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Reifenfreigabe für BBS - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: MarkusHB
Date: 02.05.2007
Thema: Reifenfreigabe für BBS
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.05.2007 um 21:12:53 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

habe mir gebrauchte BBS RZ510-Felgen in 8x18 ET38 gekauft. Dazu habe ich mir nun das Gutachten der Felge beim Hersteller besorgt von 10/1995, um den Radsatz auf meinen E36 eintragen zu lassen. Zwei Fuldareifen sind noch ok, werden aber im Gutachten nicht als Hersteller genannt und zwei Reifen brauch ich neu.
Ich möchte vorne und hinten 225/40 18 fahren

Nun meine Fragen:
1. BBS gibt als Auflage acht Reifenhersteller vor. Muss ich zwangsweise nun einen der Hersteller nehmen oder kann ich auch die Fulda eintragen lassen? Hab mich schon mal durchs Forum gelesen, aber die Freigabe gilt doch nur für Serienbereifung oder?

2. Als weitere Auflage steht, dass auf Vorder- und Hinterachse Reifen des selben Typs und Hersteller gefahren werden müssen. Muss ich mir nun zwei weitere Fuldas kaufen oder ist Mischung achsweise jetzt erlaubt?

Gruß MarkusHB

Hier noch ein Bildchen von meinen Beamer mit den neuen Perlen ;-)


Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 02.05.2007 21:12:53


Antworten:
Autor: Merlin-9999
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Wie du schon selber schreibst, ist das Gutachten von 1995.
Eine reifenbindung gibt es schon lange nicht mehr.



Gruß Stefan


Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!


Autor: MarkusHB
Datum: 03.05.2007
Antwort:
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Hallo Merlin,

danke für deine Antwort. Ich war davon jetzt ausgegangen, dass die Aufhebung der Herstellerbindung sich nur auf die Serienbereifung aus dem Fahrzeugschein bezieht. Wäre ja super, wenn das gleiche für Eintragungen von Sonderrädern auch gelten würde.
:-)




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