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Ärger nach Fahrzeugverkauf - Geplaudere

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Beitrag von: Marco535
Date: 25.04.2007
Thema: Ärger nach Fahrzeugverkauf
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Hab mir letzen Jahr ja einen 740er iL gekauft. Durch unglückliche Umstände mussten die beiden Kats raus. War aber erst mal egal, weil das Auto wieder gelaufen ist. Und gelaufen ist der Wagen auch die kommenden 8 Monate ohne größere Schwierigkeiten. Hatte den Wagen jeden Tag im Einsatz.

Am 13.04. hab ich nun den Wagen verkauft. Das Auto wurde Probegefahren und soweit für o.k. befunden. Das mit den Kats und anderen kleineren, mir bekannten Macken hab ich dem Verkäufer selbstverständlich mitgeteilt, weil ich ja kein Abzocker sein will. Aufgrund der Mängel ging der Wagen für 1.300 € weg. Vielleicht hätte ich bei nem anderen Käufer mehr erzielen können, aber ich hatte offengestanden keine Lust und keine Zeit mehr mich damit zu beschäftigen.

Einen umfangreichen Kaufvertrag haben nicht gemacht, sondern eine handschriftliche Vereinbarung, in der er bestätigt das Fahrzeuge gekauft zu haben und das Auto bis 18.04. abzumelden.
Versicherung und Zulassung wurden auch von mir schon verständigt.

Auto wurde am Freitag gefahren und gleich mitgenommen. War ein riesen Heckmeck, die Käufer erst 900 € von dort abholen mussten und dann nochmal 400 von woanders. Also noch mal eben stundenlang rumgefahren.
War aber o.k. weil der Eindruck vom Käufer echt gut war. War ein netter Familenvater mit seinem Cousin. Der will den Wagen auch selber fahren und nicht fürn Export. War ja sogar bei ihm daheim bei Frau und Kinder.

So, am 16.04. ruft mich der Käufer das erste mal an und bemängelt, dass der Wagen nicht mehr richtig anspringt. Läuft äußerst unrund und geht gleich wieder aus. Da hat er schon rumgejammert. Es war mir zu diesem Zeitpunkt schon etwas peinlich, weil ich ja eigentlich das Fahrzeug in sonst guten Zustand verkauft habe. Ich bin ja auch vorher etliche 1000 km ohne Probleme gefahren. Hab dann im Internet etwas rumgesucht nach evtl. Mängeln die zu den Bild passen würden. Er wollte aber den Wagen zusätzlich noch in die Werkstatt bringen. Seither nix weiter von ihm gehört.

Gestern ruft nun sein Cousin, der beim Kauf dabei war und auch die Probefahrt gemacht hat, an und bittet darum, dass ich den Wagen wieder zurück nehmen soll.
Grund: In der Werkstatt wurde festgestellt, dass offenbar ein Querlenker defekt sein soll und die Kats ein Heidengeld kosten zu ersetzen. Außerdem soll angeblich die Klimaanlage nicht richtig laufen und die Heizung bläst oben immer warm.

Der Grund warum der Motor nicht mehr richtig lief lag im übrigen darin, dass kein Benzin mehr im Tank war. Offenbar ist die Lampe von der Reserveleuchte defekt. Wusste ich aber auch nicht, weil ich nie so weit runter gefahren hab.

Alternativ hat er mir nun vorgeschlagen, ich soll ihm 200 € zurück zahlen wegen den Mängeln. Vor allem aber wegen Kats.

Noch mal zur Erinnerung, ich hab den Wagen für 1.300 € hergegeben, das mit den Kats war bekannt, deswegen war er ja doch relativ günstig. Denn sonst, gerade im Innenraum, stand der Wagen TOP da.

Ich hab ihm nun sogar noch angeboten einen Satz Heizventile zu besorgen und ihn eine Adresse zu geben, wo es günstiger die Kats gibt.

Er besteht aber weiterhin auf 200 Rückzahlung oder Rückabwicklung des Kaufes. Abgemeldet hat er das Fahrzeug auch noch nicht deswegen. Läuft also immer noch auf mich für ca. 27 € in der Woche.

Juristisch hat er keine Chance, das ist ihm wohl klar und mir auch. Aber mich nervt es einfach, dass man ein Auto für 1.300 € kauft und offenbar erwartet, dafür ein Mängelfreies Auto dieser Klasse zu bekommen.

Meiner Meinung nach hat er nun gemerkt, dass der Unterhalt für sonen 740er doch etwas mehr ist als für nen Vektra den er vorher hatte und versucht nun irgendwie da wieder raus zu kommen.

Ich bin echt angefressen. Vor allem weil mal wieder die Vorurteile gegenüber Nichtdeutscher Autokäufer unterstützt werden. Und ich bin normal nicht so, aber das nervt mich richtig.




Antworten:
Autor: cxm
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Hi,

ich würde sagen, juristisch hast Du keine Chance, was den Verkauf angeht.
Ein wie von Dir beschriebener Besitzerwechsel wird als privater Gebrauchtwagenverkauf angesehen.
Damit wird vorausgesetzt, dass der Wagen zulassungsfähig ist.
Das ist er ohne KATs aber nicht mehr.
Du hättest Diese Mängel in den Kaufvertrag reinschreiben sollen.

Dass er den Wagen umgehend abmelden muss, ist klar, aber eine andere Baustelle.
Benachrichtige Zulassungsstelle und Versicherung, dass der Käufer den Wagen nicht abmeldet (Kopie von Vertrag dazu).

Du kannst ja anbieten, den Wagen zurückzunehmen und berechne eine km-Pauschale für jeden gefahrenen km.
Die steht Dir zu.
Vielleicht hast Du dann schon Ruhe, weil die Jungs schon etliche Euronen in den Wagen investiert haben.

Dass Du den Wagen mit Deiner Zulassung übergeben hast - selbst Schuld...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: stefan323ti
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Hä?
Wenn man von privat ein Auto kauft und im Kaufvertrag den ausgewiesenen Mängeln zustimmt muss der Käufer doch damit leben.

Wenn ich wem ein Unfallauto verkaufe wo der komplette Auspuff fehlt, kann der Käufer doch auch nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das Auto nicht zulassungfähig ist...
Genauso wenn man privat ein Auto ohne TÜV verkauft. Sobald der Verkäufer nen Vertrag unterschreibt wo das drinsteht, dann muss der sich drum kümmern wie er den Karren zulässt und nicht der Verkäufer.

Wäre ja genauso wie wenn ein Waffenhändler in den Knast für einen geht, dem er ne Waffe samt Munition verkauft hat und derjenige denn wen damit erschossen hat...
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: 332i-Machine
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Hi Marco535,

mach dir keine Sorgen wegen dem! Juristisch bist du auf der sicheren Seite!

Das du im Kaufvertrag aber nichts dazugeschrieben hast wegen Ummeldung/Abmeldung ist nicht so gut. Könnte für 'nen paar Probleme sorgen, falls er z.B. geblitzt werden sollte etc.
Durch deinen Kaufvertrag kannst du zwar nachweisen ab welchem Zeitpunkt das Auto in seinen Besitz übergegangen ist, aber sowas finde ich einfach nur lästig.

Ich find's unverschämt das Leute für 1.300,- EUR erwarten einen Neuwagen zu kriegen!
Autor: cxm
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Hä?
Wenn man von privat ein Auto kauft und im Kaufvertrag den ausgewiesenen Mängeln zustimmt muss der Käufer doch damit leben.




Hi,

korrekt, in dem o.g. Kaufvertrag (oder Bescheinigung) stehen aber keine Mängel drin.
Habe ich jedenfalls so verstanden.
Keine Mängel schriftlich festgehalten -> Definition -> Auto hat keine (größeren) Mängel
Mündliche Vereinbarungen kann man sich sonstwohin schieben.

Klar sind das Typen, die Marco535 nachträglich abziehen wollen.
Mit der Wischiwaschi-Papiervereinbarung stehen die Scheunentore dafür aber auch weit offen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: angry81
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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na ich freu mich schon, wenn ich meinen panzer verkaufe...omg

ich werd jeden müll aufschreiben! wenn ich dauernd sowas höre da kriesch plack
Autor: 187
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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ich würd das auto ihm auch nicht zurückgeben. bei alten autos passiert es halt mal das irgendwas kaputt geht.

wir haben damals meinen e36 gekauft von nem "bekannten" wo wir dachten den kann man trauen..

naja 98tkm runter gehabt 1650 euro.

naja 2 monate später lichtmaschiene kaputt (kohlen waren auch runter) also ab zum schrott ne lischtmaschine und halt neuen regler gekauft.

dann sind beide elek. fenster kaputt gegangen also das gestänge innendrin. dann fällt uns auf das er schon nen unfall hatte wo er nichts von gesagt hatte...


aber wie gesagt für 1650 euro kann man nicht meckern..

solche leute leben halt in ner falschen welt wenn se ein auto ohne probleme haben wollen müssen sie sich erstmal eins bauen.

und wenn er unbedingt dsa auto zurückgeben will nimm 1500 euro und gut ist. wenn er es nicht tut soll er dich nicht weiter belästigen und das auto sofort abmelden.
sonst stellst du ihm das in rechnung falls er das auto nit abmeldet
Autor: Marco535
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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In unserer schriftlichen Vereinbarung, nennen wir es mal Kaufvertrag, ist zumidest der Mangel mit dem Kat aufgeführt und auch vom Käufer zugesichert, dass das Fahrzeug bis 18.04. abgemeldet wird. So schlau waren wir schon.

Nur haben wir eben auf den 3 Seiten KV verzichtet in dem div. juristischen Details näher geregelt sind.

Dazu kommt noch, dass nur ICH ein Schriftstück habe. Der Käufer wollte keine Kopie von unserer Vereinbarung/Kaufvertrag. Er hat also nix schriftliches. Und als evtl. Zeugen, wenns nötig werden sollte, nur seinen Cousin.
Ich hätte als Zeugen noch meine Freundin, mit der ich nicht verheiratet bin.

Tjo, leider isses wirklich so, dass ich selber schuld bin den Wagen mit Zulassung verkauft zu haben. Normal mach ich sowas nicht, weil die meisten Autos die ich verkauft hab in den Export gingen und ich da sicherlich nicht mit Zulassung die Autos hergebe.
Da er, und das glaub ich ihm auch uneingeschränkt, das Auto ja selber fahren will/wollte, hab ich mich breit schlagen lassen. Hätte auch nicht damit gerechnet, dass das Fahrzeug so schnell verkauft wird.
Autor: Marco535
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Zitat:




und wenn er unbedingt dsa auto zurückgeben will nimm 1500 euro und gut ist.
(Zitat von: 187)




Das wär doch ne Sache. Ich nehm das Auto zurück und nehme auch noch 1.500 € von ihm. Darauf würde ich mich doch sofort einlassen :-)
Autor: burschebalu
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Also wenn im KAufvertrag drin steht , dass Du den Wagen ohne Katalysatoren verkaufst , dann muß der Käufer damit leben.

Aber , beim nächsten mal solltest Du reinschreiben, dass Du das Fahrzeug als Defektes BAstlerfahrzeug verkaufst!
Und das Du laut dem neuen EU Gesetz keinerlei Garantie und Gewährleistung gibst !
Ich habe immer noch reingeschrieben (mit defkten Motor, obwohl der heile war)

Bei Kauf von Privat an Privat kann man dieses Gesetz mit der Angabe im Vertrag ausser Gefecht setzen.

Weiß nicht , ich würde Ihm das Geld geben und die Kiste nach Begutachtung wieder zurück nehmen.
Ansonsten könntest Du Juristisch vielleciht doch ein paar Probleme bekommen!

Ich verkaufe Grundsätzlich kein Auto an Zigeuner oder an anderweitige liebenswürdige ausländische Mitbürger!

Den letzten Peugeot 106 meiner Frau habe ich zwar einem Türken verkauft , der war aber total nett und ich habe die ganzen Einzelheiten in den Kaufvertrag reingeschrieben um 100% auf der sicheren Seite zu sein !
Autor: cxm
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Zitat:


In unserer schriftlichen Vereinbarung,..., ist zumidest der Mangel mit dem Kat aufgeführt und auch vom Käufer zugesichert, dass das Fahrzeug bis 18.04. abgemeldet wird.



Hi,

dann sach datt doch!
Damit bist Du logischerweise auf der sicheren Seite.
Mach 'ne Kopie von dem Wisch und schick sie dem Typen zu, damit er sich mal übersetzen lassen kann, was er da unterschrieben hat.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: angry81
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Mach 'ne Kopie von dem Wisch und schick sie dem Typen zu, damit er sich mal übersetzen lassen kann, was er da unterschrieben hat.
(Zitat von: cxm)




nana, höre ich da eine klitze kleine rassistische bemerkung raus? :p

aber so mach dat ma...dann hat er keene chance ;)
Autor: 187
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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^^ oh falsch ausgedrückt :) nein dann soll er dir noch 200 euro drauf legen für die benutzung des autos :) so wars gemeint.. ich weiss wieder nicht wo ich mit meinen gedanken war als ich das geschrieben habe :)
Autor: theblade
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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warum habt ihr sows eigentlich nicht korrekt gemacht?! autokauf/-vekauf immer mot vollständiogen Vertrag!!!

nen kaufvertrag gibs über all als muster! bei mobile.de, autoscout in der AutoBild etc !


da hättest du schön die mängel usw aufschreiben könenn mit datum uhrzeit und was weis ich und der Typ könnte dich jetzt kreuzweise ...


Bearbeitet von - theblade am 25.04.2007 11:54:49
Autor: 332i-Machine
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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@Marco535:
Wenn das so ist, dann beachte ihn einfach gar nicht weiter! Weder aus Mitleid noch sonst irgendwie!

Du bist absolut auf der sicheren Seite, keiner kann dir was!
Autor: BMW-86
Datum: 25.04.2007
Antwort:
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@ marco535

hast du in dem (nennen wir es Kaufvertrag) auch nicht die Privat Garantie ausgeschlossen? Dann siehst es nicht soooo gut aus! Solltest du Ihn zurücknehmen auf jeden Fall die KM Nutzung und die 27 flocken pro Monat von den 1300 abziehen.




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Ende des Themas

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