos zu machen, bevor Du den Kram wieder zurückschickst. www.unfreiwillig120.de |
Autor: BMW-86 Datum: 23.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ sven man muss doch 2mal nachbessern lassen? und wenns beim 3.mal immer noch nicht i.O. könnteste erst zurücktreten.. Er ´hat aber doch keinen KV ! Ergo kann er auch von nix zurücktreten. Er kann m.E. Schadensersatz verlangen |
Autor: Manfred6f Datum: 23.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo Leute habe heute mit meiner rechtsschutzversicherung gesprochen , die sagen da die sitze im Auto verbaut sind bzw werden ist das eine Hilfe von der Versicherung nur möglich wen man nen kfz rechtsschutz hat , kann doch nicht sein oder hab sein 6 Jahren nen privatrechtschutz ohne Einschränkungen Flotter 3er :-)) |
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