Hallo Peter,
das ist nicht richtig.
Auch mit einem originalen Endtopf, wo nicht daran rumgefummelt wurde oder einem zugelassenen Sportauspuff kann man Strafen erwarten (auch wenn nicht, wie ich bereits erwähnte, direkt auf den Auspuff begründet):
Belästigung anderer durch unnötigen Lärm- und Abgasaustoß 80 Euro*
*Durch die StVO-Novelle hat sich das Bußgeld erhöht. Bis einschließlich 27. April 2020 belief sich das Verwarngeld für die Belästigung durch unnötigen Lärm- und Abgasaustoß auf 10 Euro.
Ich bezog mich auf die Aussage von Old Men,
Ab heute gibt es den neuen Bußgeldkatalog. Wenn du den mal durchgelesen hast, dann verzichtest du freiwillig auf einen LAUTEN ! ESD .
dass der neue Bußgeldkatalog zum Verzicht auf Sport-ESDs "aufruft".
Bearbeitet von: kmax_187 am 29.04.2020 um 09:17:06