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Vorgehensweiße bei einer Ordnungswiedrigkeit - Geplaudere

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Beitrag von: Axl Rose
Date: 10.06.2007
Thema: Vorgehensweiße bei einer Ordnungswiedrigkeit
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Guten Morgen.
Ein paar Freunde und ich hatten gestern ein etwas weniger schönes Intermezzo mit der Polizei.
Kurz zur Vorgeschichte: Wir waren am Party machen und wollten uns kurz an der Tanke ein paar Bier holen. Also wir auf zur Tanke jeder 2 Bir gekauft und in den Park gesetzt. Machen wir ja auch nicht zum ersten mal... Tja gestern sollte es anders enden. Nach ca 10 min schleichen sich 2 Grüne Engel von hinten an uns heran. Wir dachten uns die wollen nur ne Ausweißkontrolle und fühlten uns soweit sicher. ÄTSCH - Alkoholkonsum in diesem Park ist nicht erlaubt und somit haben wir eine Ordnungswiedrigkeit begangen. Ok, auch noch nicht weiter schlimm. Als wir dann nach dem Preis fragten, schaute der gute Mann sehr verdutzt und meinte so: "Ach, mh... mit so 40 - 50 Euro dürft ihr schon rechnen".
Wir natürlich aus allen Wolken gefallen. Dann hat er noch die Personalien von uns fünf aufgenommen usw.
Nun drängen sich uns aber ein paar Fragen auf:
- Wieso wurde nicht gleich abkassiert? SInd die Herren denn so geil auf die Verwaltungsgebühr?
- Kann es wirklich ~50 Euro kosten? Das erscheint mir schon sehr hoch.
- Und zum Schluss: hab im Internet ein bisschen rumgesucht und hab gefunden, dass eigentlich erst ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden sollte.

Wie soll ich nun vorgehen? Sehe eigentlich nicht ein, dass ich das zahle.

Grüße
Axl

Life Fast, Love Hard & Die Young
You're not gonna look that good, when your face´s ripped of - your bad day just got worse...


Antworten:
Autor: LatteBMW
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Mhh, waren es wirklich Polizisten oder welche vom Ordnungsamt?
War auch wirklich im Park Alkoholverbot?
Autor: E36-Freak
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Wie geil...kenn ich noch gar nicht:-)) also wie mans macht isses verkehrt, kassiert man vor Ort ist man Quotenschwein und bei unbar ist man auch der Arsch...naja...wir dürfen eh nur bis 35 Eus verwarnen, alles andere ist dann Aufgabe der Verwaltungsbehörde
Autor: Axl Rose
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Waren definitiv Polizisten.
Die sagen, dass es in der betreffenden Stadt nunmal so ist, das in allen Parks Alk. Verbot ist.
Nunja nur was soll ich jetz machen? So wie ich das sehe, hätte ich erst ein Verwarnungsgeld bekommen müssen.
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Autor: E36-Freak
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Wenn es bei Euch in der Stadt so geregelt ist, dann gibt es dafür feste Sätze, also entweder das volle Programm oder vielleicht mal locker durch die Hose atmen....hätte man sicherlich auch mal ein Auge zudrücken können. Ihr werdet dann wahrscheinlich in den nächsten Wochen Post von der Stadt bekommen und könnt Euch nochmal dazu äussern (was aber erfahrungsgemäss nicht viel bringen wird)
Autor: Axl Rose
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Ja sehr geil. Und was ist mit meinem Anrecht auf Verwarnungsgeld?
Life Fast, Love Hard & Die Young
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Autor: E36-Freak
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Wer hat Dir das denn erzählt? Bei einem festgelegten Satz (z.B. 50 euro) kannst Du regulär nicht auf ein Verwarngeld zurückgehen, das liegt dann im Ermessen der Gemeinde bzw. Stadt (bei berechtigten Fällen, z.B. Arbeitslosigkeit pp.), ein "Anrecht" auf ein Verwarngeld gibt es nicht
Autor: ThaFreak
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Anrecht auf Verwarngeld??
Wo steht es geschrieben, dass du darauf ein RECHT hast?

Die Beamten hätten es evtl. lockerer handhaben können, aber haben sie nunmal nicht. Damit musst du leben...
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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naja hast sicherlich die falschen erwischt,sie hätten durchaus auch die möglichkeit gehabt,eine mündliche verwarnung auszusprechen und nicht gleich abzukassieren ;)

bei uns im bundesland kassieren wir auch nicht mehr direkt ab. bekommst nen kleinen zettel mit und wirst dann post erhalten. entweder direkt nen überweisungsträger (wenn verwarngeld bis 35 €) oder halt noch nen anhörungsbogen (ab 40€ bußgeld) ,wobei dann bei deine höhe ja noch verwaltungskosten zukommen.sind bei uns derzeit 25,60 € !

direkt sagen,dass du ein anrecht auf "nur" ein verwanrgeld hast,gibt es hier auch definitiv nicht. es wird nachgeschaut,wie hoch der satz ist und das war´s dann. es geht eher in die andere richtung,wenn du nämlich vorsätzlich handelst,können wir den satz verdoppeln :-)

als beispiel: du fährst unangeschnallt,kommst in die kontrolle. wir fragen: sie fahren ja unangeschnallt und deine antwort lautet dann: ja ich weiß ......das wäre z.b direkter vorsatz ;)

Bearbeitet von - ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ am 10.06.2007 12:36:17
Autor: ThaFreak
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Zitat:


als beispiel: du fährst unangeschnallt,kommst in die kontrolle. wir fragen: sie fahren ja unangeschnallt und deine antwort lautet dann: ja ich weiß ......das wäre z.b direkter vorsatz ;)
(Zitat von: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^)




Wirklich? D.h. das sich Polizisten lieber belügen lassen?
Autor: Greis
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Generell gilt:

Du musst dich zu der Sache vor ort gar nicht äußern!

Das is das beste was du tun kannst.
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.


Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Autor: cxm
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Hi,

Behördenschrieb abwarten und Widerspruch einlegen.

In den Dosen war gar kein Bier.
Deine O-Saft Tüte war kaputt, und da hast das Zeug in die erst erreichbare Dose umgefüllt.
Die lag noch im Auto.
Können die Dir das Gegenteil beweisen?
Haben die Landbüttel eine Bierprobe sichergestellt?
Vermutlich nicht.
In dubio pro reo.

Ansonsten: Wo ist der Beschluss des Alkoholverbots im öffentlich Park einsehbar?
Wo steht es gut sichtbar, wenn man auf normalem Weg in den Park geht?

Viel Spaß!

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: E36-Freak
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Aber ne Geruchsprobe reicht auch......versuchen kannste es ja mal, halte die Aussichten aber doch für eher gering. Halt uns mal auf dem Laufenden, wie das Ding ausgegangen ist. Hör ich zum ersten Mal, Alkoholverbot im Park.....könnteste hier die Finger wund schreiben :-))
Autor: Axl Rose
Datum: 10.06.2007
Antwort:
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Muss das nciht irgendwo leserlich angebrahct sein, das Alk verbot herrscht?
Ich komm aus nem andren Landkreis und mir war das halt total neu....
Life Fast, Love Hard & Die Young
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