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Beitrag von: Zero Cooool Date: 09.03.2007 Thema: Brache Hilfe bei ALG2 Wäre sehr Dankbar um Rat ---------------------------------------------------------- Hi, ich weiß mal was anderes aber vieleicht weiß ja einer was. ich wohn bei meiner mutter bin 20j und bekomme grad ca. 240€ alg1 bis september dann gehts zum abi. kann ich jetzt noch alg2 beantragen um auf ingesamt 345€ zu kommen? weil 240€ is echt miss ich muss ja von irgendwas leben, bis zur nächsten arbeit. Gruß |
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ Datum: 09.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- du kannst ergänzend alg2 beantragen,wenn alg1 nicht auslangt,um deinen lebensunterhalt zu sichern. du musst beim alg2 antrag dann aber alle personen auflisten,die in dem haushalt wohnen und die werden dann auch berücksichtigt.es sei denn,du kannst den leuten bei der arge klar machen,dass ihr zwar zusammen wohnt,aber eine komplett getrennte haushaltsführung habt....also verpflegung etc selber kauft,was allerdings kaum einer glauben wird,wenn du bei deiner mutter wohnst.probier es einfach,mehr als ablehnen können sie nicht. |
Autor: Iceman320i Datum: 09.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo also 345€ sind es leider nicht sonder 276€ Als Bedarf für dich. Wie sieht es denn mit Kindergeld aus? bekommste keins mehr? Diese wird auch als Einkommen berücksichtigt. Jedoch wirst du mit deiner Mutter als Bedarfsgemeinschaft gesehen, da du noch nicht 25 bist. Demzufolge spielen auch die Kosten der Unterkunft eine Rolle. Ist deine Mutter in Arbeit? Alleinstehend? Wie viel Leute und wehr wohnt noch da? Haus, Eigentumswohnung oder zur Miete? Antrag kann jeder stellen. Aber was rauskommt hängt wie gesagt von einigen Kriterien ab. Und ich weis, einige Eltern haben sich nen bissel affig weil sie sich richtig nackig machen müssen was Vermögen und Einkommen angeht. Hat sich alles nen bissel verändert. Und einfach so ausziehen und dann beantragen kannste auch vergessen. noch was allgemeines da zu Bearbeitet von - iceman320i am 09.03.2007 22:59:19 "Quer sieht mehr" |
Autor: Iceman320i Datum: 09.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier mal noch nen Auszug was das Kindergeld betrifft. Bei der Höhe deines ALGI geh ich mal davon aus das du eine Ausbildung beendet hast. Das heist, dass deine Mutter noch bis Mai oder Juni 2007 ,so genau weis ich das jetzt nicht, noch Anspruch auf Kindergeld für dich hat. 3.2 Kinder ohne Arbeitsplatz Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 400 Euro betragen. Hat das arbeitsuchende Kind vor Vollendung des 21. Lebensjahres den gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen entsprechenden Dienst abgeleistet, wird für diese Verzögerungszeit (siehe unter Nummer 3.1) Kindergeld über das 21. Lebensjahr hinaus weitergezahlt. "Quer sieht mehr" |
Autor: Zero Cooool Datum: 09.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich und meine mutter wohnen zusammen zur miete keine weiteren personen. sie arbeitet als selbständige mit mittelmäßigen einkommen. kindergeld bekommt muttern noch ne ganze weile wegen der abi sache. und diese getrennte lebensweiße mit halbierten kühlschrank und so wird es bei uns eh nicht geben. |
Autor: Iceman320i Datum: 10.03.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denn Bedarf kannste dir ganz einfach ausrechnen. Du 276€ + deine Mom 345€ sind schon mal 621€ dazu kommt dann noch die Mite abzüglich 15cent pro qm für Warmwasseraufbereitung (sind es jedenfalls bei uns) Dann haste dein Bedarf. Und das mit dem Kühlschrank währe bei dir eh unerheblich, sie ist dene Mutter und nicht deine Freundin :-) Wee du das ausgerechnet hast siehste ja in etwa ob du Anspruch hast oder nicht. Kannste ja mal hier eingeben alles. Ist zwar mit Sicherheit nicht so genau aber annähernt. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html "Quer sieht mehr" |
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