Schon mal richtig über dir Wörtchen "EINZELbetriebserlaubnis" und "ALLGEMEINE Betriebserlaubnis (ABE)" nachgedacht?!
Sollte eigentlich sofort auffallen, dass die grundlegend verschiedene Bedeutungen haben.
Selbst wenn die Felgen tatsächlich schon jemand auf seinem F20 abgenommen und eingetragen bekommen hat, dann eben auf Basis der von dir bereits genannten EINZELabnahme.
Die gilt dann ausschließlich für das EIN(ZELN)E Fahrzeug, an dem die Abnahme statt fand und wirkt nicht allgemeingütig für die ganze Baureihe...
Nochmal einfach und zusammengefasst ausgedrückt:
- Es bringt dir rein gar nichts, sollte sie jemand schon eingetragen haben.
- Es gibt (auch dadurch) keine ABE.
- Du müsstest die Räder so oder so selbst einzeln abnehmen und eintragen lassen.(Zitat von: Lennox-89)
Hi,
eine ABE oder Teilegutachten wird nicht für den Endkunden, sondern für den Felgenhersteller erstellt.
Wobei kaum zu erwarten ist, das Alpina für alte Felgen nach 10 oder mehr Jahren noch mal ein Gutachten für neuere Baureihen erstellen lässt.
Nimm das Gutachten (ich hoffe, Du hast eins) - egal, welche Baureihen da drin stehen und such Dir einen willigen Prüfer, der Dir das dann abnimmt...
Ciao - Carsten(Zitat von: cxm)
Das sollte alles in allem kein Problem sein, glaube mein Vater hat da ein an der Hand sagte er gerade ;)
und das Gutachten fürn E87 hab ich hier auch liegen.
Ich werde es nächste Woche einfach mal probieren ;)
(Zitat von: Alexcooo_f20)
Das sollte alles in allem kein Problem sein, glaube mein Vater hat da ein an der Hand sagte er gerade ;)
und das Gutachten fürn E87 hab ich hier auch liegen.
Ich werde es nächste Woche einfach mal probieren ;)
(Zitat von: Alexcooo_f20)
Wow, so einen Papa hätt ich auch gern(Zitat von: rick2601)