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Frage wegen Sondererlaubnis vor 18 fahren - Geplaudere

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Beitrag von: R316i
Date: 18.04.2007
Thema: Frage wegen Sondererlaubnis vor 18 fahren
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Hallo, ich hab folgende Frage, mein Bruder macht den Führerschein mit 17 und fängt im Sommer, wenn er 17 ist an zu arbeiten. Nur das Problem ist das dahin kein öffentlicher Nahverkehr besteht. Jetzt wäre meine Frage: Es gibt ja die Ausnahmeregelungen, das solche Fälle eher fahren dürfen, also nur von Zuhause zur Arbeit, das ist klar. Ich will nichts ergaunern nur ist es echt problematisch den dahin und wieder zurückzukriegen. Hat jemand nen Idee wie ich das am dümmsten anstelle ;-)??? Für Tipps wäre ich echt dankbar

Gruß Rolf
Ich hab eins gerafft und eins kapiert...
...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!!


Antworten:
Autor: BMW-86
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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Alternative Rollerfahren oder 125er..! Hab ich auch gemacht mit 16/ 17 als ich n fahrbaren untersatz brauchte..
Man kann aber (nicht zu 100% sicher) auch bei zuständigen Landkreis einen Antrag stellen, das man auch mit 17 Auto fährt.. Vorraussetzung sind meine ich u.A. das du recht abgelegen wohnst, keine ÖPNV Verbindung hast und min. X Km von der Arbeitsstelle entfernt wohnst..

Einfach mal beim Landkreis fragen

mfg
Autor: R316i
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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Hmm ja ok stimmt frag ich da mal. Roller wäre doof jetzt extra noch für ein Jahr alles kaufen und bezahlen? Naja ich frag da mal dank dir schonmal
Ich hab eins gerafft und eins kapiert...
...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!!
Autor: BMW-86
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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Hihi- grad gesehen kommst aus WTM..! Also der Punkt "Abgelegen wohnen" trifft ja schon mal zu!! *gg* Ach herlich..!! (is quasi um die ecke)

Wie wäre es alternativ. Begleitendes Fahren machen. Dann darf er mit 18 sofort Autofahren und jetzt Roller fahren.. Kostet nichts mehr dann weil Roller Klasse is ja bereits inbegriffen.. und wertverlust bei Roller is ziemlich gering!!
Autor: R316i
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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He echt wo kommst den her??
Hmm ja dies Begleitete Fahren macht er grad. Nur das Problem ist es kann ja nicht 4mal am Tag da einer mithin, wegen Zeit etc und öpnv gibts dahin nicht
Ich hab eins gerafft und eins kapiert...
...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!!
Autor: BMW-86
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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Ähm gut 50km südlich in WST.! Hab in WTM mein erstes Auto gekauft (das waren noch zeiten *g*)

Ja aber wenn er Begleitendes Fahren macht hat er nen Führerschein´mit dem er auch ohne eine Dritte Person Roller fahren darf.. D.h. er braucht nicht extra für ein Jahr Rollerschein machen und müsste später nochmal Autoschein machen sondern darf wenn er 18 is sich sofort ins Auto setzten.

Heißt: 1x Schein machen und Kohlen ausgeben und dafür sofort Rollerfahren dürfen und später automatisch Autofahren dürfen..! =NULL zusatz kosten und alle sind Glücklich!
Autor: R316i
Datum: 18.04.2007
Antwort:
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Hey wst ja da hat ich al ne sehr gute Freundin. Hmm stimmt hab ich noch nicht drangedacht, Frag ich morgen mal nach danke schonmal
Ich hab eins gerafft und eins kapiert...
...es wird nicht geschafft, es wird delegiert!!!
Autor: Fabricio
Datum: 19.04.2007
Antwort:
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Also ich hab die Genehmigung damals mit 17 bekommen, ist jetzt 15 Jahre her und das war kein Problem. Öffentliche Verkehrsmittel hätten mich frühestens um 5min nach 6 Uhr zum Arbeitsplatz gebracht und ich musste mich dort noch umziehen. Entfernung war ca. 20km und ich bin mit 16 zunächst mit der 80er hingefahren, hab aber als zusätzliche Begründung angegeben, daß ich einmal im Winter nen schweren Sturz wegen Glatteis hatte. Hat glaub insgesamt 4 Wochen gedauert bis es nach Antrag durch war. Der freundliche Mitarbeiter vom STVA hat mir sogar bei dem Antrag geholfen. Wenn du noch was bestimmtes wissen willst, sag Bescheid. Es steht jetzt bei mir noch im Führerschein unter Bemerkungen eingetragen und ich durfte nur zu den angegebenen Zeiten von zu Hause zur Berufsschule, zum Arbeitsplatz und zurück. Natürlich musste ich ab und an Umwege machen ;-) Aber das würd ich net empfehlen, wenn du da keinen guten Grund hast oder es beweisen kannst, ist der Lappen wech.
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