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Beitrag von: Timee Date: 04.07.2007 Thema: anzeige trotz eintragung?? ---------------------------------------------------------- Moinsen! Gestern hamse mich dann auch mal wieder angehalten und diesmal wollten et die cops wohl auch echt wissen. Haben rumgemessen wie wild, fotos geschossen...usw. Hab alles eingetragen und denen auch gezeigt. Jetzt sagt der cop, dass mein auto vorne zu tief sei. Ich hab nur 4cm und brauche mindestens 8cm. So..hab ne mängelkarte bekommen und laut dem grünen bekomm ich auch noch ne anzeige. Wofür hab ich den ganzen shice denn eigentlich eingetragen? Ist das rechtens was er da gemacht hat? Wollte jetzt keinen vor dem auf dicke hose machen...nachher findet der noch mehr sachen wo er meint mir ans bein pinkeln zu müssen. Was soll ich tun? Stimmt das mit den 8cm? Dann müsste die hälfte aller autos hier ja "illegal" rumfahren... Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star? |
Autor: Maveric Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja stimmt leider. 8cm bodenfreiheit ist pflicht. und das egal wo am auto. Mich hat damals gleich der tüver deswegen fertig gemacht. :) 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: LatteBMW Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja leider können die Grünen die Eintragungen einzweifeln. Ist leider so in Deutschland, sonst würde der Staat ja miese machen. Fahr zum TÜV und laß es Dir nochmal bestätigen das alles Rechtmäßig ist und nehm ein Anwalt. Wenn natürlich irgendwas verändert hast, was der TÜV nicht eingetragen hast, haste Pech gehabt und kannst zahlen. Zitat: Es gibt ne Richtlinie, aber keine Pflicht. Und eine Richtlinie ist eine "Kann-Bestimmung" Bearbeitet von - lattebmw am 04.07.2007 10:35:08 |
Autor: xc10 Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- morsche, die 4 cm sind m.e. nirgendwo definiert...es gibt eine empfehlung für tüv'er die besagt dass ca. 10 cm mindestfreiheit für den "störungsfreien" betrieb notwendig sind, dies ist aber nur eine empfehlung zur eintragung. ergo, wenn ers eingetragen hat ist gut, zumindest bezügl bodenfreiheit. ...oder wie sehen das die anderen ? "Der Ring war ein Ungeheuer und ich musste jedes Glied einzeln bezwingen, erst langsam, dann rasch schneller werdend. Aber in jeder Runde packte mich das Entsetzen von neuem. Die Landschaft war unkenntlich und wild zerrissen…" Jackie Stewart, 1965 |
Autor: LatteBMW Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bodenfreiheit wird nicht eingetragen, sonder der Abstand von der Radmitte zur Bördelkante. Was halt Wichtig ist, die die Abstände zum Boden der Scheinwerfer und Nummernschilder, wobei manche Neufahrzeugre dait schon Probleme bekommen Bearbeitet von - lattebmw am 04.07.2007 10:38:53 |
Autor: Dom24 Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist leider tatsächlich rechtens, was die Grünen da machen. Also die Eintragung anzweifeln !! Ich frag mich zwar auch immer wieder, wofür ich den Scheiss, dann von einem Fachmann abnehmen lasse und dick Kohle dafür zahle, aber das nunmal Deutschland. Hab auch zwei Freunde, denen wegen zu geringer Bodenfreiheit das Auto an Ort und Stelle stillgelegt wurde und direkt zum TüV geschleppt haben. Hatten auch beide die Sachen eingetragen. Einer hat es drauf ankommen lassen, weil er Rechtsschutz hatte und ist vor Gericht gegangen. Hat die Sache verloren wegen sage und schreibe 1,2cm !! Traurig aber war ... passiert vorletztes Jahr in Koblenz. E46 330ci SMG |
Autor: theblade Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hab mein bimmer jetzt knapp 11 Monate und die haben mich nich einmal angehalten =D die schauen immer nur doof wenn ich an denen vorbeifahre *g* Zitat: und welche Maße wären das dann? |
Autor: LatteBMW Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Puh, weiß nicht mehr genau. Numernschildunterkante vorne glaub ich 20cm und Scheinwerfer Lichtaustrittkante glaub ich 35cm. |
Autor: Timee Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na toll...jetzt hab ich wieder die ganze rennerei am ar.... Gut dass wir keine anderen probleme in deutschland haben, als zu tiefe autos. Sonst wüssten manche beamte sicher gar nichts anzufangen mit ihrer zeit^^ Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star? |
Autor: theblade Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ui was echt ?!?! sind doch bestimmt maße für den x3 / x5 oder ;-) |
Autor: Dom24 Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, bist leider eiener gewissen Willkühr dieser ganzen Paragraphenheinis ausgesetzt. Schlimm wirds aber erst richtig, wenn se dich aufm Kicker haben ... dann kannst quasi die Karre direkt verkaufen und dir am besten nen Standartgolf holen oder so. E46 330ci SMG |
Autor: Phil83 Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mich haben sie mal mir meinem E30 Cabrio angehalten weil angeblich mein Reuter Auspuff zu laut war. (Exportversion aber mit TÜV und eingetragen). So dann haben sie eine Phonmessung gemacht 116dB und musste ihn abschrauben und wurde sichergestellt. Sollte damals 6 Punkte bekommen und 100€. Bin dann auch zum Anwalt und dann vors Gericht. Hat ca 1 Jahr alles gedauert und hatte ne super Richterin die geasgt hat ´- Ich war ja auch mal Jung und hatte ein Sportlenkrad bei mir im Auto drin Sie können den Auspuff wieder dran machen. Da hatte ich Glück gehabt |
Autor: LatteBMW Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Icg glaube solche Aktionen von den Grünen sind auch nicht mehr erlaubt. Ein lauter Auspuff ein kein Sicherheitsrelevantes Teil. Wenn abgefahrene Reifen oder kaputte Bremsen hast, können die dich an der Weiterfahrt hindern. Bei der Auspuffaktion hätte ich vor Ort noch mein Anwalt angerufen. |
Autor: Phil83 Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist aber galub ich schon 5 oder 6 Jahre her |
Autor: Nicore Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die können wirklich alles anzweifeln und erneut prüfen lasse, sprich, Dich mit einer Mängelkarte zur Nachuntersuchung schicken. Nen Kumpel haben die wegen seiner 4-Rohr Anlage (sehr laut) schon 7x mit nem Mängelschein zur Dekra geschickt obwohl die eingetragen war, er ist immer wieder zu dem Prüfer hin der es ihm damals auch abgenommen hat, Stempel drauf, 11€ bezahlt und fertig. Das mit der Bodenfreiheit ist NICHT klar definiert und es gibt dafür lediglich Richtlinien die bei einer Eintragung getestet werden (müssten). SIEHE DEKRA-INFO Der Punkt der gemessenen Teile ist dabei relativ, die Prüfer sprechen dabei von festen Teilen wie die Frontschürze und sowas, Anbauteile wie GT-Ecken zählen dazu nicht. @theblade: untere Scheinwerferausstrittskante 51cm, bei Linsenschein- werfern zählt dabei NICHT das Scheinwerferglas... die Cops versuchen es aber immer wieder einem daraus nen Strick zu drehen. Nummernschild: untere Kante vorne min. 20cm, hinten 30cm Nebelscheinwerfer: untere Lichtaustrittskante bei 25cm Hatte damals Ärger deswegen: siehe hier @Timee: Viel Erfolg beim weiteren Verlauf der Sache... :/ BMW Team Oberhavel |
Autor: theblade Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: oh rofl ...dann würde sich ja jeder von uns die schürze o.ä. abreißen -.- ... |
Autor: LatteBMW Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Und die Ölwanne, Achsen und Auspuffanlage *gg* Wenn Du das auf dem Weg nach Racewars prüfen würden, wären bestimmt nur 20 Autos aufn Platz. Kenne noch die lustigen Kontrollen mit den Holzbalken. |
Autor: theblade Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- bevor man sich die ölwanne abruppt, kommt man doch erst an der querstrebe ran (die unterm getriebe verbaut ist) ..ist jedenfalls bei mir immer so ...erst unterseite schürze dann die olle strebe -.- |
Autor: stefan323ti Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit der Holzlatte wird mir auch immer ein Rätsel bleiben. Warum erlauben die überhaupt Sportfahrwerke. Sobald man sowas verbaut kommt man über die Latte nimmer drüber. Irgendwann isses dann soweit, da darf man dann erst (wie bei manchen PC Spielen) das Fahrwerk ab 50 Jahre kaufen, weil man dann kein Raser mehr ist oder so ;) Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: LatteBMW Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schlimmer ist es ja in Österreich. Da darf ja absolut kein Teil weniger als 8cm (oder waren es mehr) übern Boden liegen, sonst wird die Karre stillgelegt. Hab mal ne Doku drüber gesehen, die haben sogar deutsche Auto stillgelegt |
Autor: plop Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das heisst die nebels müssten über dem nrschild sitzen? wie soll das denn gehn? Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Maveric Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das hat nic mit raser zu tun. Die Begründung ist, dass man mit diesem Mindestabstand überall bei unseren straßen ohne probleme rüber kommen soll, damit man nicht fast anhält und drüber schleichen tut, was den verkehr behindern würde. So wurde mir das erzählt. Ich hab kein bock auf solch schrott also ist mein auto vorne fast mit den bestimmungen konform. :) Na gut 1,5 cm tiefer. :) 523iA zu verkaufen LOUD PIPES SAVE LIVES!!! |
Autor: Nicore Datum: 04.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wer lesen kann... :rolleyes: Laut StVo. sind das die Mindesthöhen und keine einzuhaltenden Absoluthöhen. Gibt z.B. Leute die haben Ihr Kennzeichen in der mittleren Öffnung der Frontschürze drin, wenn die dann noch tiefer gelegt sind wird es knapp mit den 20cm Mindesthöhe. Bei meiner neuen Heckschürze habe ich auch das Kennzeichen drin (Heckklappe gecleant) und dort hatte ich ganz schön zu kämpfen mit den 30cm Mindesthöhe... BMW Team Oberhavel |
Autor: odie Datum: 06.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: es sind 11cm - leider There`s always a bigger Fish Regionalteam Wien & Umgebung WANTED!! |
Autor: Timee Datum: 06.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- So....hab grad mal beim gutachter angerufen: Der meinte dass das wohl gilt mit den 80mm (obwohl in nicores link definitiv steht, dass es KEINE bestimmung gibt wie tief fahrzeuge sein dürfen, lediglich eine orientierung), aber: Bewegungsfähige anbauteile sind von der messung auszuschliessen. Heisst die 4cm bodenfreiheit die der cop an meiner schürze gemessen hat kann er sich sonst wo hinschieben. Nun muss ich nur gucken wie ich denen das verkaufe... Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star? |
Autor: Tutku78 Datum: 07.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...davon kann ich ein Lied singen. Ich hatte mir im Mai letzten Jahres ´nen Coupe gekauft. Lt. den Eintragungen hatte er vor 30mm und hinten 30,5mm Bodenfreiheit. Für mich war er extrem zu tief. Hatte teilweise Schwierigkeiten über abgesenkte Bordsteine zu fahren. Hatte mir dann in der Werkstatt einen Termin geben lassen um ihn einwenig hochzubocken. Auf dem Hause weg haben mich die grünen Hirten dann angehalten. Er kroch mit seinem Arm unters Auto und meinte, er sei definitiv zu tief. Auch wenn die Tieferlegung eingetragen ist, dürfte das nicht sein und ich würde mich und andere dadurch gefährden. Ich habe ihm erzählt, dass ich mir darüber selber bewusst wäre und ich mir nen in der Werkstatt gemacht habe. Er wollte davon nichts wissen und rief im selben Atemzug die gelben Abschlepper an. Da sich diese Geschichte über 11 Monate zog. mach ichs kurz. -Auto abgeschleppt -Kosten für Abschleppen und Gutachten in Rechnung gestellt bekommen (ca. 800EUR) - Anzeige und Punkte (ca. 450EUR) - Betriebserlaubnis erloschen Auch wenn ich den grünen Hirten Recht gebe mit der Mindesttiefe, habe ich es trotzdem nicht eingesehen warum der Wagen vor Ort abgeschleppt und die Betriebserlaubnis erloschen wurde. Nach gut 10Mon. kam es dann zum Gerichtstermin. Zum Glück war der Richter so fair und alles verstehen können. Er sagte auch, dass eine Mängelkarte völlig ausgereicht hätte um den Wagen Verkehrssicher zu machen. Die ganze Geschichte wurde fallengelassen und ich durfte nur das Bußgeld in Höhe von 25EUR bezahlen solle wegen den fehlenden Rückstrahler hinten. Danach wurde der Wagen nach genau einem Jahr freigegeben. Danach bin ich in die Werkstatt und hab den Wagen höher gelegt und das wars. Ich hatte natürlich das ganze Jahr über das rumgerenne. Ich werd es NIE verstehen, warum die Hirten einfach so alles machen können und dürfen obwohl es andere Möglichkeiten gibt. |
Autor: burschebalu Datum: 07.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber irgendwie stimmt doch wirklich was nicht in Deutschland. Da laufen Massenmörder mit Kettensägen rum, Kinderschänder, Vergewaltiger, brutale Schläger und die messen den seine Bodenfreiheit ???? Mit richtigen Straftäter wollen die halt nix zu tun haben , da scheissen die sich wahrscheinlich vor Angst in die Hose , aber einer aufgemotzten Dreier auseinander nehmen , dass können die ! |
Autor: Tutku78 Datum: 07.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...hast leider Recht. Die können sich nur an die kleinen fische dranmachen. Auch Kleinvieh macht mist. Das ist deren Motto glaub ich. Wenn die von vorne rein dich in Schwierigkeiten bringen möchten, diskutieren die Hirten auch nicht. Kannst machen was du willst. Die müssen sich durchsetzen, koste was es wolle. Leider brauchen die nichts bezahlen. Und das ist das Problem. Wenn in meinem Fall die ganzen Kosten von den beiden Hirten zu tragen wäre, würden die in vielen Fällen anders vorgehen. Leider ist der Steuerzahler immer der Dumme. Das wird sich nicht ändern |
Autor: Doedelhai159 Datum: 07.07.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- interessanterweise möchte tüv und dekra immer die 8cm haben und packen einem den balken vor die füße. aber rein rechtlich ist das totaler käse, ist nur das ermessen der prüfers, denn es gibt keine vorschrift die das regelt. es steht geschrieben das die lichtaustrittskannte 50cm über dem boden sein muss. von bodenfreiheit steht da nirgends etwas (anders als in östereich, da müssen ja die tragenden teile mindestens 11 cm vom boden weg sein) ich bin eine butterblume |
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