bist da sicher ? das höre ich zum ersten mal....wenn du ansprüche innerhalb der Garantie hast und net die vorgeschriebenen Intervalle einhällst bei BMW ??
(Zitat von: elvis35m)
Die Wahrheit liegt dazwischen.
Ganz grundsätzlich ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers / Verkäufers / eines Dritten. Und so kann er eigentlich auch die Bedingungen für die Garantie selbst weitestgehend frei festlegen.
Allerdings kommt dazu, dass der Gesetzgeber (vor allem der EU-Gesetzgeber) den Verbraucher für einen minderbemittelten, ahnungslosen Deppen hält und den Unternehmer für einen raffgierigen, hinterlistigen, grundfiesen Typen, der nichts weniger will als dem Verbraucher das Geld nicht nur aus der Tasche, sondern aus allen anderen Ecken und Enden zu ziehen.
Ergebnis: der Gesetzgeber schützt den Verbraucher.
Für die "normale" Hersteller-Garantie heißt das: der Kunde behält die Garantieansprüche, wenn die Inspektionen in den freien Werkstätten nach Herstellervorgabe rechtzeitig und im geplanten Umfang durchführen lässt und auch entsprechende geprüfte Teile einbauen lässt. Soll heißen: verlangt der Wagen nach einer Inspektion und man lässt in der Freien nur einen Ölservice durchführen, überzieht man die Inspektion um einige Monate / einige tausend Kilometer, lässt man Wing-Wang-Teile, die direkt aus China kommen, einbauen, dann ist es mit den Garantieansprüchen dahin.
Bei so Geschichten wie einer Durchrostungsgarantie mag die Sache btw anders aussehen.
(und natürlich rechnet die Werkstatt Rückrufaktionen mit dem Hersteller ab...)
(jedenfalls hat Toyota noch nicht angekündigt, ein paar tausend Euro für den Ventilfederwechsel haben zu wollen - wenn es denn wieder losgeht)