Dieser Beitrag wurde vom Moderator Alex am 30.05.2006 um 19:26:17 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Hi Leute,
Ich war vor 4 Wochen hier beim TÜV, um mein neues Fahrwerk, Stabis und Felgen/Reifen eintragen zu lassen. Für die Felgen haben dem Prüfer Gutachten gefehlt, also hab ich nur für FW und Stabis sein OK bekommen. Darauf hat er mir dann die Unterlagen ausgedruckt, mit denen ich die beiden Änderungen bei der Zulassungsstelle eintragen lassen kann.
2 Wochen später hab ich die Felgen dann in einer Werkstatt vom TÜV abnehmen lassen, und auch wieder die Bestätigung bekommen das der Umbau geprüft wurde etc. Leider hat der Prüfer übersehen dass ich jetzt ein Bilstein Fahrwerk verbaut habe, weil in meinem FZG-Schein noch das alte Hamann Fahrwerk drinnen stand. Der TExt lautet jetzt eben "BMW Leichtmetallräder...blabla... in Verbindung mit Hamann Sportfedern"
Soll ich das jetzt so in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
Ich will vermeiden, dass man mir bei einer Kontrolle oder Unfall daraus nen Strick drehen kann, denn die Eintragung wäre so ja nicht korrekt!?!
Also was tun?
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Bearbeitet von - Alex am 30.05.2006 19:26:17