@cmx Woher kommt deine Info, dass diese nicht mehr rausgerückt werden. Seit wann ist das so???(Zitat von: Christian123)
Das haben hier im Forum in den letzten zwei Wochen bereits drei weitere Anfrager übereinstimmend als Antwort von BMW deklariert. Wie ich bereits sagte: Ganz aktuell, seit 01.03.2021.
1.) Normal kauft man die Felgen,
2.) Geht zum BMW-Service-Partner und lässt sich die Echtheit der Felgen mit Teilenummer bestätigen (was für ein Schwachsinn)
3.) Diesen Schrieb sendet man dann zu BMW mit Fahrzeugschein und Haltererlaubnis und bittet um Zusendung der Traglastbescheinigung inkl. geprüfter Reifenfreigabe 255/35/20.
4.) So erhält man einen Schrieb mit Namen und Fahrzeugbezug für die Felgen mit Traglast (mit VIN-Bezug) für den TÜV
(Zitat von: Christian123)
Auch da nochmal: "Normal" war auch das schon nicht mehr. Das Theater hat man sich vor 2 Jahren noch komplett sparen können. Ich habe schon mehrere solche Bescheinigungen von BMW vor dieser Zeit erhalten. Formlose Anfrage per Mail, mit ein paar wenigen Daten. Beim letzten Mal war die Bescheinigung ziemlich genau 24 Stunden später bei mir.
Aber wie gesagt: Irgendwann in den letzten 2 Jahren war das von dir beschrieben Prozedere notwendig, seit dem ersten diesen Monats geht es eben gar nicht mehr.
Die Großer Frage ist auch, ob diese Kopie überhaupt dann hilft und ob der Prüfer dies dann mit einer Kopie freigibt!? Reicht denn nicht ev. ein eine ID-Nummer vom TÜV-Eintrag, so dass sich ein anderer Prüfer vom TÜV auf die Einzelabnahme zumindest auf die Grunddaten (Targlast) bei der Abnahme beziehen kann. Das ist doch alles Korintenkackerei hier in Deutschland!(Zitat von: Christian123)
Gute Frage. Auch das hat sich geändert. Liegt aber gefühlt auch im Ermessen des Prüfers und kann vom einen zum anderen variieren. Bei meinen M5 Felgen habe ich die Bestätigung z. B. auch vom Verkäufer (nicht BMW) bekommen. Hat gereicht.
Letzte Woche hat sich hier aber auch jemand mit selber Thematik gemeldet, dessen Prüfer die Bescheinigung auf den Namen des Kunden ausgestellt haben möchte. Wenn das dein Prüfer auch verlangt, musst du dir die Idee halt abschminken.
Das die Bürokratie auch in dem Fall unfassbare Züge annimmt ist unbestritten.
@Lennox-89 wo hast du denn mein Ergebnis kontrolliert? Habe nur die 265er gefunden und auch kein Bezug von der Felge zum F10/F13!? (Zitat von: Christian123)
Im ETK des F10 M5 unter Winterreifen. Bei der M Doppelspeiche 409, die es ja auch nur mit 9" Maulweite gibt steht auch der Querverweis zu den Winterreifen.
Die 265er und 295er Reifen gehören logischerweise auch auf die Räder mit den gemischten Maulweiten von 9 und 10".
255/35 R20 ist auf den 409ern also in beiden ET-Varianten geprüft. Da spielt es keine Rolle ob Sommer- oder Winterreifen.