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Eintragung beim neuen Fahrzeugschein - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: Polska
Date: 28.06.2007
Thema: Eintragung beim neuen Fahrzeugschein
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Hallo,

ich wollte mal ganz genau hier im Forum nachfragen und zwar geht es um folgendes:
Ein Freund hat mir erzählt (sein Vatter ist Polizist) es ist nicht notwendig Tuningteile bei einem neuen Fahrzeugschein (diese neue version) einzutragen, wenn im Teilgutachten das automodell steht. z.B 3c/g für compact^^.
ist da was wahres an der Geschichte=?
Weil so könnte man ne menge Geld sparen, zwar wäre das ganze Handschuhfach voller Papier, aber man müsste nicht zur Einzelabnahme.

Gruß


Antworten:
Autor: daniel25
Datum: 29.06.2007
Antwort:
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das halte ich für ein gerücht!
was haben denn diese neuen eu-fahrzeugpapiere mit teilgutachten zu tun?
>> der neue ist da! <<
Autor: BMW-Jack
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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Ich hab auch so ein "neuen Fahrzeugschein" da sind keine eintragungen drin!Dafür was extra..

gruß Jack
Autor: daniel25
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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was meinst mit 'extra'?

ich war neulich erst bei einer unserer zulassungsstellen.
wollte endlich felgen und auspuff und so eintragen lassen.
hab dann n neuen brief und schein mit den alten und neuen eintragungen bekommen.
also von der sache her kein unterschied!

außer die 9€ zusätzlich für die neuen papiere...
>> der neue ist da! <<
Autor: BMW-Jack
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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also genau weiß ich net wie das funktioniert!
aber ich hab gehört das die eintragung nicht mehr im fahrzeugschein stehen...keine ahnung vllt hat das jeder aber ich hab so ein rotes abe buch aber im meinem fahrzeugschein steht nix von abe für mein fahrwerk..

gruß jack
Autor: Mekkatronik
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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Wenn ich da richtig informiert bin werden die Änderungen nicht mehr in die neuen Papiere eingetragen.

Für jede Einzelabnahme hat man ja früher einen extra Zettel (TÜV, Dekra wie auch immer) bekommen den man dann in die Papiere eintragen lassen konnte, aber nicht musste.

So hat man jetzt für alles einen extra Schein?!

Was soll das für ein "rotes Buch" sein???
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: E36-Freak
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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er meint wohl die rote ABE, die bei einigen Teilen mitgeliefert werden...
Autor: matze318ti
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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Ich hab auch den neuen Schein. In dem sind keine gesonderten Eintragungen drin. Man muss seinen Tüv Bericht von der letzten HU mitführen in dem die nachträglichen Veränderungen eingetragen sind.

Gruß Matze318ti
Wer später bremst fährt länger schnell!
Autor: mbkisback
Datum: 30.06.2007
Antwort:
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Die eintragungen kommen nur nicht mehr in den Fahrzeugbrief! Da steht nur noch die kleinste erlaubte reifengröße drin.
Alles andere was man eintragen lassen muß wird wenn man die papiere für die eintragung hat bei der zulassung bei neuerstellung des fahrzeugscheins mit eingetragen.
Abes werden wie gewohnt im handschuhfach spazieren getragen.
Weil um ein teil was ne abe hat eintragen zu lassen muß man auch ne einzelabnahme mitmachen damits in den schein kommt (tolles deutschland)
Alle eingetragenen sachen sind nur noch im schein und nicht mehr im brief! Also lieber mal ne kopie vom schein machen wenn man die tüvberichte weggeworfen hat!
Ring 18



BMW 2002 ti


Autor: Polska
Datum: 01.07.2007
Antwort:
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ja aber wie der vatter von nem freund gesagt hat
wird nichts mehr in den neuen fahrzeugschein eingetragen, dass heißt das man ne menge geld an einzelabnahmen spart. man muss halt nur das teilgutachten oder die abe mitführen.

Autor: Mekkatronik
Datum: 01.07.2007
Antwort:
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@polska:
Glaube du bringst da etwas durcheinander.
Zubehör mit einem Teilegutachten muss nach wie vor eingetragen werden.

Selbst Teile mit einer ABE sind nicht immer eintragungsfrei.

Das einzigste was so eingebaut und gefahren werden darf sind Teile mit einer EG-Zulassung.




SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: sveno
Datum: 02.07.2007
Antwort:
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yep, z.b. kannst du eine abe für ein sportlenkrad haben (aber NUR in verbindung mit serienbereifung),d.h. bei breiteren reifen müßtest du diese änderung u.U. trotz abe eintragen lassen

beleuchtungsteile (blinker,RL etc.) mit e-nr. müssen z.b. nicht eingetragen werden

die eintragungen erscheinen bei den neuen papieren, also nicht mehr kfz-brief+schein sondern zulassungsb. teil 1+2, nur noch in teil 2 (schein)




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Ende des Themas

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