Suche eine ABE für schwarze Rückleuchten
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Hallo kann mir jemand weiter helfen. Ich suche eine ABE für schwarze Rückleuchten. Hat jemand´eine der sie mir kopieren könnte oder so???
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Hallo bmw320li,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Suche eine ABE für schwarze Rückleuchten"!
Gruß
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Wieso brauchst du ne ABE die haben doch bestimmt ein E-Prüfzeichen drauf oder?
Zitat:
Wieso brauchst du ne ABE die haben doch bestimmt ein E-Prüfzeichen drauf oder?
(Zitat von: NIB)
deswegen braucht er für schwarze rückleuchten trotzdem ne ABE.
@bmw320li: vielleicht solltest du noch dazuschreiben für welches auto du die abe brauchst.
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Seit wann braucht man Für Schwarze Rückleuchten ne ABE?Ich hab auch Schwarze Rückleuchten und da war auch keine ABE dabei.
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
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304 Beiträge
wenn ein e-Prüfzeichen drauf ist, ist das quasi die ABE, wenn man selber drüber lackiert, ist dort zwar ein e-Prüfzeichen, welches allerdings verfällt.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
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Zitat:
Zitat:
Wieso brauchst du ne ABE die haben doch bestimmt ein E-Prüfzeichen drauf oder?
(Zitat von: NIB)
deswegen braucht er für schwarze rückleuchten trotzdem ne ABE.
@bmw320li: vielleicht solltest du noch dazuschreiben für welches auto du die abe brauchst.
(Zitat von: E30massder)
Habe einen E36 320 Limo und da brauche ich für die lasierten Rückleuchten eine ABE. Haben Sie da was?
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Zitat:
wenn ein e-Prüfzeichen drauf ist, ist das quasi die ABE, wenn man selber drüber lackiert, ist dort zwar ein e-Prüfzeichen, welches allerdings verfällt.
(Zitat von: Superstrose)
Wissen Sie wo ich nun eine ABE her bekommme für meinen E36 320 Limousine???
Für lasierte gibts keine ABE weil die nicht zuläsig sind.
Lasiert = 3 Punkte und 50€ Strafe.
Kauf dir lieber anständige von MHW oder in.pro
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Leute ich hab das momentan auch mit der Zulassung und schwarzen Rückleuchten. Ich habe gestern extra bei der Dekra mit einem Sachverständigen gesprochen.
Ich habe auf Ebay schwarze Klarglasrückleuchten gekauft, sehen super geil aus... aber... die Birnen sind das Problem dabei. Denn es gibt keine eingefärbten Streugläser mehr, wie bei "normalen shwarzen" von Markenherstellern wie MHW.
Man braucht rote und die gibts nicht hier, sondern in Anderland denke ich mal. Eine E-Prüfnummer auf der Rückleuchte ist keine Grundlage für eine Freigabe, denn keine "Sau" kann damit was anfangen ohne Teilegutachten ode ABE. Das Problem ist im Zweifelsfall, sind die Leuchtmittel die man besorgt auch in Kombination geprüft worden.
Ich habs bei der ABE meiner Hellascheinwerfer nachgelesen und auch die ABE der schwazen Rückleuchten für VFL E30 von MHW.
Bei den Rückleuchten steht genau drinn, welche Birnen mit welcher Freigabe (E-Prüfzeichen) für welchen Leuchtbereich verwendet wird damit die Leuchten ordnungsgemäß eingebaut sind.
Bei den Scheinwerfern Vorne ist das nicht der Fall, da kann man aber auch die Standard-Birnen die Freigaben haben verbauen und somit entfällt der spezielle Hinweis in der ABE glaube ich. Hinten siehts leider ganz anders aus, da gehts um Farben :(
Man müsste eine ABE oder ein Teilegutachten vom Hersteller haben, damit entweder Freigabe besteht mit dne Birnen die man einbauen muss, oder der TÜV die Dinger eintragen könnte nach Einzelabnahme. Und damit hat man das Problem schon auf der Hand. Man bekommt diese Unterlagen nicht.
Ein Prüfer kann nicht schauen, ob die roten Birnen (auch wenn sie E-Prüfzeichen besitzen) die sind, welche bei der Teileprüfung zur Freigabe auch genutzt wurden.
Da hängt man sich dran auf und kriegt die Dinger nicht eingetragen und beim Vorführen würde ich sagen... muss man sie ausbauen sonst muss man das Auto stehen lassen :(
E-Prüfnummer kann in irgendeinem EU-Land vergeben worden sein sagte der Sachverständige. Z.B. Gelbe Scheinwerfer in französischen BMW. Die haben sicher auch eine E-Nummer, aber hier in Deutschenland darf man die trotzdem nicht einbauen, weil ein deutsches BMW mit gelben Scheinwerfern nicht freigegeben ist. Haut mich wenn das falsch sein sollte.
Ich schicke die Leuchten heute zurück, denn ich hab kein Bock auf Ärger mit Grünen und Blauen und anderen Farben :) Styling hin oder her, aber das ist mir zu illegal und da macht das Freude am Fahren auch keine Böcke mehr
Du hast fast recht.
Ein E-Zeichen allein ist kein Freischein.
Eintragen muss man jedoch trotzdem nichts... bzw. man benötigt keine ABE/Gutachten.
Das Bauteil muss jedoch der StVZO entsprechen, was jeder Prüfer oder Polizist auch feststellen kann.
Die Rücklichter müssen natürlich in den vorgeschriebenen Farben leuchten und falls keine Reflektoren in den Rückleuchten enthalten sind, müssen je Fahrzeugseite ein Reflektor (mit E-Zeichen!) zusätzlich geklebt werden. Entsprechendes steht auch in der StVZO.
Die entsprechende Leuchtkraft der einzelnen Birnen muss ebenfalls gegeben sein.
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)