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Beitrag von: I.M.WEAZEL Date: 18.03.2007 Thema: Reifenfreigabe? Ich versteh garnix ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 18.03.2007 um 20:43:32 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hi an alle..... Ich habe mir Keskin Kt1 geholt mit vorn 8,5x17 et35 und hinten 10x17 et30,jetzt brauch ich reifen, da die,die drauf sind fertig sind,215/45 und 235/40,wenn ich jetzt die gleichen holen will(nur andere marke)brauch ich da auch ne freigabe?reicht es nicht wenn auf den reifen die Achslast und geschwindigkeit mit drauf steht??Irgendwie versteh ich das Thema Reifenfreigabe net richtig,ich brauch da hilfe ehrlich gesagt.......Mike Bearbeitet von - I.M.WEAZEL am 18.03.2007 12:18:08 Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 18.03.2007 20:43:32 |
Autor: LatteBMW Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein, kannst die selbe Größe wieder draufmachen. Wenn ne andere Größe fahren willst, brauchst ne Freigabe von Reifen oder Felgenhersteller. |
Autor: I.M.WEAZEL Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hatte sie noch nie drauf auf meinem bmw.muss sie also neu eintragen lassen....habe noch nich mal nen gutachten fuer die felgen,das bestell ich mir erst,also wenn die reifen kombi im felgengutachten drin steht reicht das?? |
Autor: LatteBMW Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo, ist doch logisch. Was im Gutachten steht, darfst auch fahren. |
Autor: I.M.WEAZEL Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann hoff ich ma das es drin steht...Dankeeee erstma fuer die schnelle antwort |
Autor: LatteBMW Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber daürber informiert man sich vorher und kauft es dann. |
Autor: I.M.WEAZEL Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- habe mir ein haufen hier durchgelesen wegen freigaben der reifen und so und bin halt da a bissl durcheinander....das is alles. |
Autor: Brandy_77 Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Würde dir aber zu den Felgengrößen ne andere Reifenkombination empfehlen...! Und zwar VA 215/40/17 u. HA 245/35/17! Gruß Brandy |
Autor: I.M.WEAZEL Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn es den in dem Teilegutachten drin steht und ich es darf ist es auf jeden Fall ne überlegung wert... |
Autor: theblade Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das mit den vorgeschrieben reifenfabrikaten ist doch schon lange vorbei oder? jedenfalls hat mein hersteller mir gesagt es sei völlig wurscht welche reifen ich auf meine b1 raufziehe |
Autor: I.M.WEAZEL Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es geht ja in dem Falle um dir Reifengrößen,übrigens finde ich keine 245/35 die mind. einen Tragfähigkeitsindex von 92 haben die ich bräuchte... |
Autor: bmwharry Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das stimmt nur zum Teil. Reifenfabrikate die von Werk aus vorgegeben sind, diese haben keine Gültigkeit mehr. Reifenfabrikate die durch eine Eintragung vorgegeben sind haben noch ihre Gültigkeit, Da muss man das vorgeschriebenen Reifenfabrikat fahren oder falls man das Reifenfabrikat wechslt eine dazu gehörige Reifenfreigabe mitführen. Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig. http://www.gp-power.de/ |
Autor: theblade Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: jup, genau das ist bei mir der fall. also im Fzg-schein stehen 2 Fabrikate drin und laut anfrage beim felgenhersteller kann ich reifen raufzeihen die ich will. verstehe aber immer noch nicht so ganz warum ich eine freigabe von reifenhersteller benötige nur weil ich andere auf die felge mache. soll heißen man müsste doch beim felgenhersteller anfragen |
Autor: bmwharry Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: falsch du mußt beim Reifenhersteller nachfragen. Die Felge ist ja im theoretischen Sinn für die Reifengröße freigegeben. Nur gibt der Reifenhersteller die Reifengröße mit der Felge auch für das Fahrzeug frei? Im grunde geht es nur um die zulässige Achslast vom Reifen und vom Auto. z.b. wenn der Reifen nur eine max. Achslast von 800kg hat, aber die Achslast vom Auto ist 900kg. Somit ist die Zulässige Achslast überschritten und du darfst den Reifen nicht fahren. Mit der Reifenfreigabe soll gewährleistet werden das du den Reifen auch sicher fahren darfst. Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig. http://www.gp-power.de/ |
Autor: theblade Datum: 18.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- jetzt hab ich endlich geschnallt ...naja besser spät als nie ^^ EDIT: die reifen haben doch alle ein tragfähigkeitsindex. würde das theoretisch nicht ausreichen darauf zu achten oder muss man dann so eine freigabe ständig mit sich führen? Bearbeitet von - theblade am 18.03.2007 22:40:52 |
Autor: bmwharry Datum: 19.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein theoretisch hast da auch recht, nur ist es in Deutschland fast so das du zum scheißen ein Formular ausfüllen mußt. Bürokratiestaat halt Ob Motor- Turbo- Kompressor umbauten, hier sind sie richtig. http://www.gp-power.de/ |
Autor: I.M.WEAZEL Datum: 19.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- das dachte ich eben auch das es reicht wenn es auf dem reifen drauf steht.....zb 92 v.... |
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