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Beitrag von: Black_Devil_316 Date: 31.05.2007 Thema: Gewindefahrwerk Eintragung. paar Fragen ---------------------------------------------------------- Habe gestern mein Gewinde eingetragen bekommen. Der TÜVler hat dann die Maße von Radmitte zum Bördelkante gemessen und in die Eintragung reingeschrieben. Daheim habe ich nachgemessen und der TÜV hat mir hinten 315mm Radmitte-Bördelkante eingetragen und ich habe aber 350mm. Kann mir dann bei einer Kontrolle was passieren, wenn die nachmessen? |
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Autor: bytes Datum: 31.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- gibt sicher viele Bodennäherungsspezialisten die beneiden dich nun aber mehr Platz/Abstand is eher unproblematisch als weniger, aber wenn der TÜVler sich um 35mm vermessen hat solltest du ggf einfach nochmal hinfahren, und das abändern lassen, das wird dein Fahrwerk sicher nicht mehr "sacken", wobei dieses messen, beim TÜV nie 100%tig übertragbar is auf die freie Wildbahn |
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Autor: LatteBMW Datum: 31.05.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja sei doch froh, wenn mehr Abstand hast. Umgekehrt hättest ein problem |
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