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wie auto abmelden nach Verkauf - Geplaudere

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Beitrag von: Tobi83
Date: 09.04.2007
Thema: wie auto abmelden nach Verkauf
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hi Jungs. Werde morgen vllt schon mein Auto verkaufen. Der Käufer kennt das auto nun nach mehreren Bildern und videos. Er will ihn unbedingt haben nur müssen wir nochmal über den Preis sprechen. Nun zu meinem Problem. WIe melde ich das Auto ab wenn ich keine Papiere mehr dafür habe? Brief nimmt er ja dann mit wenn ich das geld habe. Würde ja bei meiner Versicherung fragen nur habe ich da morgen keine zeit mehr für.
jetzt im e46 coupe unterwegs!!!


Antworten:
Autor: Born_to_Drive
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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er fährt doch sicher mti deinen kennzeichen nach hause! und da wird er das auto auf scih UMMELDEN! somit ist das auto auf ihn angemeldet und gleich zeitig für dich abgemeldet! also verkaufen und das wars für dich! steht auch meistens im kaufvertrag, dassder käufer das fahrzeug innerhalb einer woche ummelden muss!
Wer das liest ist doof! xD
Autor: Snake696
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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ich würde ohne abmeldung kein auto mit geben...

da würde ich an deiner stelle gleich morgen früh zu zulassungstelle fahren und den wagen abmelden,wenn das WIRKLICH alles sicher steht mit dem verkaufen ...


Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Autor: Tobi83
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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ja erzählen kann man viel. Werde natürlich die eit der übergabe festhalten auf dem vertrag und erklären das ich danach nix mehr mit dem fahrzeug zu tun habe. ok danke.
jetzt im e46 coupe unterwegs!!!
Autor: Snake696
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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manche leute faren erst mal 2 wochen spatzzieren und parken falsch vieleicht werden die auch mal geblitzt,und du bekommst dann eine schöne rechnung....


Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Autor: Born_to_Drive
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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Zitat:


ich würde ohne abmeldung kein auto mit geben...

da würde ich an deiner stelle gleich morgen früh zu zulassungstelle fahren und den wagen abmelden,wenn das WIRKLICH alles sicher steht mit dem verkaufen ...



(Zitat von: Snake696)




und dann kommt der typ und kann nich nach hause fahren! ich habe es bis jetzt immer so gehandhabt! gab nie probleme! selbst wenn er geblitzt wird oder sonstw as für ne scheiße macht, du hast ein dokument darüber, dass das fahrzeug verkauft wurde an dem und dem datum zu der und der zeit!
Wer das liest ist doof! xD
Autor: Snake696
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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Das ist richtig...

ich würde zusätzlich noch ein vertrag machen,das der denn wagen bis XX.XX.2007. abmeldet/ummeldet.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Autor: Tobi83
Datum: 09.04.2007
Antwort:
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hab mir nen mustervertrag bei mobile kopiert. da steht drin das der Käufer zusichert das das auto nach spätestens 2 tagen ab bzw umgemeldet wird.
jetzt im e46 coupe unterwegs!!!
Autor: Snake696
Datum: 10.04.2007
Antwort:
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ja das ist doch was ....

dann kannst du es verkaufen...

aber was willst du dir dann kaufen ....??????
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 10.04.2007
Antwort:
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würde auch abmelden. hatten damals nen t4 in den ruhrpott verkauft. da war auch festgehalten, dass der wagen innerhalb 3 tagen abgemeldet sein müsse. haben sie aber nicht gemacht. ging zum anwalt und der meinte auch, immer abmelden!
hatte mal son schreiben, mit verhaltensregeln beim verkauf von fzg. hab ich aber leider gelöscht! :-(
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: Tobi83
Datum: 10.04.2007
Antwort:
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es wird kein bmw. Soviel kann ich sagen. Wenn ich hier mein nächstes Auto äusser werde ich wohl gesteinigt. Aber ein bmw kommt danach dann auch wieder. Hab einfach nur lust auf nen schönes Sommer/ Funauto. Danach mal sehen. Aber bestimmt wieder ein BMW.
jetzt im e46 coupe unterwegs!!!
Autor: Rafnick
Datum: 10.04.2007
Antwort:
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Du könntest zusätzlich noch ne Kopie des Kaufvertrages bei deiner Zulassungsstelle vorzeigen. Die nehmen das dann auch auf. Auf keinen Fall einfach drauf vertrauen das der neue Besitzer sich kümmert > hab da schon so schlechte erfahrungen mit.........
Die Ehe: Ein Ring sie zu knechten, sie alle zu finden, ins dunkel zu treiben und auf ewig zu binden!
Autor: pedro23
Datum: 10.04.2007
Antwort:
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Da hab ich doch was für dich, hol dir den Kaufvertrag der DA Direkt, ist super!

Hier der Link zur .pdf Datei: Kaufvertrag

Seite 1: Für den der das Auto kauft
Seite 2: Für dich selber
Seite 3: Für den der das Auto kauft
Seite 4: Für dich, musst dann nur noch ein Fax zur Zulassungsstelle (oberer Teil) und ein Fax zu deiner Versicherung (unterer Teil)

am Besten ist du rufst bei der Zulassungsstelle und Versicherung vorher an und kündigst das Fax an, können die schneller zuordnen auch wenn Name und Co. drauf stehen.
Dann passt da normal alles, kannst ihm das Auto angemeldet mitgeben.

Das schöne ist, den Kaufvertrag kannst du auch direkt am Computer ausfüllen, musst nicht mit einer "Unschönschrift" rumprobieren :).

Mal was anders, kann ich dich fragen für wieviel du das Auto verkauft hast (wenn du ihn morgen verkaufst)? Kannst mir ja eine PN schicken wenn du willst, würd mich nur mal so interessieren.

Bearbeitet von - pedro23 am 10.04.2007 03:38:05
Autor: Tobi83
Datum: 10.04.2007
Antwort:
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hi. so hab noch ein paar fragen wegen autoverkaufen. nehme diesen thread weil ein anderer nicht lohnt. Thema sachmangelhaftung. Da ich in den motor nicht reingucken kann und auch keine bühne habe damit man mal gucken kann was unten so los is. Mal angenommen das getriebe süfft und so. Käufer guckt nicht wirklich drunter und schaut sich das auto lange an. Std ca. im innenraum aussen. finde ein paar mängel die den preis noch drücken. sagt letztendlich ok wir nehmen den wagen und preis steht und er unterschreibt den vertrag wie es sich gehört. Sachmangelhaftung ausgeschlossen und gut. Jetzt steht da was von "dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche". Was fällt unter Schadensersatzansprüche. Will nämlich ausschliesen das der Käufer nach ein paar tagen kommt udn sagt ne wollen wir nicht mehr haben.
jetzt im e46 coupe unterwegs!!!
Autor: joecrashE36
Datum: 13.04.2007
Antwort:
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Das bedeutet nur dass bei "arglistig verschwiegenen Mängeln" z.B. Motorschaden
z.B. Hoher Ölverbrauch wegen Verschleiss,
Lagerschaden,ZKD durchgebrannt oder Getriebe
-/Unfallschäden<--wichtiger Punkt.
Zitat : "Informieren sie den Käufer im Vertrag(schriftlich) über etwaige Mängel oder Schäden des KFZ insbesondere über Unfall-
schäden.Nach der Rechtsprechung muss der Verkäufer auch geringfügige Unfallschäden
ungefragt offenbaren."
Also: Alles erzählen und im Vertrag fest-
halten was ihr bei der Besichtigung seht.
Auch ein Dekra oder ADAC-gutachten macht sich gut.Je nach Fahrzeugwert natürlich.Bei einer 250tkm "Krücke" für 1000Eu natürlich eher nicht..
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !




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