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Roller ohne Fahrzeugschein! Wie ist die Rechtslage - Geplaudere

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Beitrag von: MR-M
Date: 23.05.2007
Thema: Roller ohne Fahrzeugschein! Wie ist die Rechtslage
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Hallo zusammen. Habe folgendes Problem.

Habe aus einem Scheunenfund nen 50ccm Roller bekommen, der aber leider keinen Fahrzeugschein hat.

Nur drei alte Versicherungsscheine:
Der erste aus dem Jahre 99 aus Holland, der zweite ausm Jahr 00 in Deutschland und der dritte ausm Jahr 01 ebenfalls aus D.

Seitdem ist der Roller gestanden. Habe ihn nun neu aufgebaut und läuft sehr gut, war auch schon beim einem Motorradgeschäft und der meinte der stellt mir die Versicherung auch ohne Schein aus.

Schön und gut, aber was ist wenn mich die freundlichen Herren von der Polizei aufhalten? Nicht das die meinen der ist geklaut oder sowas.

Wie ist da die Rechtslage?


Antworten:
Autor: LatteBMW
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Denke mal, das Du bei der Zulassungsstelle ein Ersatzschein bekommst. War ja schon in Deutschland zugelassen
Autor: bmw stylez
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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genau das problem habe bzw. hatte ich auch. Hab dann beim Aprilia Händler (Hersteller meines Rollers) angerufen und gefragt wie es aussieht wenn man die Papiere verloren hat. Die meinte dann das man den Roller zu denen bringen muss, die prüfen dann ob mit dem auch alles in Ordnung ist (nicht geklaut, kein Tuning usw.) und stellen dir dann ein Wisch aus, so eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" oder sowas. Damit sollte ich dann zum Amt für öffentliche Ordnung und würde dann dort neue Papiere bekommen. Bei Aprilia Händler hätte das 70/80 € gekostet und auf dem Amt nochmal ~ 20/30 €.

Das war mir dann aber zu viel und hab mal bei nem bekannt Roller Tuner nachgefragt, der mir dann gesagt hat das ich den Roller vorbei bringen soll und das er das dann alles im Haus macht. Da kommt der TÜV dort hin und stellt neue Papiere aus. Das würde dann ca. 40/50 € kosten.

Also mein Tipp, am besten mal bei den Firmen in deiner Umgebung nachfragen, die was mit Rollern zu tun haben, ob die das regeln können.

ciao
Autor: MR-M
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Ja das wäre eine gute Möglichkeit. Werde mal nachfragen. Meine Kumpel haben gemeint, das sich die Bullen eigentlich nur dafür interessieren ob er versichert ist und sonst für gewöhnlich nichts weiter.

Aber falls die den Schein doch sehen wollen, kann ich zwar sagen ich hab ihn verloren oder so, aber was blüht mir so? Geldstrafe, Punkte?




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Ende des Themas

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