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du kannst es rausbauen musst (!) es aber austragen lassen!! wobeis kein schwein merkt wenn keins drin is!
Wenn ein Unfall passiert - unabhängig der Schuldfrage - und du bist verletzt (musst nicht Schuld sein, braucht dir nur so ein Affe reinfahren):
Wenn dein Modell mit Airbag ausgerüstet sein sollte, er nicht vorhanden ist und auch nicht ausgetragen ist...
...kein Anspruch auf Schmerzensgeld
...Mitschuld unabhängig der Schuldfrage, damit keine volle Übernahme der Heilbehandlung und du bleibst auf einem Teil deines Schadens sitzen
...Anzeige (Fahren eines Fahrzeuges ohne BE)
Ein Cousin von mir sitzt seit 15 Jahren im Rollstuhl (ist jetzt 35) weil im ein Besoffener ins Auto gedonnert ist. Er lebt jetzt von Sozialhilfe weil die gegnerische Versicherung Schmerzensgeld und Invalidenrente abgelehnt hat, nachdem das Gutachten ein nichteingetragenes Fahrwerk festgestellt hat und dieses VErhalten seitens der Versicherung durch zwei Instanzen bestätigt wurde.
Wenn ein anderes Lenkrad rein soll - entweder eines mit Airbag oder den Airbag austragen lassen - kostet nicht die Welt und kann vor Ärger schützen.