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ebay - was tun wenn sich Verkäufer nicht meldet?? - Geplaudere

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Beitrag von: StyrianBMW
Date: 16.04.2007
Thema: ebay - was tun wenn sich Verkäufer nicht meldet??
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Hallo.
Ich hab am Abend des 1. Aprils 2007 etwas bei ebay ersteigert. Hab den Verkäufer mehrmals angeschrieben doch bis heute keine Antwort von ihm erhalten. Er hat mir keine Kontodaten oder sonst was gegeben.

Jetzt wollte ich den Käuferschutz einschalten, doch da wird zu allererst gefragt wann ich den Artikel bezahlt habe, doch ich konnte ihn ja nicht bezahlen, da ich keine Kontodaten habe... Was mach ich jetz? ich stuf das nicht als Aprilscherz ein, denn nicht, dass der Verkäufer mir irgendwann mal eine negative Bewertung gibt weil er grad lustig ist und sich gedacht hat mir ist es e egal ob ich den Artikel bekomm oder nicht.

Kann man sich so auch irgendwie an ebay wenden? Ich möchte den Artikel eigentlich haben.
Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!


Antworten:
Autor: Maveric
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Wenn er ihn dir nicht geben will dan gibt er ihn dir nicht. Wenns privat ist. Auch so würd ich mir dann lieber nen anderen verkäufer suchen. Da kannste sonst nix machen.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: black--cell
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Schick eine Email an Ebay - ein Kauf ist für beide Seiten verpflichtend!

Wenn er sich dann nicht meldet bekommt er von Ebay eine Verwarnung... mehr kannst Du da wohl nicht machen... aber es ist ein gutes Druckmittel...

Viell. hatte er einen schweren Unfall oder so das er nicht antworten konnte...
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Autor: StyrianBMW
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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hallo.
Habe soeben nach Suchen auf der ebay Seite eine Möglichkeit gefunden mich so an ebay zu wenden.
habe denen jetzt mal eine e-mail geschrieben.

so einfach kann es aber nicht sein, dass wenn er mir den Artikel nicht geben will er ihn mir einfach nicht gibt. Es ist doch ein gütliger Kaufvertrag zustande gekommen und Verträge sind einzuhalten. Daher hoff ich von ebay ein bissel unterstützt zu werden.


Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!
Autor: Maveric
Datum: 16.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Schick eine Email an Ebay - ein Kauf ist für beide Seiten verpflichtend!

Wenn er sich dann nicht meldet bekommt er von Ebay eine Verwarnung... mehr kannst Du da wohl nicht machen... aber es ist ein gutes Druckmittel...

Viell. hatte er einen schweren Unfall oder so das er nicht antworten konnte...

(Zitat von: black--cell)




Naja. Aber nur auf dem papier und das ganze ist wie kaugummi.
Was ist wenn man es ausversehen kaputt macht. Und schon hat es sich erledigt mit BINDEND. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: StyrianBMW
Datum: 17.04.2007
Antwort:
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Bezüglich des Kaputtmachens:
wenn er den Artikel vor Ende der Auktion kaputt gemacht hätte, müsste er das mitteilen, da dann der Artikel der Beschreibung abweicht. Nachdem die Auktion abgelaufen ist gehört der Artikel nicht mehr ihm. Es fehlt zwar noch die Übergabe doch gehört der Gegenstand schon mir. Sprich wenn er jetzt den Gegenstand kaputt gemacht hätte, dann würde mir, wenn der Gegenstand jetzt mehr Wert ist als bei ebay ersteigert der Verkäufer den Restbetrag zahlen.
Nur nützt mir das ganze nichts, wenn ich keine Daten von ihm habe.
Freu mich aber trotzdem über die rege Beteilung am Beitrag von dir Maveric, ganz unrecht hast du e nicht mit dem Kaugummi ;-)
Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!
Autor: pedro23
Datum: 17.04.2007
Antwort:
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Wenn er es nicht verkaufen will, dann macht er das nicht. Egal wie es rechtlich aussieht, rechtliches sind nur schwarze Buchstaben auf weißem Papier und grad bei Kaufverträgen kann man viele Lücken finden um sich rauszureden.

So wie Mav gesagt hat, Artikel ist kaputt gegangen beim Verpacken (z. B.), klar gehört jetzt eigentlich dir der Artikel, daber da du ihn nicht bezahlt hast (noch nicht), kann er sagen dass du als Entschädigung dein Geld behälst und gut ist. Ich meine es gibt genug bei Ebay die etwas nicht verkaufen wollen weil es zu billig versteigert wurde und wer will es wirklich 100%ig drauf ankommen lassen mit Anwalt und Co. wenn er den Artikel nicht verkaufen will. Solange du nichts überwiesen hast, würde ich die Sache Ebay melden, ihn verwarnen lassen und dann vergessen wenn er noch immer nicht verkaufen will.

Hatte aber mal einen Käufer der was ersteigert hat und nicht überwiesen, hat sich auch nie auf Mails und Co. gemeldet, hatte ja seine Adresse, der war aber aus Berlin (zu weit weg) also hab ich noch kurz gewartet und irgendwann meldete er sich. Er hatte einen Unfall, lag im Krankenhaus und konnte halt nicht ins Internet, hat dann aber sofort bezahlt und sich über den Artikel gefreut.

Also nicht immer gleich was schlechtes erwarten, aber oft ist es leider so.




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