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Verfolgungsjagden - Geplaudere

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Beitrag von: Rekrul
Date: 04.04.2007
Thema: Verfolgungsjagden
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Moin,

habe nen Kumpel der von den Schnüfflern abgehauen ist. (erfolgreich!!)

Wenn die sein Kennzeichen haben, muss er dann nicht mit derben Konsequenzen rechnen?
Sind ja leider nicht in Stockholm.

Ich meine hier in meiner Gegend hätte ich ja fast mit meinem 1,6er chancen.(eher ironie ;)

Schon jemand Erfahrungen gemacht mit sowas? Würd mich echt interessieren!


Antworten:
Autor: Serial-Thriller
Datum: 04.04.2007
Antwort:
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wenn sie nicht gefilmt haben dann passiert nix... haben ja quasi kein beweis und garnix..

Hatte ich auch schonmal vor nem halben jahr...

Allerdings war das fahrzeug von aussen kein offizieles polizei fahrzeug... bei den regulären streifenwagen weiss ich net ob die von haus aus volle video austattung haben oder ob das nur die AB polizei hat...
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Autor: Doedelhai159
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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naja, wenn mans drauf ankommen lässt und vor gerichtziehen will und 2 polizisten sagen aus das sie ihn verfolgt haben. dann wird man es schwer haben vorm richter.

gab mal ein fall, da is jemand an einem stehenden bus vorbeigefahre mit normaler geschwindigkeit(wir erinnern uns, erlaubt ist ja nur schrittgeschw.) ein polizist hat das gesehn und sein nummernschild aufgeschrieben.
vor gericht hat der richter der polizei recht gegeben mit der begründung, ein polizist is sehr wohl in der lage zu unterscheiden ob ein auto schrittgeschwindigkeit fährt oder nicht.

polizisten genießen also große glaubwürdigkeit vor gericht. wenn er aber ein alibi hat, dann kann man immernoch behaupten der hat sich dann wohl mit dem nummernschild vertan, muss jemand anderes gewesen sein.

aber ich sag mal. selber schuld. wer vor der polizei abhaut wird wohl dreck am stecken haben und wenn man scheiße baut sollte man dazu stehen und die strafe wie ein mann hinnehmen, risiko das man danach noch belangt wird is sehr groß. aber dann kommts eben richtig dicke
ich bin eine butterblume
Autor: Rekrul
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Wenn auf einer gut übersichtlichen, gut ausgebauten Straße 40kmh Grenze ist, (ja kein spaß 40er grenze, sowas gibts echt nur in Hannover-Linden!) ist das für mich volksverarschung, keine Scheiße baun.

Ich halte euch mal auf dem Laufenden falls die nächsten Wochen was kommt.

PS: @Doedelhai159: mit deinem 328 würde ichs maybe riskieren
Autor: burschebalu
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Im Notfall kann Er auch sagen, Er hat das Fahrzeug innerhalb der Verwandtschaft verliehen und ist zu diesem Tatzeitpunkt nicht gefahren.

Wenn die Bullerei aber sein Kennzeichen hat, dann stationieren die schon mal ein Streifenwagen vor seiner Haustüre !

Dann steht notfalls Aussage gegen Aussage, wenn jetzt zwei seiner Kumpels behaupten, dass die mit Ihm zusammen waren , dann wird der Fall zu den Akten gelegt!
Autor: Obi-Wan-325coupe
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Wollte gerade mal sagen...wer sagt denn das er gefahren ist???
Nicht, dass ich das jetzt toll finde sich irgendwelche Verfolgungsjagden mit den Grünen zu liefern, aber an seiner Stelle würde ich sagen, dass das Fahrzeug in der Familie und unter Kumpels frei zur Verfügung steht und er nicht gefahren ist / auch nicht weiss wer gefahren sein könnte.

MfG Obi
Autor: CompactO
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Das mit dem "entkommen" vor der Rennleitung gibts doch nur in USA und sowas dacht ich?
Nen Bekannter von mir is auch (vor längerer Zeit) vor den Herrn geflüchtet, standen allerdings scho vor seiner Haustür ;)
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,


Mitglied der Syndikat Region Franken
Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Die normalen Streifenwagen haben keine Videoüberwachung und wer ist denn bitte so bescheuert und fährt gleich nach Hause, nachdem er so eine Aktion gestartet hat..., wenn sie das Kennzeichen nicht haben, Glück gehabt, wenn sie das Kennzeichen oder nur Fragmente haben, auch Glück gehabt. Wenn sie das Kennzeichen haben und aber nicht gesehen haben, wer gefahren ist...auch Glück gehabt. Die meisten hauen ab, weil sie besoffen sind, Drogen genommen oder keine Pappe haben, man sieht sich immer zweimal im Leben

Bearbeitet von - e36-freak am 05.04.2007 08:44:25
Autor: gretel
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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War da nicht was von wegen die müssen den Fahrer zweifelsfrei feststellen.

Bei bekanntem Kennzeichen kommen die doch zum Halter und fragen wer gefahren ist. Kann er keine auskunft geben oder gibt er keine, kann ihm ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

so oder so ähnlich

gruß
gretel
Blond ist eine Haarfarbe und keine geistige Behinderung!
Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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es kommt halt immer drauf an, wie sich die Sache gestaltet hat, sind die Kilometerweit hinter ihm hergefahren oder ist er einfach vor einer Kontrolle umgedreht und abgehauen. Wenn ihm da ein Vorwurf gemacht werden kann, dann sind diese Auflagen sicherlich möglich (beim 1. Mal aber eher unwahrscheinlich)
Autor: si-78
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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bei uns in der gegend habe ich jetzt schon 2 von diesen neuen passat kombi schleudern gesehen,die beide schon ne kamera rin haben,in höhe des spiegels,da hab ich mich schon gewundert,kurz darauf hab ich ein bericht gelesen wo drin stand das die neuen streifenwagen alle mit kamera ausgestattet werden, dabei geht es nicht um verfolgungsjagden bzw denke ich auch aber es ist wohl eher der fall so war es erklärt,das wenn man einen einsatz hat oder eine verkehrskontrolle macht das ding wohl mitläuft und so das ganze geschehen von hinten im blick hat und notfalls auf video.
Autor: Doedelhai159
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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fahrtenbuch gibs nur für firmenwagen, nicht für privatfahrzeuge.

und wenn die den halter ausmachen,ist es äußerst unglaubwürdig, das man nicht weiß wer mit dem eigenen auto gefahren ist. das ist ein grund für eine vereidigung. und wer dann loch lügt... hut ab.
ich bin eine butterblume
Autor: PT
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Zitat:

fahrtenbuch gibs nur für firmenwagen, nicht für privatfahrzeuge.



Das ist nicht ganz richtig.

Bei nem Bekannten wurde das Fahrzeug von vier Familienmitgliedern genutzt und bei nem Strafzettel konnte schwer ermittelt werden,wer nun letztendlich gefahren ist?

Die bekamen auch eine Fahrtenbuch-Auflage.

Wann,wielange gefahren?
Mir wünscht ein jeder was er will.
Und Gott geb ihm dreimal so viel.

Autor: E36-Freak
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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Fahrtenbuchauflagen von der Verwaltungsbehörde gibt es sehrwohl auch für Privatleute
Autor: Doedelhai159
Datum: 05.04.2007
Antwort:
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wuas? hab ich ja noch nie gehört.

die wollten mal einem kerl eins aufzwängen, und der hat einfach gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist. darauf musste er auch keins führen. (war ein student dessen mitbewohner das auto mitbenutzthat, kam mal bei automotorsport)
ich bin eine butterblume
Autor: Sally
Datum: 06.04.2007
Antwort:
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Wenn die das Kennzeichen haben, dann kommen sie zum Halter. Und wenn der zwar sagt, daß er den Wagen nicht gefahren hat, aber nicht sagen kann, wer gefahren ist, dann ist der trotzdem dran. Du bist einfach für Dein Auto verantwortlich. Fertig aus und Schluß.
Ich habe keine Ahnung, ob alle neuen Wagen diese schicke Vidioüberwachung haben, aber ich denke schon.

Mal ehrlich, wie bescheuert klingt das denn? Hier ist mein Alibi und die Beamten sagen, daß ist ein BMW mit dem und dem Kennzeichen und vielleicht haben die die Farbe noch erkannt. Dann müßte es schon ein super Zufall sein, wenn es einen ähnlichen BMW mit verwechselbarem Kennzeichen gibt.

Abwarten und Teetrinken, weil ein Polizist alleine reicht eigentlich bei Gericht nicht mehr aus.

Ich als Frau kann wenigstens sagen, daß ich mich verfolgt gefühlt habe. Vor allem nachts und wenn die in Zivil sind. Da würde ich nicht einfach anhalten lassen. So´ne blöde Kelle kannst Du Dir sonst wo her organisieren. Das kann ja sonst wer sein und dann sind meine Autoteile in Polen oder was. Ne.

Autor: SuMo-Driver
Datum: 06.04.2007
Antwort:
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Sry,

wenn Dich niemand direkt anhalten kann, dann Peng.

Allenfalls die BlaBla Strafen kann er bekommen. (Falsch geparkt ..)

Aber personifizierte Strafen ohne Nachweis ?? Ne im Erstfall nie !! Danach per Fahrtenbuch.
Die Polente kann nicht mal bei Verdacht der Fahrerflucht etwas unternehmen (Tür eintreten oder so).

Soll kein Anreiz sein !!
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: burschebalu
Datum: 06.04.2007
Antwort:
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Fahrtenbuch wird erst bei der zweiten Nichtermittlung des Fahrers auferlegt !
Na und , das Fahrtenbuch ist Kennzeichenbindend, dann gehst Du halt zur Zulassungsstelle und meldest die Karre auf Deine Frau , Mutter oder sonst wem um.
Autor: juhy84
Datum: 06.04.2007
Antwort:
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Zitat:


Das mit dem "entkommen" vor der Rennleitung gibts doch nur in USA und sowas dacht ich?
Nen Bekannter von mir is auch (vor längerer Zeit) vor den Herrn geflüchtet, standen allerdings scho vor seiner Haustür ;)

(Zitat von: CompactO)




Falsch......

Ist mir auch schon passiert das die mir hinterher sind auf der A92 bei Freising.

Hab mich schön durch den Verkehr gemogelt und die kamen mir nicht hinterher (man sieht ja im TV immer, das es ihnen oft "zu gefährlich und halsbrecherisch und hirnrissig" wird)

Das war mit meinem ersten Auto mit 18 und der war auf meinen Dad zugelassen, die konnten nicht sagen wer gefahren ist, also auch nix machen.
Hätten sie mich angehalten...................


The good old hockey game
is the best game you can name,
and the best game you can name
is the good old hockey game.






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Ende des Themas

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