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Darf ich bei McDonalds telefonieren? - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: dipset
Date: 27.04.2007
Thema: Darf ich bei McDonalds telefonieren?
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darf ich im drive in schalter telefonieren?

...Betreff angepasst

Bearbeitet von - pug am 27.04.2007 08:54:35
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...


Antworten:
Autor: BMWStreetracer
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Hä hallo gehts noch ^^???????

Mal davon ab das dein Betreff nicht passend ist und die Frage sau blöde kann ich die Dir trotzdem beantworten ...

Da auf solchen Plätzen die STVO gilt darfst du es nicht !

Bearbeitet von - BMWStreetracer am 27.04.2007 03:05:34
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: juhy84
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:


darf ich im drive in schalter telefonieren?

(Zitat von: dipset)




wenn du bereits im drive in Schalter stehst und telefonierst, sollte am besten dein Versicherungsvertreter an der Strippe sein ;)
The good old hockey game
is the best game you can name,
and the best game you can name
is the good old hockey game.


Autor: buffda
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Ich versteht nur Bahnhof ?!?!?!?!?!?

Bitte input.

Gruss buffda
Ich habe keine Macken ....das sind Special Effects
Autor: pedro23
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Ich denke er meint wenn er im Drive-In Schalter bei McDonalds, Burger King, Kentucky Fried Chicken oder was weiß ich wo auch immer ;) drin steht und auf sein Essen warte, ob er da telefonieren darf.

Eigentlich steht man ja da, hat den Motor aus, von dem her denke ich dass das kein Problem sein dürfte. Aber bei manchen Gesetzen und Gesetzeshütern weiß man ja nie ;).
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Is doch ganz einfach, solang der Motor läuft darfst das nicht, für Schalter gibts keine extraregelungen^^
Autor: oxford
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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genau genommen musst das den jeweiligen betreiber fragen, stehst ja auf privatem grundstück! Somit gilt das Hausrecht! Da du auf Privatgelände stehst darfst du es! Da es aber nicht deins ist darf der Betreiber es verbieten! Bei Mc und co steht aber meines wissens das die STVO giltet womit es automatsch verboten ist!
Autor: cxm
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Hi,

die STVO dient auf Privatgrundstück als Regelbasis, die es einzuhalten gilt, nicht als Vorschrift.
Im Streitfall (z.B. Crash), werden auch die Regeln der STVO herangezogen.
Sonstige Verstöße werden nicht automatisch geahndet.
Bzgl. erlaubter Geschwindigkeit übt der Betreiber das Hausrecht aus und bezieht sich dabei auch auf die STVO.
Er könnte theoretisch auch eigene Verkehrsschilder erfinden und am Eingang darauf hinweisen.
Macht aber absolut keinen Sinn.

Ob Du im Drive-In Schalter telefonierst dürfte außer Dir kaum jemanden interessieren, mal abgesehen davon, wie willst Du gleichzeitig Deinen Fraß bestellen?

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: pedro23
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:


[...] wie willst Du gleichzeitig Deinen Fraß bestellen?
(Zitat von: cxm)




Sowas nennt man Multitasking :D.
Autor: stefan323ti
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Vielleicht ruft er ja auch an und bestellt telefonisch ;)

Wobei ich dir Frage selber schon als sehr sehr ungewöhnlich erachte ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: Nicore
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:


darf ich im drive in schalter telefonieren?

(Zitat von: dipset)



Ruf doch halt mal beim McDonalds Kundenservice an und frag!
BMW Team Oberhavel
Autor: angry81
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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ich glaub die frage haben die da noch nie gehört :p
Autor: plop
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


darf ich im drive in schalter telefonieren?

(Zitat von: dipset)



Ruf doch halt mal beim McDonalds Kundenservice an und frag!

(Zitat von: Nicore)




hahahahahahahahaa...geile idee!!!
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Nicore
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Die Frage ist echt "komisch", aber vielleicht gibt's dazu nen
Hintergrund den der "dipset" bisher noch nicht verraten hat.
Vielleicht hat ihn eine Drive-In Kassierin vollgemotzt oder
er ist jemandem draufgefahren oder so...

Also wenn wir hier nicht zeitnah ein paar Details erfahren
würde ich sagen das dieser Beitrag "verschoben" werden sollte. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: E92Lover
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Nochmal ne andere Frage: Darf ich in China einen Sack Reis umwerfen?
Autor: Maveric
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Nein!
Das dürfen nur amtlich geprüfte Sackumwerfer!
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: E92Lover
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Verdammt!
Und wenn ich behaupte er wäre aus Versehen umgefallen?
Autor: Nicore
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Oh oh das ist nen heikles Thema, darauf gibts die Todestrafe
durch "Reisigung", in Arabien heisst das "Steinigung". ;)
BMW Team Oberhavel
Autor: E92Lover
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Wobei die Reisigung ja die Höchststrafe ist, überleg mal wann bewerfen dich, vorzugsweise kleine Verwandte, mit Reis...
Autor: MostWanted
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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oh man was denn das für ne frage?? LOL. hast du angst das du angeschissen wirst deswegen oder was??

meine güte ich telefonier auch beim fahren und mich juckts nicht...
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<

HWDP
Autor: stefan323ti
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Nochmal ne andere Frage: Darf ich in China einen Sack Reis umwerfen?

(Zitat von: E92Lover)




Dazu sag ich nur:

Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: plop
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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ich esse,trinke,rauche und wechsle sogar cd's während der fahrt!!!!
zieht euch das mal rein...
manchmla untehalte ich mich auch mit dem beifahrer oder schau mir einfach die umgebung an...einfach so...

übrigens...was ist gelb und kann nich schwimmen?



und warum nich?

hat nur einen arm...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: nemexx`
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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was eine geile frage lol
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Autor: E92Lover
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Und ich hab schon mal probiert mir während der Fahrt n Knopf an die Backe zu nähen, hat aber nicht hingehauen. Knopf hat ich da, Nadel auch, aber der Faden fehlte. Tragische Schicksalsschläge, die das Leben schreibt was!?!
Autor: thehost
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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JA darfst du...aber nur mit dem typen an der KASSA -> das ist aber eher funken *g*
wer später bremst ist länger schnell
Autor: Calibaber
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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die bestellung hat still http://www.youtube.com/watch?v=FLn45-7Pn2Y
Autor: SuMo-Driver
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Ich würd's nicht tun.
Beim letzten Gast der mit dem Handy telefoniert hat, gab's eine enorme Rückkopplung :-))

Das Ende vom Lied:

Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: oOFaCeOo
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Hmm....da fällt mri der KLassiker jeder späten Nachhause-Fahrt von der Disco ein:

DARF MEINE PERLE MIR BEI DER FAHRT EINEN BLASEN?
Autor: SuMo-Driver
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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@ oOFaCeOo

Den Zusammenhang blick ich zwar nicht, aber das Ende sind dann die Threads mit dem Titel:" Graue Flecken im Polster, wie wegbekommen" :-))
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: LatteBMW
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Hahahaha, ich stell mir das gerade Bildlich vor, wie der Grüne aus seinem Auto springt, zu deinem Auto im McDrive rennt und Dir ein Ticket wegen Telefonieren am Steuer in die Hand drückt.

Autor: MostWanted
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:

Den Zusammenhang blick ich zwar nicht, aber das Ende sind dann die Threads mit dem Titel:" Graue Flecken im Polster, wie wegbekommen" :-))



Echt sind die bei dir grau??? ;)
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<

HWDP
Autor: SuMo-Driver
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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@ MostWanted

Herzlichen Glühstrumpf zum 1000sten !!

Die Flecken waren nicht auf mich bezogen :-))

Ich bin schon ein alter Sack, da macht man solche "wilden" Sachen nicht mehr :-))

Außerdem habe ich einen Liter schwarze Lederfarbe im Pflegeköfferchen, das Zeugs färbt wie ein Edding (NULL Probleme mit Flecken ;-)
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E92Lover
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Ich bin schon ein alter Sack, da macht man solche "wilden" Sachen nicht mehr :-))
(Zitat von: SuMo-Driver)




Naja, es gibt hier 2 Mitglieder, will jetzt keine Namen nennen, die auch schon etwas, ich sag mal, reifer sind und die tüfteln da auch noch auf der Rückbank was aus oder rum bzw. rein :))))
Autor: SuMo-Driver
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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Du meinst doch nicht die "laufende Boulette" oder ??
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E92Lover
Datum: 27.04.2007
Antwort:
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nein, die rollig...äääh rollende boulette
Autor: dipset
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Hahahaha, ich stell mir das gerade Bildlich vor, wie der Grüne aus seinem Auto springt, zu deinem Auto im McDrive rennt und Dir ein Ticket wegen Telefonieren am Steuer in die Hand drückt.

genau so war es...

(Zitat von: LatteBMW)



...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
Autor: nemexx`
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

[gray]
Hahahaha, ich stell mir das gerade Bildlich vor, wie der Grüne aus seinem Auto springt, zu deinem Auto im McDrive rennt und Dir ein Ticket wegen Telefonieren am Steuer in die Hand drückt.

(Zitat von: LatteBMW)



genau so war es...
(Zitat von: dipset)




Nicht dein ernst oder? oh weh :>
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Autor: LatteBMW
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Hahaha, da würde ich Einspruch einlegen.
McDoofgelände gilt zwar die StVo aber ist Privatgelände.
Autor: Greis
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Hahaha, da würde ich Einspruch einlegen.
McDoofgelände gilt zwar die StVo aber ist Privatgelände.

(Zitat von: LatteBMW)




Jap vollkommen richtig.
Hatte sowas auch schonmal gehört da gings glaub ich ums parken auf dem Privatgelände^^
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.


Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Autor: E36-Freak
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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...Sachen gibts, also es gilt die StVO und damit auch die Bestimmungen daraus-also auch Handy
Autor: LatteBMW
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


...Sachen gibts, also es gilt die StVO und damit auch die Bestimmungen daraus-also auch Handy

(Zitat von: E36-Freak)




Jo, aber die grünen haben eingeschränkte Rechte aufn Privatgelände.
Autor: E36-Freak
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zwischen reinem Privatgelände und so einer Sache wie Tankstellengelände oder Mac-Doof ist aber ein gewaltiger Unterschied
Autor: nemexx`
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Allein schon das schwachsinnige Abzocken am McDrive wo man eh nur Schrittgeschwindigkeit fährt und nur ein klitze kleines kaum wahrnehmbares Unfallrisiko besteht *kopfschüttel*! Na, Prost Mahlzeit, teurer BigMac
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Autor: E36-Freak
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Klar, ist ne armselige Nummer
Autor: dipset
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Allein schon das schwachsinnige Abzocken am McDrive wo man eh nur Schrittgeschwindigkeit fährt und nur ein klitze kleines kaum wahrnehmbares Unfallrisiko besteht *kopfschüttel*! Na, Prost Mahlzeit, teurer BigMac

(Zitat von: nemexx`)




freund und helfer lol XD
ich werde auf jeden fall einspruch einlegen...
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
Autor: pedro23
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Bist gefahren beim Telefonieren?

Auch wenn, so ein Schwachsinn, was haben die denn für einen scheiß Tag da gehabt. Wurden wohl von paar jugendlichen vorher dumm angemacht und konnten nix machen, dann mussten sie den Frust so rauslassen...

Hab ja echt für vieles Verständnis was Gesetze und Strafen angeht, aber sowas?
Autor: SuMo-Driver
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Zwischen reinem Privatgelände und so einer Sache wie Tankstellengelände oder Mac-Doof ist aber ein gewaltiger Unterschied
(Zitat von: E36-Freak)



Das erklär mal bitte :-))

Privat ist Privat auch wenn "Gäste" raufkommen. Daher haben Gaststätten und Co. auch Hausrecht und können Dich ohne Weiteres des Grundstücks verweisen.

Und was da fährt und kriecht gehört nicht in den Bereich der Polizei.

Ansonsten dürfte auf einer "Motorveranstaltung" auch niemand ohne zugelassenes Fahrzeug rumeiern.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: CompactO
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zwischen reinem Privatgelände und so einer Sache wie Tankstellengelände oder Mac-Doof ist aber ein gewaltiger Unterschied
(Zitat von: E36-Freak)



Das erklär mal bitte :-))

Privat ist Privat auch wenn "Gäste" raufkommen. Daher haben Gaststätten und Co. auch Hausrecht und können Dich ohne Weiteres des Grundstücks verweisen.

Und was da fährt und kriecht gehört nicht in den Bereich der Polizei.

Ansonsten dürfte auf einer "Motorveranstaltung" auch niemand ohne zugelassenes Fahrzeug rumeiern.

(Zitat von: SuMo-Driver)




Ist nicht ganz richtig,

Die STVO greift dann ein wenn auf besagtem Gelände das Schild vorhanden ist welches auf die STVO verweist. Ist dieses Schild NICHT vorhanden, können sie dich mal dezent am Zwieback kraulen...
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken
Autor: dipset
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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bin halt beim drive in schalter stehen geblieben und da ging mein handy. bin ran gegangen kurz telefoniert (paar sekunden) und anschliessend bestellt, bezahlt und dann waren die cops plötzlich da und meinten ich kreige ne anzeige wegen telefonieren. die haben mit sich nicht mal reden lassen.

ps: alles geschah so ca um 02:00 uhr nachts...
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
Autor: BMWStreetracer
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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Da fällt mir noch was ein :

http://bambusratte.com/text-drive-in.php
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: SuMo-Driver
Datum: 29.04.2007
Antwort:
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(ich revidiere mein Posting :-))

CompactO hat Recht :-))


Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 00:00:35
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E36-Freak
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Das Schild "StVO" alleine hat nix mit dem Charakter öffentlich oder nicht öffentlich zu tun, die Art des Geländes, für jeden zur Jederzeit zugänglich oder nur für einen eingeschränkten Personenkreis (z.B. Schranke) entscheidet über das Kriterium "öffentlich"

aber wem erzähle ich das, wissen ja eh alle schon Bescheid lol:-))
Autor: BMWStreetracer
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Das Schild "StVO" alleine hat nix mit dem Charakter öffentlich oder nicht öffentlich zu tun, die Art des Geländes, für jeden zur Jederzeit zugänglich oder nur für einen eingeschränkten Personenkreis (z.B. Schranke) entscheidet über das Kriterium "öffentlich"

aber wem erzähle ich das, wissen ja eh alle schon Bescheid lol:-))

(Zitat von: E36-Freak)




Lol
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Ich gestehe mal meine Unwissenheit ein :-)) (Erster Weg zur Besserung).

Das Ganze ist ja wirklich interessanter als gedacht >>

Dem öffentlichen Verkehr dienen also alle Flächen, die der Allgemeinheit mit Zustimmung des Berechtigten zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Für die Zustimmung kommt es auch nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die erkennbaren äußeren Umstände an. Auch ein Privatweg kann dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn er ohne Widerspruch des Verfügungsberechtigten zu Verkehrszwecken genutzt wird. Selbst frei zugängliche Parkplätze, bei denen Unbefugten die Benutzung durch Schilder untersagt ist, sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der StVO, wenn sie nicht erkennbar vom öffentlichen Verkehrsbereich abgetrennt sind.
<<

Demnach darf die Polizei so was wirklich durchführen.

Wenn aber McD das Licht ausmacht und den Laden abschließt, dann hättest Du es gedurft :-))

Siehe hier: http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htm
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E36-Freak
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Zitat:



Wenn aber McD das Licht ausmacht und den Laden abschließt, dann hättest Du es gedurft :-))

Siehe hier: http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htm

(Zitat von: SuMo-Driver)





Dann auch nicht..... es sei denn Euer MCD macht den Parkplatz mit ner Schranke dicht und Du bzw. ein bestimmter Kreis hat nen Schlüssel dafür....
Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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@ E36-Freak,

das wäre bestimmt ein strittiger Fall. Unter dem Link findest Du nämlich folgendes vom Gericht zu einer Tankstelle:

Nicht dem öffentlichen Verkehr dienen beispielsweise:

ein Tankstellengelände außerhalb der Öffnungszeiten, wenn der Tankstellenbetreiber seinen Willen erkennbar gemacht hat, für diese Zeiten keinen öffentlichen Verkehr zu dulden, z.B. durch Abstellen der Zapfsäulen und der Beleuchtung (OLG Hamburg) ...

Wenn also McD das Licht ausknippst und die Tür der Filiale abschließt, dann ist es ja quasi wie bei der Tankstelle.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Salaska
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Wußtet ihr das du das Handy nicht mal in der hand haben darfst *g*. Angenommen es kommt eine SMS, darfst nicht mal lesen.

Ist genauso dämlich wie Alkoholverbot beim Fahren. Sobal du am Steuer sitzt und auch nur den Zündschlüssel reinsteckst zum eventuell Musik hören (wenn du party mal mit alkohol länger ging) bist du dran. Wegen Alkohol am Steuer :-) cool gell.
BMW Z3 Roadster 2.8DV
Autor: E36-Freak
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Also rechtlich ist sowas eigentlich unstittig.....grundsätzlich hat der Pächter oder Besitzer auf dem Gelände Hausrecht (ist ja auch schon treffend erwähnt worden), der Parkplatz ist dann aber trotzdem öffentlich (auch wenn der olle Schalter dicht ist).
Obwohl ich ganz ehrlich sagen muss, das ich mir noch nie angemaßt hab, da jemanden auf dem Gelände anzuhalten wegen so einem sagen wir mal Furz...das mit den allgemeinen Öffnungszeiten ist da ohne Bedeutung...aber da geht es (bei mir zumindestens) auch um andere Sachen und nicht um son Popelzeugs....aber die Seite der Medaille hat bekanntlich ja auch immer zwei Seiten.
Autor: E92Lover
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Du darfst aber sagen, dass du das Handy von A nach B gelegt hast.
Autor: Salaska
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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nein darfst es nicht in der Hand haben, wenn es genau nimmst. Hab da schon gut mit einem Polozisten Pärchen rumgestritten glaub mir. Und mußte trotzdessen zahlen und pünktchen mitnehmen.
BMW Z3 Roadster 2.8DV
Autor: CompactO
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Ganz ehrlich... es hätte doch gereicht wenn se dir ne Verwarnung gegeben hätten, schon allein die Tatsache das man im Drive keinen Unfall an sich bauen kann (wer das schafft hat auch ne Strafe verdient), in der Relation zum Straßenverkehr. Man denen war echt langweilig.
So einen müsste man mal selber am Rohr erwischen und am besten noch im Dienstwagen.

Is doch kagge sowas.
Fahr doch ma hin und frag ob er die Anzeige net zurückzieht, ich würds machen.
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken
Autor: plop
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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also die gefährdung die an nem drive in vom handy ausgeht is schon nich zu unterschätzen finde ich...nu stell dir mal vor dir läuft da n kind vors auto und du kannst wegen der telefoniererei nich ausweichen oder bremsen...

die hatten wohl echt grad langeweile und schlecht geschissen den tag...


Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: LatteBMW
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Ja oder Du telefonierst und rollst mit volle Wucht gegen das Drive In Häuschen, kannst nicht mehr ausweichen und die Mitarbeiterin bekommt deswegen einen herzinfakt und läst deine Bestellung fallen...und das alles nur weil im McDrive rumprollst und mitn Handy telefonierst. Unverantwortlich sowas.
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Komisch finde ich, dass es nicht verboten ist seine Coke in der einen und seinen Börger in der anderen Hand zu halten...

Rutscht dir die Tomate mit Mayo aus dem Brötchen auf die Hose ist man eigentlich mehr abgelenkt als beim tel.
DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Mayo im Rock, Tomate auf dem Auge und den Bürger in der rechten Hand fällt klar unter §1(2):

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E36-Freak
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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......erfordert dann aber, das er beim Esschen seinem Vordermann raufballert, über die Rabatte mit singenden Reifen umpflügt oder sonst irgendwas passiert.....hätte ich gewusst das der Thread so lang wird, hätt ich glaube ich meinen Senf lieber nicht dazugegeben
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Wenn du aber mit ´nem Handy am Ohr anner Ampel stehst: - 40€, Punkt.

Wenn du mit nem Börger in der Hand an der Ampel stehst und mit der anderen Hand zur Coke greifst kann dir keiner was...

Wenn dir die Tomate auffe Hose fällt, du wild mit der Zunge versuchst die Tomate hochzusauegn und nicht auf die Straße guckst und *PENG* dann is klar...
DOC. WATSON

Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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@E36-Freak:
*LoL* Warum?
DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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OK, wenn §1 nicht greifen sollte (glaub ich aber schon), dann nehmen wir halt §3

§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Und mit zwei belegten Händen kannst Du allenfalls mit dem Knie lenken, aber ist das "Beherrschen" ??
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Streite dich nicht mit zweien, die beruflich damit zu tun haben

§3 ist es sicher nicht. Das bezieht sich auf die Geschwindigkeit.

Klar fährt keiner so ... mit beide Hände voll. Rauskellen würd ich so einen auf jeden Fall.
Aber du darfst es zumindest an einer roten Ampel, was du mit dem Handy nicht dürftest.

Und mit ner Automatik kannste fahren und Börger essen... DAS finde ich bescheurt im Vergleich zum Tel.verbot.

ICH tel. während der Fahrt ja nicht... ich kann das gar nicht. Bin ja keine Frau (Multitasking)

Bearbeitet von - Doc. Watson am 30.04.2007 18:24:35
DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Oh, ich streite mich gern :-))

Warum durfte er denn nicht Auto fahren ?? Wenn freihändig fahren erlaubt ist ??



Edit: Und bitte keine Spitzfindigkeit, von wegen:"weil er keinen Führerschein hatte".

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 18:48:21
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Wie wärs damit:

"Weil er tot ist"
DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Das war spitzfindig, ich habe die Konjugation jetzt angepasst :-))

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 18:51:03
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war

Darum dürfte Ray nicht fahren

DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Was ist den 107 ??

Egal, §23 behandelt aber nicht den "Mangel" körperlicher Eigenschaften, sondern alles was sich in und an dem Fahrzeug befindet (Ladung etc.) und den Fahrer nicht beeinträchtigen darf.

Ist die Brille jetzt eine Ladung ??
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Sorry... haste Recht...

107 soll die Nr. des Tatbestandes im Bkat sein... hab ich irgendwo im Netz gefunden.




DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Und eine ganz wilder Frage:

Es ist ja nicht verboten mit dem Handy zu telefonieren, wenn der Wagen steht (nicht parkt oder hält !!) und der Motor aus ist (mehr ist nicht gefordert).

Was ist nun, wenn ich an der Ampel stehe und den Motor abstelle (oder sogar ein neues Modell habe, das selber den Motor ausstellt), darf ich dann telefonieren ?? Woher will überhaupt der Polizist wissen, ob der Motor läuft ??

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 19:12:40
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: Doc. Watson
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Du denkst dir hier ja wieder die kurriosesten Ausreden aus?

Demnächst hör ich wieder:

"Aber Herr Kommissar, ich hatte doch den Motor aus."

Mal ehrlich, wer macht denn sowas an einer Ampel.

Für mich nimmst du, wenn du verkehrsbedingt wartend an einer roten Ampel stehst, egal ob Motor aus oder an am öffentlichen Straßenverkehr teil. Du musst ja schließlich ein Auge auf die Ampel haben.

Wenn du aber mit abgestellten Motor am Straßenrand stehst brauchst du dich auf nichts anderes konzentrieren.

N Fall für einen Richter.
DOC. WATSON

Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Sry, ich habe die Vorschriften nicht gemacht :-)) (Ansonsten hätte es so eine Gummibanddefinition auch nicht gegeben !!)

Und wie gesagt einige Modelle schalten selbstätig den Motor aus :-))

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 19:32:03
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: plop
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Zitat:



Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

107 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass
107.1 seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war

Darum dürfte Ray nicht fahren


(Zitat von: Doc. Watson)




also in meiner ausbildung atte ich einen tauben gesellen...90%seiner familie waren ebenfalls taub...

und die hatten alle n führerschein!

ob er wohl dann telefonieren darf während der fahrt?
gehör wird ja nicht beeinträchtigt...

macht zwar keinen sinn als tauber sich n fon ans ohr zu halten...aber is doch ma ne überlegung wert... ;)


Bearbeitet von - plop am 30.04.2007 19:33:02
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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^^
Das ist aber mal wirklich eine fetter Gedankengang !!

Respekt !!

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 19:38:36
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: E36-Freak
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Und eine ganz wilder Frage:

Es ist ja nicht verboten mit dem Handy zu telefonieren, wenn der Wagen steht (nicht parkt oder hält !!) und der Motor aus ist (mehr ist nicht gefordert).

Was ist nun, wenn ich an der Ampel stehe und den Motor abstelle (oder sogar ein neues Modell habe, das selber den Motor ausstellt), darf ich dann telefonieren ?? Woher will überhaupt der Polizist wissen, ob der Motor läuft ??

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 19:12:40

(Zitat von: SuMo-Driver)





hey Jungs, wir driften ab....hab keine Probleme damit, wenn jemand in seinem stehenden Wagen telefoniert, aber wenns los geht, dann sollte er das Ding schon wieder in die Konsole legen
Autor: SuMo-Driver
Datum: 30.04.2007
Antwort:
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Nun ja, die Autofahrer müssen sich halt anpassen.

Die Polizei stellt Mülltonnen auf, mit denen die Geschwindigkeit gemessen wird (so was kommt kurz nach den VoPos, die sich zum Blitzen immer hinter Erdhügeln versteckt haben).

Und der Autofahrer sucht sich die billigste Variante, wie er wegkommt :-))

Ein Geben und Nehmen in beide Richtungen !!

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 30.04.2007 19:42:59
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: psoli1
Datum: 01.05.2007
Antwort:
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da fällt mir langsam nur zu ein scheiß bullen

(habe langsam nämlich die schnauze voll von denen)
Autor: dipset
Datum: 01.05.2007
Antwort:
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ich weiss nicht was mit diesen scheiss cops los ist!! wegen jeder kleinigkeit wird man gef****!! (sorry)
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...




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Ende des Themas

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