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Nicht eingetragen - Fahrverbot? - Geplaudere

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Beitrag von: Elix101
Date: 29.03.2007
Thema: Nicht eingetragen - Fahrverbot?
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Hi!
Ich hab auf meinen BMW neue Felgen aufgezogen und fahre jetzt zur Zeit ohne TÜV-Eintragung rum, weil ich noch das bestellte Fahrwerk einbauen und dann alles zusammen eintragen lassen will...Frage: was droht mir, wenn mich die Cops jetzt anhalten?? Ich hab gehört 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot!?! Wenn das der Fall sein sollte, werd ich sofort wieder umstecken...oder gibt das vielleicht nur Verwarnung?


Antworten:
Autor: BMWStreetracer
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Wenn du an einen gerätst der einen schlechten Tag hat , fährst du keinen Meter mehr weiter !
etwa ein CSL...?

LAUNCH TIME CREW 2006
Autor: P3rf3ct10n
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Is das legal zum Tüv eintragen zufahren?! Muss man dann nen Termin vorweisen?!
Autor: TechN9ne
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Zitat:


Is das legal zum Tüv eintragen zufahren?! Muss man dann nen Termin vorweisen?!

(Zitat von: P3rf3ct10n)




Streng genommen darfst du erst beim Tüv die Dinger Montieren, aber wenn du am selben Tag wo du die Teile drauf hast nen Zettel mit Termin hast dann drücken die vielleicht nen Auge zu
Fehlende PS werden durch fahrerisches Können ersetzt!

Autor: Serial-Thriller
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Denke mal das handhabt sich so wie mit anderent eilen die eingetragen werden müssen.

Dort steht ja auf den Gutachten drauf. gilt nur als betriebserlaubnis für den direkten weg zum Tüv.

So wirds mit den felgen denk ich auch sein.


Verkaufe BMW Türkontakt Mikroschalter (neu) für E36 coupe/cabrio...
Autor: b-mw-323
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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felgen muss man doch nicht eintragen lassen wenn man eine ABE hat oder liege ich da falsch
Autor: Serial-Thriller
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Zitat:


felgen muss man doch nicht eintragen lassen wenn man eine ABE hat oder liege ich da falsch

(Zitat von: b-mw-323)




Müssen dann eingetragen werden wenn die Größen für Felge und Reifen von denen die im Fahrzschein eingetragen sind abweicht.

Wie das nun mit z.b. original BMW felgen ist weiss ich net... hab auch andere drauf als im schein stehen... im Schein sind bei mir ganz normal 205-225 auf 15" eingetragen..ab werk..

Fahre nu aber 16" BMW felgen... reifenbreite ist die gleiche... nur das mit der größe der felge passt ja nicht.. aber auch beim tüv hats keine probleme gegeben deswegen...

Verkaufe BMW Türkontakt Mikroschalter (neu) für E36 coupe/cabrio...
Autor: H2O
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Also ein Fahrverbot gibt es definitiv dafür nicht!

Seit kurzem gilt übrigens die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Diese ersetzt große Teile der alten StVZO. Dies geschah im Rahmen der EU-Anpassung.

Deshalb stehen in den neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugschein) auch nur noch die kleinst mögliche Reifengröße. Die Rennleitung steht nun also in der Pflicht, dir zu beweisen, dass die von dir gefahrenen Felgen/Reifen für deinen Fahrzeugtyp nicht zulässig sind. Bei original BMW-Felgen gibt es also keine Probleme (es sei denn, du hast die vom 7er auf einem 3er ...).

Ich selbst fahre auch 17er Felgen (orig. BMW), obwohl in der Zulassungsbescheinigung nur 16er stehen. Und das vollkommen legal :-))
Autor: plax
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Hi,

zum thema fahrverbot, wenn se dich anhalten und die wollen dir en strick draus drehen, dann bekommst (soweit man mich mal informiert hat) pro nicht eingetragenes teil 1 punkt und 40 euro strafe, dann liegts im ermessen des cops ob er dein wagen still legt oder nicht (kann er sogar schon wenn du nen luftfilter hast der nich eingetragen is)

gruß

alex
Hubraum statt Wohnraum !!!
Autor: TomTomTomTom
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Zitat:


Seit kurzem gilt übrigens die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Diese ersetzt große Teile der alten StVZO. Dies geschah im Rahmen der EU-Anpassung.

Deshalb stehen in den neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigungen (früher Fahrzeugschein) auch nur noch die kleinst mögliche Reifengröße. Die Rennleitung steht nun also in der Pflicht, dir zu beweisen, dass die von dir gefahrenen Felgen/Reifen für deinen Fahrzeugtyp nicht zulässig sind.



Deshalb wurde mir auf der Zulassungsstelle gesagt, ich habe den alten entwerteten Fahrzeugbrief immer mitzuführen, da stehen nämliche alle Größen drauf. Also "beweisen" wird da nicht so schwierig sein -> "zeigen Sie mir mal bitte den Fahrzeugbrief".
Aber so wie ich das mitgekriegt hab sind die Verfahrensweisen zumindest von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich, was die Übertragung der Informationen aus den alten Briefen auf die neuen Bescheinigungen angeht.

Und bei Neuzulassungen ist das eh wieder ne andere Geschichte.
Autor: H2O
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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@Tom:

Du musst definitiv NICHT den alten Fahrzeugbrief mitführen !! Außerdem ergeben sich aus der neuen FZV auch noch andere "Freiheiten". So darfst du z.B. wie ich schon geschrieben habe, auch andere (als im alten Fahrzeugbrief eingetragene) Felgen/Reifen fahren. Voraussetzung ist natürlich, dass diese für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind.
Autor: retsi
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Bei mir ergibt sich jetzt folgendes:

Ich hab meine neuen Felgen und Reifen, die so keine Zulassung für mein Fahrzeug haben. Nur per Einzelabnahme eben. Jetzt lass ich das demnächst abnehmen und muss mir dann ja neue Papiere machen lassen. Welche Größe steht da dann drin? Die kleinste richtig? also meine 15" Winterreifen. Wie beweis ich jetzt bei ner Kontrolle, dass meine 18" nun eingetragen, bzw abgenommen sind? Denn ich hab ja auch keine alten Papiere, in denen das drin steht? Und ne generelle Zulassung für die Felgen/Reifen hab ich ja auch nicht??
Autor: H2O
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Zitat:


Bei mir ergibt sich jetzt folgendes:

Ich hab meine neuen Felgen und Reifen, die so keine Zulassung für mein Fahrzeug haben. Nur per Einzelabnahme eben. Jetzt lass ich das demnächst abnehmen und muss mir dann ja neue Papiere machen lassen. Welche Größe steht da dann drin? Die kleinste richtig? also meine 15" Winterreifen. Wie beweis ich jetzt bei ner Kontrolle, dass meine 18" nun eingetragen, bzw abgenommen sind? Denn ich hab ja auch keine alten Papiere, in denen das drin steht? Und ne generelle Zulassung für die Felgen/Reifen hab ich ja auch nicht??

(Zitat von: retsi)




Bei einer Einzelabnahme bekommst du ja einen Ausdruck dafür (weiß momentan gar nicht, wie der genau heisst) und musst diesen mitführen bzw. lässt dir die neuen Felgen/Reifen in die Zulassungsbescheinigung eintragen !
Autor: Elix101
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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hmmm....bin halt am überlegen ob ich die Dinger wieder runternehme. Sind keine Original BMW Felgen. ABer wenn AUF JEDEN FALL KEIN Fahrverbot droht, geh ich das Risiko wohl ein....oder was meint Ihr???
Autor: plax
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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ganz ehrlich, mach se runter und warte, überleg mal du baust en unfall, dann hast keinen versicherungsschutz, ergo musst alles selber zahlen etc. , hab mir neulich auch mein gewinde fahrwerk eingebaut und eingetragen, obwohl ich noch nicht meine neuen felgen hab, aber die 30 euro, des is es mir wert....
Hubraum statt Wohnraum !!!
Autor: Devil 44
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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hey plax hast du dir deine motorhaubenverlängerung auch im fahrzeugschein eintragen lassen? wenn ja wieviel hats dich gekostet?

war heute auch beim tüv im donautal und habs auch eintragen lassen! der prüfer hat aber zu mir gesagt ich soll noch zur zulassungsstelle und alles umschreiben, weil nur seine einzelabnahme gilt nicht!?
Autor: 187
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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ich bin ca. 2 wochen ohne eintragung rum gefahren :) auspuff fahrwerk felgen spurverbreiterung (waren aber original bmw felgen) mich hat in der zeit niemand angehalten....

denke mal wenn du angehalten wirst kriegst du ne verwahrnung so gehts meistens hier in köln.. da sind die nicht zu streng....
Autor: Elix101
Datum: 29.03.2007
Antwort:
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Also Fahrwerk kommt morgen...wenn alles klappt, wirds Samstag eingebaut und dann Montag ab zum TÜV bzw. vorher noch Achsvermessung. Ich denke ich werds riskieren...wenn ich erwischt werde, meld ich mich nochmal ;-))




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Ende des Themas

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